Der gesetzliche Mindestlohn als Lohnuntergrenze und ihre Nichteinhaltung. Neue Schätzergebnisse des DIW

Seit der gesetzliche Mindestlohn von damals 8,50 Euro pro Stunde (heute: 9,19 Euro) am 1. Januar 2015 nach einer überaus kontroversen Debatte mit viel Getöse in Hinblick auf die vermuteten Beschäftigungseffekte eingeführt wurde, wird immer wieder auf das Problem der Nicht-Einhaltung dieser eigentlichen Selbstverständlichkeit bei der Lohnzahlung hingewiesen. Dabei geht es neben den Möglichkeiten legaler Umgehungsstrategien vor allem um die „schwarzen Schafe“ auf Seiten der Unternehmen, die sich durch niedriger Personalkosten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen (wollen).

Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, ob das nur einzelne Ausnahmefälle sind, die sich in der Lebenswirklichkeit nie ganz vermeiden lassen – oder ob eine erhebliche Zahl an Arbeitnehmern betroffen ist, weil in einem großen Umfang von der Nichteinhaltung Gebrauch gemacht wird. Dazu hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin neue Schätzergebnisse veröffentlicht.

Quelle: DIW Berlin: Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele Beschäftigte nicht, Pressemitteilung vom 10.07.2019

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Die Rechtsprechung von ganz oben schleift sukzessive die Mauern gegen aktive Sterbehilfe: Der Bundesgerichtshof und die „ärztlich assistierte Sterbebegleitung“

Schon seit Jahren ist sie auch in diesem Blog Thema: die Sterbehilfe. Oder genauer: die aktive Sterbehilfe. Ein in jeder Hinsicht vermintes Gelände. Die – nicht nur, aber auch historisch zu verstehende – Ablehnung der aktiven Sterbehilfe ist in den vergangenen Jahren immer brüchiger geworden. Folgt man unter allem generellen Vorbehalt den Umfragen, dann ist die Mehrheit der Bevölkerung eindeutig auf der anderen Seite. 67 Prozent der Bundesbürger für aktive Sterbehilfe, meldet das Deutsche Ärzteblatt am 5. Juli 2019 unter Bezugnahme auf die Ergebnisse einer Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die im April dieses Jahres durchgeführt wurde.

38 Prozent würden sie „voll und ganz“ befürworten, 29 Prozent würden ihr „eher“ zustimmen. 17 Prozent lehnten aktive Sterbehilfe „voll und ganz“ oder „eher“ ab. Mit 72 Prozent gab es in Ostdeutschland mehr Befürworter als in Westdeutschland (65 Prozent). Eine Legalisierung der Beihilfe zum Suizid befürworten in der Umfrage 45 Prozent „voll und ganz“ und 24 Prozent „eher“. 13 Prozent lehnen eine Zulassung ab.

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Der Rettungsdienst, wie wir ihn (noch) kennen. Vor fünfzig Jahren wurde ein kleiner Junge angefahren und verstarb. Sein Tod war zugleich die Geburtsstunde für eine heutige Selbstverständlichkeit

Es gibt Dinge, die für uns so selbstverständlich sind, als wären sie naturgegeben schon immer da gewesen. Beispielsweise die Tatsache, dass man die 110 oder die 112 wählt, wenn man dringend Hilfe braucht. Weil ein kleiner Junge angefahren wurde und dringend notfallmedizinisch versorgt werden muss. Und keiner wird sich dann verwundert zeigen, dass tatsächlich in den meisten Fällen in kürzester Zeit ein Rettungswagen, in nicht wenigen Fällen auch ein Notarzt, zur Unfallstelle eilt, so dass dann Fachpersonal die Erstversorgung übernehmen kann. Und wie viele Menschenleben sind durch diese fachkundige Hilfe schon gerettet worden? Niemand wird sie gezählt haben, es sind viele. Sehr viele.

