Zur Gleichzeitigkeit von scheinbar guten und möglicherweise schlechten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ein erster Blick auf die Beschäftigungsentwicklung 2024

Verständlich ist es – gerade in diesen von negativen Meldungen beherrschten Zeiten, in denen man schnell den Eindruck bekommen kann, das alles den Bach runtergeht, haben positive Nachrichten einen besonderen Stellenwert. Pünktlich zum Jahresbeginn bekommen wir dann so eine serviert: Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2024 auf neuem Höchststand, berichtet das Statistische Bundesamt rückblickend auf das, was auf dem Arbeitsmarkt bis zum Ende des gerade vergangenen Jahres passiert ist: »Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele Erwerbstätige wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990.«

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Ein Lehrstück medialer Skandalisierung: Von einem „Erwerbszuschuss“ zu einer „Anschubfinanzierung“ und runter zu einer „Arsch-hoch“-Prämie

Wir haben in den vergangenen Monaten an vielen Stellen im medialen (und parteipolitischen) Raum wuchtige Kampagnen gegen das „Bürgergeld“ erleben müssen. Unabhängig von der Tatsache, dass es nun wirklich gute Gründe für Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung des Grundsicherungssystems gibt, muss man feststellen, dass ein Teil der Kampagnen das unterste Niveau erreicht hat. Zugleich sind die Kampagne aber aufgrund der reißerischen Aufmachung und der gezielten Adressierung von mehr oder weniger reflektierten Gerechtigkeitsvorstellungen bei vielen Menschen in der Lage, hochgradig emotionalisierte Abwehrreaktionen und Aggressionen auszulösen, bei denen mehrere Millionen Menschen, die in äußerst heterogenen Lebenslagen und für einige Zeit bis hin zu vielen Jahren auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind, in Kollektivhaft genommen werden.

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Weiterhin arbeiten viele Menschen – vor allem in Ostdeutschland – im Niedriglohnsektor. Aber der Anteil an allen Beschäftigten geht weiter zurück

Wenn man wissen will, ob jemand im Niedriglohnsektor arbeitet, dann braucht man ein in Euro messbares Kriterium. Hier kommt dann die sogenannten Niedriglohnschwelle ins Spiel. Rechnerisch entspricht sie zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdienstes aller abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende). Das Medianentgelt – also 50 Prozent haben weniger und 50 Prozent mehr als den Medianwert – wird für das Jahr 2023 mit 3.796 Euro im Monat ausgewiesen. Die Niedriglohnschwelle lag im vergangenen Jahr folglich bei 13,04 Euro. Wenn man mit weniger als diesem Brutto-Stundenlohn nach Hause gekommen ist, dann zählte man zu den Niedriglöhnern.

Im Jahr 2023 gab es rund 21,99 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende). Im Niedriglohnsektor befanden sich im vergangenen Jahr 3,36 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, das entspricht einem Anteil von 15,3 Prozent.

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