Am Rande ihrer Kapazitäten und immer mehr Menschen mit Pflegebedarf. Auf der Straße. Und in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe

In unserer durchökonomisierten Welt würde ein Unternehmen, das davon berichten kann, dass ein Betriebsteil eine Kapazitätsauslastung von 200% irgendwie geregelt bekommen hat, sicher einen Effizienzpreis gewinnen. Mit einem hübschen Fotoshooting dazu. Aber hier reden wir nicht über die glamouröse Welt der High-Tech-Industrie oder hipper Start-Up-Unternehmen, sondern über die Kältehilfe als Teil der Wohnungslosenhilfe in Berlin. Denn die muss solche eben nur scheinbaren Erfolgsmeldungen verkünden, die in Wahrheit natürlich offen legen, dass die Hilfseinrichtungen nicht nur am Rande, sondern oftmals weit über der eigentlichen Kapazitätsgrenze arbeiten – müssen. »Trotz bereits erhöhter Platzkapazitäten seien die Einrichtungen fast durchgängig überbelegt gewesen. Pro Nacht standen 532 Schlafplätze bereit, Mitte Februar gab es einen Spitzenwert mit 699 Übernachtungsgästen. Allein die Notübernachtung der Berliner Stadtmission in der Lehrter Straße hatte fast täglich eine 200-prozentige Auslastung«, kann man dem Artikel Kältehilfe am Rande ihrer Kapazitäten von Annette Kögel entnehmen. Die Notübernachtungen der Berliner Kältehilfe berichten trotz des an sich milden Winters von einem beispiellosen Ansturm Wohnungsloser und warnen vor einer systematischen Überforderung des vorhandenen Hilfeangebots. Das liegt am hohen Zustrom von Flüchtlingen und auch mehr Familien würden vor der Tür stehen, für die aber die Angebote der Kältehilfe eigentlich nicht geeignet seien. Der stetig wachsende Anteil an Nichtdeutschen bringe auch massive Verständigungsprobleme mit sich. 31 Prozent der Gäste hatten einen deutschen Pass, 69 Prozent kamen aus dem Ausland. Davon waren 13 Prozent Nicht-EU-Bürger. Es suchen zunehmend Osteuropäer Hilfe in den Einrichtungen.

»Insgesamt hatten in der Kältehilfesaison zwischen 1. November 2014 und 31. März dieses Jahres 15 Notübernachtungen und 14 Nachtcafés von Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbänden geöffnet.« Die Zahl der Übernachtungen stieg im Vergleich zum Vorjahr um knapp 9.000 auf rund 82.000. In Berlin. Natürlich reden die betroffenen Akteure auch über das Geld: So »forderten sie statt 15 Euro nun 36 Euro pro Schlafplatz vom Senat – anders könne man die Kosten nicht decken.«

Künftig müssten gerade für die Familien andere Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, so eine der Forderungen der Kältehilfe, denn die bestehenden Angebote passen nicht für sie, vor allem nicht für die vielen Kinder, die im Schnitt zehn Jahre als waren. Notwendig sei die Einrichtung einer speziellen Notunterkunft für Familien, auch und gerade um die prinzipielle Gefährdung des Kindeswohls zu vermeiden.

Und die Nothilfe für Obdachlose wird von weiteren Herausforderungen in die Mangel genommen. Beispiel Flüchtlinge: Ein Appell richtet sich an »das für Flüchtlinge zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales, eine Wochenendbereitschaft einzurichten. Bislang stehen Asylbewerber da vor verschlossen Türen. Die Polizei oder andere Behörden würden sie dann an die Kältehilfe verweisen.«

 „Die Kältehilfe darf aber nicht zum Ausfallbürgen für andere Einrichtungen werden“, wird die Berliner Diakonie-Direktorin Barbara Eschen zitiert.

