In Zeiten, in denen man mit einer nicht zu bewältigenden Menge an Informationen und vor allem Meinungen geflutet wird, ist es aufmerksamkeitsökonomisch rational, mit einigen wenigen, idealerweise mit einer und dann möglichst beeindruckenden Zahl zu hantieren, die für einen kurzen Moment auf Resonanz stoßen könnte. Dabei wissen wir alle, dass sich hinter den großen Zahlen im sozialpolitischen Bereich unzählige Einzelschicksale verbergen, hinter denen dann ganz oft unterschiedliche Konstellationen stehen, die alle zwangsläufig wegdefiniert werden, wenn man komplexe soziale Sachverhalte in einer oder einigen wenigen Zahlen zu verdichten versucht. Beispielsweise in so einer Aussage aus dem parlamentarischen Raum, in diesem Fall aus den Reihen der Linksfraktion: »Fast jeder fünfte Mensch, der in Deutschland eine Altersrente bezieht, ist von Armut betroffen. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen: von 12,6 Prozent im Jahr 2010 auf 17,9 Prozent im Jahr 2021. Besonders betroffen sind Frauen mit 19,3 Prozent.«
Monat: Februar 2023
Armutsfalle Pflegeheim? Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen steigt (wieder) an
Durch die massiv gestiegenen Kosten in der stationären Pflege erreicht die Belastung der Pflegebedürftigen mit den „Eigenanteilen“ trotz der jüngsten Reformschritte bereits in diesem Jahr ein neues Rekordniveau. Das meldet die Kranken- und Pflegekasse DAK Gesundheit unter der Überschrift DAK-Studie zeigt Reformbedarf in der Pflege: Sozialhilfequote in Heimen bis 2026 bei 36 Prozent. Die Kasse hat beim Bremer Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang eine Studie in Auftrag gegeben, die nunmehr der Öffentlichkeit präsentiert wurde:
➔ Heinz Rothgang et al. (2023): Hilfe zur Pflege in Pflegeheimen – Zukünftige Entwicklung unter Berücksichtigung der aktuellen Reformmaßnahmen. Aktualisierung einer Expertise im Auftrag der DAK-Gesundheit, Bremen, Februar 2023
Ein Entgeltgleichheitsgesetz als bislang zahnloser Tiger, aber das Bundesarbeitsgericht hat nun einen Meilenstein in Richtung echte Entgeltgleichheit gesetzt
Das Mitte 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) erfasst Betriebe mit regelmäßig mehr als 200 Beschäftigten und bringt Mitarbeitern einen Anspruch auf Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots (vgl. § 10 EntgTranspG). Das Gesetz soll die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern im Sinne von „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durchsetzen. Das EntgTranspG hat seine Wurzeln im europäischen Recht und soll die europäische Richtlinie 2006/54/EG umsetzen. Anfang des Jahres 2017, der Gesetzentwurf war gerade vom Bundeskabinett verabschiedet, klang es sehr selbstbewusst, was aus dem Bundesfamilienministerium den Menschen mitgeteilt wurde: »Das Gesetz will den seit über 50 Jahren geltenden Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Es schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Lohn voranzutreiben.« Und die damalige Ministerin Schwesig (SPD) lies sich mit diesen Worten zitieren: »Nun ist der Weg frei für ein Gesetz, das ein wichtiges Tabu brechen wird: nämlich, über sein Gehalt zu sprechen. Der Gesetzesentwurf schafft mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern – und zwar über Transparenz von Gehalts- und Entgeltsystemen. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.« Dazu der Beitrag Gerechtigkeit beim Lohn per Gesetz? Das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ zwischen Hoffnung und Enttäuschung vom 11. Januar 2017. Der Beitrag damals wurde übrigens mit diesen Worten beendet: „Man muss kein Prophet sein um vorhersagen zu können, dass die tatsächlichen Auswirkungen in der betrieblichen Praxis mehr als überschaubar bleiben werden.“