Jobcenter: Von „struktureller Unterfinanzierung“ seit vielen Jahren, „Umschichtungen“ aus dem Geldtopf für Eingliederungsleistungen – und der Beseitigung von „Haushaltswahrheit und -klarheit“

Es gibt in Deutschland mehr als 400 Jobcenter,1 in denen weit über 70.000 Beschäftigte arbeiten. Die sind zuständig für derzeit 5,5 Millionen Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II angewiesen sind. Viele Beschäftigte in diesen letzten Außenposten des Sozialstaats arbeiten unter teilweise nur als kafkaesk zu beschreibenden Anforderungen eines hyperkomplexen, in seiner Tiefe, Breite und Widersprüchlichkeit nur historisch zu verstehenden Regelwerks, im Maschinenraum einer Massenverwaltung, in der existenzielle Leistungen vom Anspruch her geprüft, bewilligt, ausgezahlt und zuweilen auch gekürzt werden müssen. Zugleich sind sie zuständig für die Beratung, Begleitung und Förderung von Menschen, die (wieder) eingegliedert werden sollen auf dem, was der Erwerbsarbeitsmarkt nachfragt. Wenn dort denn eine Nachfrage besteht.

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Keine Überraschung. Die „Bürgergeld“-Abwicklung spart keine Milliarden Euro-Beträge. Sie könnte sogar mehr Geld kosten

Was für ein (neuer) „Skandal“: Bürgergeld-Reform spart nicht einmal 100 Millionen Euro! So titelt die Zeitung mit den großen Buchstaben und schiebt sogleich hinterher: »Dabei hatte Merz vor Kurzem noch Ersparnisse von 5 Milliarden versprochen.« Seien wir an dieser Stelle genau: Der Bundeskanzler hat das, was man beim Bürgergeld einsparen könnte, bereits heruntergeschraubt. Im Bundestagswahlkampf war von zehn Milliarden die Rede und noch Anfang Oktober 2025 wurde der übereifrige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann mit Blick auf die zu erwartenden Einsparungen vom ZDF mit diesen Worten zitiert: „Es sind sehr viele Milliarden, da bin ich mir ganz sicher“. 

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Das „Bürgergeld“ soll entsorgt werden. Der Koalitionsausschuss hat gekreist und die Umrisse einer „neuen Grundsicherung“ auf den Weg gebracht

Am 9. Oktober 2025 hat die Bundesregierung mitgeteilt: »Die Vorsitzenden der Regierungsparteien haben sich im Koalitionsausschuss vor allem zu drei Themen verständigt: der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, der Einführung der Aktivrente und der Grundsicherung.« Das Bürgergeld soll durch die neue Grundsicherung abgelöst werden, habe man „in einer wirklich guten Atmosphäre beschlossen“, so der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Und dazu werden uns dann noch diese Hinweise gegeben: »Für Menschen, die arbeiten können, soll grundsätzlich der Vermittlungsvorrang gelten: Sie sollen schnellstmöglich in Arbeit gebracht werden. Außerdem gilt das Prinzip Fördern und Fordern: Wer nicht mitwirkt, muss mit schärferen Sanktionen rechnen.«

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Starre und fluide Altersgrenzen. Bei den einen Notaren bleibt es starr, bei den anderen soll es individuell werden können. Anmerkungen zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Altersgrenzen sind bekanntlich sozialpolitisch hoch relevant, man denke hier nur an das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, das jahrzehntelang bei 65 Jahren lag und derzeit schrittweise auf 67 Jahre ansteigt (erstmals wird der geburtenstärkste Jahrgang – 1964 – von dieser neuen Altersgrenze betroffen sein). Und diese Grenze hat im wahrsten Sinne des Wortes handfeste materielle Folgen, denn sie markiert den erwerbsbiografischen Punkt, ab dem der Bezug einer abschlagsfreien Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich wird.1 Das Beispiel mit den Altersgrenzen in der Rentenversicherung verdeutlicht aber auch, dass es immer wieder Verschiebungen der Altersgrenzen als Leistungsvoraussetzung gibt oder solche gefordert werden.

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Die Löhne für Fach- und Hilfskräfte in der Pflege sind überdurchschnittlich gestiegen. Licht (und Schatten) der Lohnentwicklung in den Pflegeberufen

Viele Jahre lang wurde völlig berechtigt immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege unbedingt verbessern müssen, um zum einen den bereits vorhandenen und ständig an Bedeutung gewinnenden Mangel an Pflegekräften zu bekämpfen. Zu diesen Arbeitsbedingungen gehören als eine der tragenden Säulen die Löhne der dort Beschäftigten. Zugleich war und ist jedem auch außenstehenden Beobachter klar, dass die in Pandemiezeiten offen als „systemrelevant“ erkannte und kurzzeitig als solche benannte Arbeit an und mit pflegebedürftigen Menschen in Kliniken wie in der Langzeitpflege angesichts der teilweise enormen Belastungen und der im Vergleich zu vielen anderen Beschäftigungen ungünstigen Arbeitszeitkonstellationen (zu) schlecht bezahlt ist. Eine Verbesserung der Löhne in der Pflege wurde (und wird) auf dieser allgemeinen Ebene von vielen als anzustrebendes und gut begründetes Ziel bewertet.1

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