Und über einen weiteren besorgniserregenden Aspekt berichtet Christin Odoj in ihrem Artikel Krank und ohne Hilfe: »Allein die Stadtmission, einer der größten Träger in der Obdachlosenhilfe, verzeichnete einen Zuwachs um die 40 Prozent bei den schwer kranken Obdachlosen im Vergleich zum letzten Jahr. Rollstuhlfahrer bedürften eines besonders hohen Pflegeaufwandes. Auch Menschen, die wegen eines akuten Notfalls nicht im Krankenhaus behandelt werden können, landeten des Öfteren vor den Türen der Notunterkünfte … Sich um einen einzelnen pflegebedürftigen Obdachlosen zu kümmern, Verbände und Windeln zu wechseln, beim Duschen zu helfen, binde sehr viel Zeit, die bei der Unterstützung für die übrigen Hilfesuchenden fehle. Menschen aus dem EU-Ausland seien generell von der medizinischen Unterstützung ausgeschlossen.«

Auch Annette Vögel geht in ihrem Artikel auf diese besondere und offensichtlich zunehmende Problematik ein: »Viele der Obdachlosen seien zunehmend verwahrlost, psychisch und physisch erkrankt oder auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen. „Diese Menschen sind eigentlich Pflegefälle, für die es besondere medizinische oder pflegerische Angebote geben muss.“ Der hohe Betreuungsaufwand sei von den häufig ehrenamtlichen Mitarbeitern kaum zu leisten. „Die Kältehilfe ist damit überfordert.“ Gebraucht werde eine professionell betreute Krankenstation oder eine Art Pflegehospiz.«

In Berlin gibt es bis zu 13.000 Wohnungslose. Davon leben – vermutlich – zwischen 600 bis 1.000 Personen auf der Straße.

Aber wenn man schon über Obdachlosigkeit und Wohnungslosenhilfe berichtet, dann darf der Blick nicht fehlen auf weiterführende Ansätze und mühsame Versuche, einem Teil der Betroffenen über die so wichtige Arbeit der Überlebenshilfe hinaus neue Perspektiven zu eröffnen. Dazu der Artikel „Start-up-Apartments“ für Obdachlose von Oliver Burgwig. »Vier Wohnungen der Diakonie sind seit Januar die neue Heimat für ehemalige Obdachlose – jeweils aber nur für ein halbes Jahr. Das betreute Wohnprojekt soll ihnen die Möglichkeit zur Wohnungs- und Arbeitsssuche geben«, so die Kurzbeschreibung dessen, was hier versucht wird.

„Für Wohnungslose gibt es in der Stadt ein ausdifferenziertes System. Was aber fehlt, ist die Möglichkeit, schnell Wohnraum besorgen zu können“, wird Dirk Redemann, Leiter des „Betreuten Wohnens“ der Diakonie zitiert. Denn Menschen, die keine Wohnung haben, können keine Post erhalten, was Schwierigkeiten mit der Job- und Wohnungssuche und der Beantragung dringend benötigter Sozialleistungen mit sich bringt. Die Miete für die vier Bewohner (jeweils um die 350 Euro) zahlt das Jobcenter, berichtet Burgwig. »Zusätzlich zu den Einraumwohnungen bekommen die Bewohner eine Betreuungsperson zur Seite gestellt, die ihnen bis zu drei Stunden in der Woche bei der Suche nach einer dauerhaften Wohnung hilft. Darüber hinaus ist eine Nachbetreuung möglich, um sie beim Aufbau des neuen Lebens nach der Obdachlosigkeit zu unterstützen.« Aber sie müssen auch selbst aktiv nach einer neuen Wohnung suchen. » Erste Erfolge zeigen sich schon nach drei Monaten: Einer der Bewohner hat ab April ein neues Zuhause gefunden, einem weiteren steht eine Wohnung in Aussicht«, kann man dem Artikel entnehmen.

Foto: © Reinhold Fahlbusch

Die Deutsche Post DHL schiebt den Paketdienst auf die Rutschbahn nach unten und einige sorgen sich um Ostergrüße, die liegenbleiben könnten