Wenn man sich heute aufregt, dann über die Zeiten, die es braucht, bis die qualifizierte Hilfe vor Ort eintrifft. Das kann zuweilen qualvoll langgezogene Minuten dauern. Oder dass Menschen den Rettungsdienst in Anspruch nehmen (wollen) für Bagatellen, für die man früher niemals und auch nicht annähernd auf die Idee gekommen wäre, einen Notruf zu missbrauchen. Oder – völlig berechtigt – über den Wahnsinn, dass zuweilen die Rettungskräfte nur unter Polizeischutz ihrer Arbeit nachgehen können, weil sie beleidigt oder sogar angegriffen werden. Aber das ist alles nur deshalb beobachtbar, weil wir dankenswerterweise vom Normalfall ausgehen können, dass es einen eigenständigen und professionellen Rettungsdienst überhaupt gibt.

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Der Bundesgesundheitsminister bietet 14 Euro Mindestlohn in „der“ Pflege. Ist das jetzt viel oder wenig? Es wäre eine Frechheit, wenn man sich das genau anschaut

Das Bundeskabinett hat im Juni einen Gesetzentwurf für höhere Löhne in der Alten- und Krankenpflege auf den Weg gebracht. Ziel ist es, dass möglichst in der gesamten Pflegebranche künftig Tariflöhne gezahlt werden. Gelingt dies nicht, sollen die geltenden Mindestlöhne in der Pflege angehoben und in Ost und West vereinheitlicht werden. Das Gesetz soll im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden. Der Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) vom 17. Juni 2019 verdient eine genauere Analyse und Einordnung, für die es einen eigenen Beitrag geben wird. Aber beim Thema Mindestlohn in der Pflegebranche gibt es nun einen ersten Aufschlag, der hier unter die Lupe genommen werden soll.

Nun muss man wissen, dass wir hier nicht über den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn sprechen, der derzeit bei 9,19 Euro brutto pro Stunde liegt, sondern über einen Branchen-Mindestlohn. Es geht dabei um spezielle Mindestlöhne, welche sich aufgrund von Tarifverträgen, die auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden, sowie auf Grundlage von Rechtsverordnungen nach § 11 Arbeitnehmer-Entsendegesetz für die Pflegebranche und § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die Leiharbeitsbranche ergeben.

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Immer diese böse Bürokratie. Sie verhindert die Besetzung neuer Stellen in der Altenpflege. So die gut platzierte Botschaft. Ist das aber auch so?

Viele werden sich erinnern: »Wir wollen das Vertrauen der Pflegekräfte durch Sofortmaßnahmen zurückgewinnen und den Alltag der Pflegekräfte schnellstmöglich besser machen. Deshalb sorgen wir mit dem Sofortprogramm Pflege für mehr Personal, eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser erhalten finanzielle Anreize, um mehr Pflegekräfte einzustellen und auszubilden: Jede zusätzliche Pflegekraft in Krankenhäusern wird finanziert. In der stationären Altenpflege sorgen wir für 13.000 neue Stellen.« So kann man es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums lesen unter dem Punkt „3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege)“ bei den Erläuterungen, wie man sich die Pflegestrategie der Bundesregierung vorstellen soll. Das war im vergangenen Jahr – und ursprünglich sollten es eigentlich nur 8.000 Stellen sein für die stationäre Altenpflege, die hatte man dann nach den ersten Reaktionen – angesichts der Tatsache, dass wir mehr als 13.000 stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben – auf die 13.000 augehübscht.

Unabhängig von einer Bewertung der Größenordnung der zusätzlichen neuen Stellen muss man auch das hier in Erinnerung rufen: Es sollte nicht nur um „irgendwelche“ Pflegekräfte gehen, sondern die 13.000 versprochenen Stellen werden für einen ganz bestimmten Bereich finanziert – der „medizinischen Behandlungspflege“ in den Einrichtungen. Darunter versteht man ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten in diesem Fall in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Es geht hier um Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, die Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung oder Blutdruck- und Blutzuckermessung.

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