Wieder einmal die Hoffnung auf mehr Beschäftigung durch weniger Kündigungsschutz über längere Befristungen und warum es kaum mehr, aber andere Arbeitsplätze geben wird

Seit langem gibt es eine Kontroverse zwischen den Apologeten einer Flexibilisierung und Deregulierung der Schutzvorschriften für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und denjenigen, die auf diesen Schutzregularien beharren (wobei die Frontlinie hier nicht überraschend zwischen dem Arbeitgeber- und dem Gewerkschaftslager verläuft). Und es gibt arbeitsmarktpolitische Diskussionsteilnehmer, die versuchen, die tatsächlichen oder möglichen Effekte des Kündigungsschutzes zu erfassen und daraus Vorhersagen abzuleiten, ob überhaupt und wenn ja welche Wirkungen zu erwarten sind.

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Mehr und länger (sachgrundlos) befristen. Anmerkungen zu einer der 34 Maßnahmen der Koalitionsparteien in ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“

Die Spitzen der Koalitionsparteien von CDU, CSU und SPD haben getagt und Anfang Juli 2026 kurz vor Beginn der Sommerpause bzw. des Sommerlochs ein Papier veröffentlicht, das 34 mehr oder weniger gehaltvolle Maßnahmen enthält und unter dem wahrlich nicht von Minderwertigkeitsgefühlen gespeisten Titel Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung veröffentlicht wurde. Darin enthalten ist den Arbeitsmarkt betreffend beispielsweise die seit der Veröffentlichung überaus kontrovers diskutierte bzw. kommentierte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.1

Aber das zumindest von der Titelei ambitioniert daherkommende Aufschwung-Papier enthält weitere arbeitsmarktrelevante Aspekte.

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Der gesetzliche Mindestlohn und seine Anhebungen. Diesseits und jenseits einer reduzierten Tarifindex-Arithmetik und einer politischen Lohnsetzung

Was war das für eine „politische Lohnschlacht“ im Jahr 2025 im Vorfeld der im Sommer anstehenden Empfehlung der Mindestlohnkommission hinsichtlich der nächsten Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, die dann am 27. Juni 2026 vorgelegt wurde: Die einen wollten unbedingt die offensichtlich politpsychologisch wichtige Schwelle von 15 Euro erreichen (am besten sofort, also ab dem 1. Januar 2026), die anderen warnten vor einer Wiederholung der (partei)politisch motivierten Festsetzung eines deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2022. 

Die Umgehung der Mindestlohnkommission mit ihrer Anpassungsmechanik durch die abweichende Entscheidung der Ampel-Koalition hatte ab Oktober 2022 zu einer kräftigen Anhebung von damals 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde geführt.

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