Am Wochenende konnte sich die Gewerkschaft ver.di noch über den Abschluss der Tarifverhandlungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst der Bundesländer freuen, der eine Lohnerhöhung in zwei Stufen in diesem und im kommenden Jahr vorsieht. Die von manchen befürchteten Streikaktionen sind damit vom Tisch. Aber die Großgewerkschaft ver.di hat viele Baustellen, sehr viele. Und eine davon ist die Deutsche Post DHL, eines der Nachfolgeunternehmen des ehemaligen Staatsmonopolisten Bundespost. Und die Führungsspitze dieses weltweit agierenden Konzerns ist zutiefst unzufrieden. Im vergangenen Jahr hat man einen Umsatz von 56,6 Mrd. Euro gemacht – und mit fast genau 3 Mrd. Euro EBIT (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit) bzw. – noch schlimmer – einem Gewinn nach Kapitalkosten (EAC) von 1,56 Mrd. Euro wurde viel „zu wenig“ Gewinn gemacht. Da muss noch mehr drin sein, die Anleger brauchen eine „Story“. Aber dafür muss man das machen, was man heutzutage so lernt auf den Business Schools dieser Welt: Kosten senken. Vor allem „natürlich“ die Personalkosten. Denn da ist aufgrund der vielen „Altlasten“ aus der Vergangenheit noch „Luft“ drin und außerdem drücken die Billigkonkurrenten vor allem bei den Paketdiensten wie Hermes oder GLS von unten mit deutlich geringeren Personalkosten – und das im Paketboom aufgrund der „Amazonisierung“ unserer Gesellschaft. In diesem Kontext hat man sich im Post-Tower in Bonn offensichtlich entschieden, den eigenen Paketdienst auf die Rutschbahn nach unten zu setzen – in Richtung auf die Billiganbieter.  Darüber wurde hier bereits berichtet, beispielsweise in dem Beitrag Endlich viele neue Jobs. Und dann wieder: Aber. Die Deutsche Post DHL als Opfer und Mittäter in einem Teufelskreis nach unten vom 25. Januar 2015. Als erste Welle des Wachstums nach unten hat man nun in ganz Deutschland 49 Zustellfirmen mit dem Namen Delivery gegründet – und dafür bereits nach eigenen Angaben etwa 5.000 Beschäftigte angestellt, die bis 2020 auf mindestens 10.000 aufgestockt werden sollen. Wobei es sich nicht um neue Arbeitsplätze handelt, sondern der weit überwiegende Teil davon sind Mitarbeiter, die zuvor beim Mutterkonzern Post AG mit befristeten Verträgen gearbeitet haben. Und die jetzt zu schlechteren Bedingungen in den neuen Billigtöchtern schaffen dürfen.

»Ab 1. April werden diese neuen Postbeschäftigten bundesweit Pakete ausfahren. Allerdings werden sie nicht mehr so wie früher bezahlt, sondern erhalten Löhne nach dem in den Bundesländern unterschiedlichen Tarif für das Speditions- und Logistikgewerbe. Das heißt, sie werden im Durchschnitt rund 20 Prozent weniger verdienen. Zur Einordnung: Ein Paketzusteller bekommt heute bei der Deutschen Post AG einen Stundenlohn von anfangs knapp zwölf Euro. Langfristig ist es das Ziel der Post, die Paketzustellung ganz auf die Delivery-Firmen umzustellen«, kann man dem Artikel Post rüstet sich mit polnischen Arbeitern für Streiks von Birger Nicolai entnehmen.

Dagegen läuft die Gewerkschaft Ver.di Sturm, was man durchaus nachvollziehen kann. »Der Konzern beschäftigt in der Brief- und Paketzustellung rund 140.000 tarifgebundene Mitarbeiter, hinzu kommen rund 50.000 Postbeamte. Eine Zweiteilung der Post – in eine „Altgesellschaft“ mit einem Haustarifvertrag und eine Delivery-Gesellschaft mit deutlich niedrigeren Löhnen – wollen Gewerkschaft und Betriebsräte nicht hinnehmen«, so Nicolai.

Letztendlich ist der Gewerkschaft bewusst, was ich mit dem Begriff der „Rutschbahn nach unten“ angesprochen habe: Hier geht es um eine systematisch angelegte Tarifflucht der Deutschen Post DHL und ist die Etablierung der neuen Billigtöchter erst einmal gelungen, dann wird auch der Rest in diese Richtung geschoben. Und alles mit dem durchaus ja nicht umplausiblen Argument hinterlegt, dass die posteigenen Billigtöchter immer noch besser seien als die Paketdienste ganz unten ihre Leute behandeln. Die Stellen in den Regionalgesellschaften seien „um Dimensionen besser als das, was die Wettbewerber anbieten“, so wird Melanie Kreis, die neue Personalchefin der Deutschen Post in dem Artikel „Die Ostergrüße könnten liegenbleiben“ aus der Print-Ausgabe der FAZ vom 30.03.2015 zitiert. Und noch mit einem anderen Zitat, das hier nicht vorenthalten werden soll:

