Das Bundestariftreuegesetz und die kirchlichen Sozialdienste. Deren Regelwerke wurden auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens „berücksichtigt“

Ein kurzer Blick zurück: Bereits in der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP war die Umsetzung eines Herzensanliegens vor allem der SPD und der Gewerkschaften geplant: ein Tariftreuegesetz.1 Seit vielen Jahren läuft eine Debatte über eine solche Regelung vor dem Hintergrund, dass die Tarifbindung in Deutschland seit langer Zeit rückläufig ist.2 Zu diesem Thema wurde selbst das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren bemüht.

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EuGH, BVerfG und zum dritten Mal vor dem BAG: Nach fast 14 Jahren hat der „Fall Egenberger“ endlich ein Ende. Die Diakonie hat nicht diskriminiert. Das kirchliche Arbeitsrecht wurde gestärkt – und beschränkt

Bekanntlich mahlen die Mühlen der Justiz langsam, aber gründlich – allerdings kann die relative Unbestimmtheit von „langsam“ in praxi auch schon mal zu einer Verfahrensdauer von fast 14 Jahren führen, bis die Aktendeckel endlich geschlossen und der Inhalt dem Archiv zugeführt werden kann.

Hier geht es den „Fall Egenberger“, der nun aber wirklich abschließend geklärt worden ist. Moment, wird der eine oder andere an dieser Stelle einwenden: Ist das nicht bereits höchstrichterlich passiert? Konnte man nicht in diesem Blog am 4. November 2025 den Beitrag lesen: Das Bundesverfassungsgericht erweist sich (wieder einmal) als stabile Schutzmacht für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Auch in arbeitsrechtlichen Fragen. Der „Fall Egenberger“? Und dort findet man diese Zwischenüberschrift: Es ist passiert: Der „Fall Egenberger“ wurde entschieden.

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Der gesetzliche Mindestlohn und seine Anhebungen. Diesseits und jenseits einer reduzierten Tarifindex-Arithmetik und einer politischen Lohnsetzung

Was war das für eine „politische Lohnschlacht“ im Jahr 2025 im Vorfeld der im Sommer anstehenden Empfehlung der Mindestlohnkommission hinsichtlich der nächsten Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, die dann am 27. Juni 2026 vorgelegt wurde: Die einen wollten unbedingt die offensichtlich politpsychologisch wichtige Schwelle von 15 Euro erreichen (am besten sofort, also ab dem 1. Januar 2026), die anderen warnten vor einer Wiederholung der (partei)politisch motivierten Festsetzung eines deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2022. 

Die Umgehung der Mindestlohnkommission mit ihrer Anpassungsmechanik durch die abweichende Entscheidung der Ampel-Koalition hatte ab Oktober 2022 zu einer kräftigen Anhebung von damals 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde geführt.

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Ein 80 Prozent-Mindestlohn für harte Arbeit als Erntehelfer in Deutschland? Erneut wird eine Absenkung für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft gefordert und mit professoralen Weihen unterfüttert

Blicken wir zurück in das Jahr 2025. Da wurde es mal wieder versucht und stieß auf teiloffene Ohren im politischen Berlin: Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hat sich offen für die Forderung von Bauernpräsident Joachim Rukwied gezeigt, den Mindestlohn für Saisonarbeiter zu kürzen. „Meine Fachleute prüfen, ob es einen rechtssicheren Weg gibt, Ausnahmen vom Mindestlohn möglich zu machen“, so wurde der Bundesminister im Juni 2025 zitiert. Das machte damals eine kurze Welle in der Berichterstattung: Agrarminister offen für Ausnahmen beim Mindestlohn. Man nehme die Sorgen der Obst- und Gemüsebauern sehr ernst, so der Minister. „Gerade lohnintensive landwirtschaftliche Betriebe stellt die Erhöhungen des Mindestlohns vor finanzielle Herausforderungen“. 

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Ab in die Großstädte und in den Süden Deutschlands, aber einen Bogen um die ostdeutschen Bundesländer? Wie sieht die regionale Verteilung der zugewanderten Fachkräfte aus?

Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass angesichts des demografischen Wandels eine Zuwanderung von Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt unabdingbar sei. Das gilt nicht für alle Berufe bzw. Tätigkeitsfelder, aber in manchen Bereichen des Arbeitsmarktes würden heute schon ohne Arbeitskräfte aus dem Ausland die Lichter ausgehen bzw. zumindest würde es ziemlich düster aussehen.

Das, was gemeinhin als demografischer Wandel bezeichnet wird, ist nun keineswegs regional, geschweige denn lokal gleich verteilt. So sind beispielsweise viele ländliche Regionen häufig von Abwanderung (gerade der Jüngeren) betroffen, während es durchaus Regionen gibt, die über einen Zuwachs an Bevölkerung berichten.

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