Die perverse Gleichzeitigkeit von „zu viel“ Impfstoff auf der einen und viel zu wenig bis gar kein Impfstoff gegen COVID-19 auf der anderen Seite

Deutschland vor dem Winter 2021/22. Schaut man nur auf die Inzidenz-Zahlen, dann sind wir inmitten der vierten Corona-Welle. Zugleich tobt eine zuweilen an mittelalterliche Glaubenskriege erinnernde Auseinandersetzung, bei dem sich der mehr oder wenige bewusste Teil der Impfgegner aufmerksamkeitsheischend inszeniert, als seien sie schlimmster Verfolgung und Unterdrückung ausgesetzt. Von Seiten der Politik erreichen uns andererseits irrlichternde Signale: So verkündet ein nur noch geschäftsführender und damit letztlich von jeder zukünftigen Verantwortung befreiter Bundesgesundheitsminister das Ende der pandemischen Lage in unserem Land, was nun wirklich jede weitere Einschränkung mehr als fragwürdig daherkommen lässt und den Eindruck bei vielen zementiert, dass die Gefahr jetzt gebannt sei. Auf der anderen Seite kommen von dem gleichen Mann solche Botschaften, die nicht wirklich auf Entspannung hindeuten: »Angesichts der hohen Zahl von Corona-Neuinfektionen und sich füllender Krankenhausbetten mit Covid-19-Erkrankten wirbt der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für Auffrischungsimpfungen. Dies gelte vor allem für ältere Menschen, Pflegebedürftige und medizinisches Personal, sagte der CDU-Politiker … Es sei genug Impfstoff da, sodass alle, die wollten, eine sogenannte Booster-Impfung bekommen könnten.«

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Auch 2021 waren einige da: Die Erntehelfer. Zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft im zweiten Corona-Jahr

„Wir sind für Rumänen keine attraktiven Arbeitgeber mehr.“
(Jürgen Jakobs, Verbandsvorsitzender der ostdeutschen Spargelanbauer)

Man kennt das von vielen Baustellen der Berichterstattung. Sie werden schnell eröffnet, mediale Bautrupps in großer Zahl werkeln eine Zeit lang darauf herum und ziehen dann nomadenhaft weiter. Nie oder nur äußerst selten verirrt sich der eine oder andere Nachrichten-Schaffende wieder zurück und schaut nach, was denn aus der einstigen Baustelle geworden ist. Zuweilen gibt es auch solche Baustellen, die regelmäßig auf und zu gemacht werden, gleichsam nach einem saisonalen Muster anlassbezogener, punktueller Berichterstattung. In diese Kategorie fallen sicher die Erntehelfer. Wenn die – zumeist aus osteuropäischen Ländern – zu uns kommen, um den deutschen Spargel und andere Gewächse der heimischen Landwirtschaft von den Feldern zu holen, dann schwellen sie wieder an, die Berichte über die teilweise menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, über Ausbeutung und zugleich müssen wir vielstimmige Klagelieder zur Kenntnis nehmen, dass es viel zu wenige seien, die (noch) kommen und von den Einheimischen könne man sowieso rein gar nichts erwarten, die machen den Buckel nicht (mehr) krumm.

Berits vor dem ersten Corona-Jahr 2020 gab es die erkennbare Entwicklung, dass es immer schwieriger wurde, Saisonarbeiter in ausreichender Zahl für den deutschen Arbeitsmarkt aus den bisher dominierenden Lieferländern zu rekrutieren. Im vergangenen und auch im noch laufenden Jahr kam als besonderes Erschwernis die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Restriktionen hinzu.

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Selbstständig oder doch nicht? Von abhängigen Not- und weiteren Ärzten auf der einen und Chefdirigenten auf der anderen Seite

»Seit vielen, sehr vielen Jahren wird immer wieder auch vor Gericht darüber gestritten, ob jemand als „freier Mitarbeiter“ und damit als Selbstständiger arbeitet bzw. arbeiten kann – oder aber nicht. Denn dann handelt es sich um einen abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, für den andere Spielregel gelten, beispielsweise müssen Sozialabgaben gezahlt werden und es wird ein Arbeitsverhältnis begründet, mit dem für den Arbeitgeber ganz andere Pflichten verbunden sind als wenn der einen Auftrag vergeben würde an einen (formal) selbstständigen Unternehmer (seiner selbst).« So beginnt der Beitrag Über einen unfreien, als freien Mitarbeiter deklarierten Physiotherapeuten und die Bedeutung eines Urteils für andere (nicht nur) Gesundheitsberufe, der hier am 1. Oktober 2021 veröffentlicht wurde. Darin ging es nicht nur um (scheinselbstständige) Physiotherapeuten, sondern auch um den allerdings gerichtlich zurückgewiesenen Versuch, „freiberufliche“ Pflegekräfte in Pflegeheimen und Kliniken, eingebettet in „normale“ Belegschaften und Abläufe, zu nutzen (vgl. dazu z.B. BSG Urteil vom 7.6.2019 – B 12 R 6/18 R – BSGE 128, 205 = SozR 4-2400 § 7 Nr 44).

Man ahnt bereits hier, dass wir uns in einer höchst umstrittenen, weil ganz unterschiedliche Interessen betreffende Zone befinden. Aus einer sozialstaatlichen Perspektive und damit nicht nur, aber auch mit Blick auf die immer noch überwiegend an die Löhne aus abhängiger Erwerbsarbeit gekoppelten Sozialversicherungsbeiträge wird man verhindern wollen, dass sich Arbeitgeber ihren Pflichten aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis – und das sind nicht nur Finanzierungspflichten – dadurch zu entziehen versuchen, in dem sie an sich abhängige Arbeit in eine „selbstständige“ umetikettieren. Dahinter steht das legitime Interesse, Scheinselbstständigkeit zu verhindern.

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