Jenseits der verfassungsrechtlich akzeptierten „Bundesnotbremse“: Ein „unverzichtbarer Mindeststandard schulischer Bildungsleistungen“ als (neues) Grundrecht

Viele haben auf diese Entscheidung aus Karlsruhe gewartet: „Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos“, so ist die Pressemitteilung zu BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 überschrieben. Das hohe Gericht hat »Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten.« Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Obgleich damit in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen wurde, kommt das BVerfG zu dem Prüfergebnis: Diese Maßnahmen waren »in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.«

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Von einer erfolgreichen Etappe im Straßenkampf um einen Betriebsrat und einer vielgestaltigen Landschaft betrieblicher Mitbestimmungsverhinderer

»Nach monatelangem Ringen ist es vollzogen: Die Lieferboten haben eine eigene Vertretung beim Startup gewählt. Das Unternehmen erschwerte die Wahl bis zuletzt.« Um wenn geht es hier? Natürlich, um das Unternehmen Gorillas: Die Gorillas haben gewählt: Fahrradkuriere haben jetzt einen eigenen Betriebsrat, so ist der Artikel von Dominik Bardow überschrieben.

Es geht um Gorillas, ein 2020 gegründetes Unternehmen mit Sitz in Berlin, das einen Lieferdienst für Lebensmittel und andere Supermarktwaren in Großstädten betreibt. Dazu gehören eine Online-Bestellplattform, kleine Auslieferungslager in zentralen Lagen und Fahrradkuriere. Die sollen in Berlin sicherstellen, dass der bestellte Einkauf in zehn Minuten an der Haustür des Kunden ist. Und es geht um die Fahrradkuriere, die „Rider“, sowie die „Picker“ in den Lagern, denn die haben in den vergangenen Monaten auf sich aufmerksam gemacht mit „wilden Streikaktionen“ sowie der Absicht, einen Betriebsrat zu gründen (dazu ausführlicher die Beiträge  Wenn dein starkes Rad es will, stehen viele Rider still. Die Wiederauferstehung „wilder Streiks“ und dann auch noch beim Lebensmittel-Lieferdienst „Gorillas“? vom 12. Juni 2021 sowie zuletzt Neues aus der Lieferbotengesellschaft: Die Gorillas Worker wollen einen Betriebsrat und bekommen Hilfestellung vom Arbeitsgericht. Und in eine Branche mit Fragezeichen fließen weiter Milliarden-Wettbeträge von Investoren vom 17. November 2021).

Nun aber kann trotz der zuletzt heftigen Gegenwehr des Unternehmens Erfolg gemeldet werden: »Es ist geschafft, wenn auch nach vielen Hindernissen: Die Gorillas haben einen eigenen Betriebsrat. Nach monatelangem Kampf der Fahrradkuriere um eine eigene Arbeitnehmervertretung bei dem Lieferdienst-Startup in Berlin schloss am Sonnabend um 15 Uhr das Wahllokal in Friedrichshain nach sechs Tagen Abstimmung. Nach der Auszählung sind dann insgesamt 19 Betriebsräte gewählt.«

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Das Kapital auf seinem Weg in die Altenpflege abschrecken. Mit einer Bauverordnung? Bremen will das versuchen

Immer wieder erscheinen auch hier Berichte über Private-Equity-Investoren, Hedge Fonds und internationale Pflegekonzerne, die gewaltige Summen in deutsche Pflegeheime und Pflegeimmobilien investieren auf der Suche nach einer verlässlichen Renditequelle für das reichlich vorhandene, anlagesuchende Kapital, mit dem dort hantiert werden kann. Dazu als eine Beispiel der Beitrag Das Kapital sucht sich seinen Weg in lukrative Anlagen: Private-Equity-Investoren und die Altenpflege mal wieder vom 15. Oktober 2021, in dem über eine neue Studie berichtet wurde. Und diese Studie zeichnet sich auf dadurch aus, dass nicht nur eine Bestandsaufnahme der Investitionen in die Altenpflege und wie dort Gewinne abgeschöpft werden, vorgelegt wurde, sondern auch Empfehlungen ausgesprochen werden, wie man mit dieser Entwicklung umgehen kann, wenn man denn will. Die Kritik an der seit Jahren beklagten Entwicklung ist berechtigt und nachvollziehbar, vor allem angesichts der Tatsache, dass wir hier nicht über die Produktion von irgendwas reden, sondern über eine existenzielle Sorgearbeit für Menschen, die überaus verletzlich und ausgeliefert sind. Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Betreuung und Pflege alter Menschen keine „Gewinne“ gemacht werden dürfen – wobei das nur auf den ersten Blick eine richtige und nachvollziehbare Forderung ist, denn auch die nicht profitorientierten Anbieter von Pflegeleistungen müssen sehr wohl einen angemessenen Gewinn bzw. Überschuss erwirtschaften können, es kommt dann auf zwei Parameter an: auf die Gewinnverwendung und auf die „angemessene“ Gewinnhöhe. Da beginnt dann die unangenehme, aber notwendige Kärrnerarbeit.

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