Rien ne va plus ohne sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Menschen mit Einwanderungsgeschichte in Engpassberufen

Schon seit geraumer Zeit wird immer wieder darauf hingewiesen, dass in Deutschland ausländische Arbeitskräfte, also Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, zu einer tragenden Säule in wichtigen Teilbereichen des Arbeitsmarktes geworden sind. Ein Blick auf die nackten Zahlen verdeutlicht sogar, dass es die ausländischen Arbeitskräfte sind, die das zunehmend kleiner werdende Beschäftigungswachstum am Laufen gehalten haben: Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im Dezember 2024 um 80.000 höher als ein Jahr zuvor.

In der Betrachtung nach Staatsangehörigkeiten beruht der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Vergleich zum Vorjahr allein auf Ausländern. Mit 5,67 Mio. sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen war deren Zahl im Dezember 2024 um 265.000 oder 4,9 Prozent größer als ein Jahr zuvor, berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Deutschen hat dagegen im vergangenen Jahr um 186.000 abgenommen. Der Zuwachs bei den ausländischen Beschäftigten geht übrigens vollständig auf das Konto von Menschen aus sogenannten Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb der EU-Staaten.

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Erfolgsgeschichte Kurzarbeit? Anmerkungen zur befristeten Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition im November 2024 sind zahlreiche sozialpolitisch relevante Gesetzgebungsverfahren kurz vor der notwendigen parlamentarischen Finalisierung liegen geblieben (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Ein sozialpolitisches Trümmerfeld als Hinterlassenschaft. Zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition bleiben auf den letzten parlamentarischen Metern liegen vom 9. November 2024). Die öffentlichen Diskussionen fokussierten auf die Neuwahl des Deutschen Bundestages. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Abweichungen vom Stillstand fast schon nicht mehr auf. Beispielsweise die „Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“. Deren Entwurf wurde am 18. Dezember 2024 vom Reste-Bundeskabinett beschlossen und sie ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Mit der Dritten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert (im Regelfall kann es für für maximal zwölf Monate bezogen werden). Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.

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Sie wächst weiter. Die Zahl der Mehrfachbeschäftigten

In Zeiten, in denen immer wieder schlagzeilenträchtig darüber Klage geführt wird, dass „die“ Menschen in Deutschland angeblich immer weniger erwerbsarbeiten (wollen), dass in voller Lebenskraft stehende Jüngere nach einer Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich streben und zugleich in vielen Bereichen händeringend nach Arbeitskräften gesucht wird – in solchen Zeiten sollte man Meldungen wie diese aufmerksam zur Kenntnis nehmen: »Auch im dritten Quartal 2024 stieg die Zahl der Beschäftigten mit mehreren Jobs. Damit setzt sich ein langjähriger Trend fort«, so Anja Schreiber in ihrem Beitrag Darum haben immer mehr Menschen einen Zweitjob. „Im dritten Quartal 2024 gingen insgesamt rund 4,6 Millionen Beschäftigte einer Nebentätigkeit nach“, so Susanne Wanger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Damit habe mittlerweile fast jeder neunte Beschäftigte einen zweiten Job. „Diese Entwicklung folgt einem langfristigen Aufwärtstrend.“

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