Entleerte Krankenhäuser, verloren gegangene Patienten, eine Leere-Betten-Prämie mit Durchschnittsproblem und die Vor-Corona-Strukturprobleme erneut in Sicht

Eine bittere Erfahrung der vergangenen Wochen lautet: Es ist leichter, eine ganze Volkswirtschaft runterzufahren, als sie dann wieder und vor allem schnell in Gang zu bringen. Das gilt auch für viele kleinere Systeme. Beispielsweise für die Krankenhäuser in unserem Land. Die standen ja am Anfang der Pandemie im Mittelpunkt der ununterbrochenen Corona-Berichterstattung. Der Lockdown und die Bereitschaft der Bevölkerung, sich dem unterzuordnen, wären ohne die Bilder aus den Kliniken in Bergamo und den Berichten aus Frankreich nicht so friktionslos realisierbar gewesen. Und in der ersten Phase der gesellschaftlichen Runterfahrens war die Angst vor einer Überlastung der Krankenhäuser mit den Händen zu greifen gewesen und der Anstieg der Kurven gab auch allen Anlass dafür.

Bis zum Ausbruch der Corona-Krise stand eine seit Jahren laufende Debatte über angeblich „zu viele“ Krankenhäuser, über fehlendes Personal vor allem im Pflegebereich, über ein fallpauschalierendes Vergütungssystem mit zahlreichen Anreizen, aus monetären Motiven bestimmte Eingriffe besonders häufig zu machen auch jenseits der tatsächlichen Notwendigkeit, zugleich aber auch aus anderen Bereichen wie der Versorgung kranker Kinder oder der Geburtshilfe zu flüchten, weil die sich nicht mehr „rechnen“, im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Auseinandersetzungen. Und dann war von einem Moment auf den anderen alles anders. Vollbremsung im bislang normalen Krankenhausbetrieb. Die Kliniken sollten sich vorbereiten auf eine große Zahl an Covid-19-Patienten.

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Ein Euro kann 76 Cent wert sein – oder auch 1 Euro und 16 Cent. Zur regionalen Streuung der Kaufkraft der Renten

Zum 1. Juli 2020 werden die Renten der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner turnusgemäß angepasst. Der aktuelle Rentenwert steigt in Westdeutschland um 3,45 Prozent und der aktuelle Rentenwert (Ost) wird um 4,2 Prozent erhöht. Nun sind Prozentzahlen Anteilswerte und bei denen kommt es auf die Grundgesamtheit an – dass es einen Unterschied macht, ob man 2.000 Euro und mehr aus der gesetzlichen Rentenkasse bekommt oder aber nur 700 oder 900 Euro im Monat, das leuchtet ein. Nicht nur deshalb sind die auch gerne von anderen immer wieder gerne zitierten durchschnittlichen Monatsrenten nur sehr bedingt aussagefähig, denn zum einen gehen da auch die vielen kleinen Renten ein, die aber nichts zu tun haben müssen mit viel zu niedrigen Rentenansprüchen, zum anderen aber können Durchschnittswerte den Blick sogar mehr als trüben, wenn es eine breite Streuung der Einzelwerte geben sollte.

Und hinsichtlich der immer wieder vorgenommenen Gleichsetzung niedriger Rentenzahlbeträge mit Altersarmut muss man ebenfalls kritisch einwenden, dass das so nicht zulässig ist, denn Altersarmut bezieht sich immer auf das Haushaltseinkommen der Betroffenen und nicht auf die Höhe einer einzelnen Rente (vgl. dazu differenzierter bereits der Beitrag Die Untiefen der großen kleinen Zahlen: Von mickrigen Renten, einer falschen Gleichsetzung mit Altersarmut sowie zugleich deren beharrliche Leugnung vom 12. Juli 2018).

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Kann eine ungewöhnliche Allianz von Grünen, FDP und Linken das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (IPReG) auf den letzten Metern noch aufhalten?

Der Deutsche Bundestag hat es auf seiner Seite bereits angekündigt: »Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 2. Juli 2020, nach 30-minütiger Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz …) ab.« Das hört sich nach einer reinen Formsache an. Die Überschrift der Meldung des Parlaments klingt nach einer frohen Botschaft: Intensiv-Pflegebedürftige sollen künftig besser versorgt werden – und steht doch in einem ziemlichen Kontrast zu der seit Monaten immer wieder vorgetragenen massiven Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Haus des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU), vgl. dazu Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG), Bundestags-Drucksache 19/19368 vom 20.05.2020.

Warum die Kritik an dem Gesetzentwurf durchaus berechtigt ist, wurde hier in dem Beitrag Vom RISG zum GKV-IPReG: Außerklinische Intensivpflege und die Angst vor einer fremdbestimmten Abschiebung aus dem eigenen Haushalt vom 21. Juni 2020 ausführlich begründet. Es geht darum, dass die außerklinische Intensivpflege, fokussiert auf Beatmungspatienten, im Regelfall in „Beatmungs-WGs“ oder in Pflegeheimen stattfinden und die bislang oft gewählte Wunsch-Variante einer solchen Pflege im Haushalt des Pflegebedürftigen erheblich beeinträchtigt werden soll.

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