Mit 17,70 Euro zahle die Post ihren Paketzustellern mehr als doppelt so viel wie Wettbewerber, die sich „teilweise immer noch darüber beklagen, dass sie 8,50 Euro Mindestlohn aufbringen sollen. Man muss nicht in BWL promoviert haben, um zu verstehen, dass der Lohnkostenabstand ein riesiges Problem darstellt.“

Die in den neuen Regionalgesellschaften beschäftigten Zusteller erhalten Löhne nach dem in den Bundesländern unterschiedlichen Tarif für das Speditions- und Logistikgewerbe. Das heißt, sie werden im Durchschnitt rund 20 Prozent weniger verdienen als ihre Kollegen bei der Deutschen Post DHL – aber immer noch mehr als bei den Konkurrenten im unteren Billigsegment.

Vor diesem Hintergrund hat die Gewerkschaft ver.di nun ab dem 1. April, also für die Woche vor Ostern, erste Warnstreiks angekündigt. »Wie scharf die Auseinandersetzung geführt wird, zeigt … dieses Detail: Die Deutsche Post heuert in diesen Wochen Fremdfirmen an, die an den Streiktagen in der Paketsortierung den Betrieb aufrechterhalten sollen«, berichtet Birger Nicolai in seinem Artikel. So wird beispielsweise aus der Postniederlassung in Kiel gemeldet, dass dort 35 überwiegend polnische Arbeitnehmer mit Werkverträgen aufgetaucht seien. Angeblich »stellt die Post in großem Stil Leiharbeiter ein, um an Tagen mit Warnstreiks möglichst viele Pakete bearbeiten und zustellen zu können.« Allerdings:

»Im Alltag der Post dürfte dies aber schwer möglich sein: Wenn durch Warnstreiks nur an einem einzigen Arbeitstag ein Großteil der Paketfahrer oder der Mitarbeiter in der Sortierung ausfallen, häuft sich ein Berg an Paketen an, der erst nach etlichen Tagen abgetragen werden kann. An Spitzentagen fährt die Post bis zu eine Million Pakete aus – und das an sechs Tagen in der Woche. Einen Puffer oder freie Kapazitäten gibt es praktisch nicht. Schon jetzt müssen Paketfahrer auch nach der höchstens erlaubten Arbeitszeit von zehn Stunden und 45 Minuten noch Paketsendungen zurück in die Niederlassung bringen, weil sie die Menge nicht bewältigt haben.«

Der gültige Tarifvertrag läuft zum 1. Mai aus. Insofern fragt sich der eine oder die andere, wie denn Warnstreiks schon im April möglich sind. Die Auflösung: Um schon einen Monat vorher Streiks zu ermöglichen, hat ver.di den Teil des Tarifvertrages gekündigt, der die Wochenarbeitszeit regelt. Man fordert eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Hierzu Birger Nicolai:

»Die Postmitarbeiter haben in früheren Tarifabschlüssen unter anderem auf freie Tage und Pausen verzichtet, um im Gegenzug eine Fremdvergabe in der Brief- und Paketzustellung zu verhindern. Genau dies ist nun aber mit den Delivery-Firmen aus Sicht der Gewerkschaft geschehen – daher wollen sich die Beschäftigten nun ihre früheren Zugeständnisse in Form von weniger Arbeitszeit ausgleichen lassen.«

Vielleicht wird es vor dem hier skizzierten Gesamtbild über den Konflikt etwas verständlicher, wenn ein paar Ostergrüße die Feiertage in den großen Postverteilzentren verbringen müssen.

Die Tarifvertragsmaschinerie funktioniert – wenn sie denn zur Anwendung kommt. Zur Parallelität von Tariflohnsteigerungen und Tarifflucht

Erst der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie, dann in der Chemieindustrie – und jetzt gibt es auch für den öffentlichen Dienst der Länder eine Einigung zu vermelden – wenn denn die Bundestarifkommission von ver.di derm Verhandlungsergebnis zustimmt: Um 2,1 Prozent sollen die Gehälter für Angestellte der Bundesländer steigen – rückwirkend ab März. 2016 gibt es noch mal 2,3 Prozent mehr Geld für den öffentlichen Dienst. Es geht hier immerhin um rund 800.000 Angestellte der Länder. Und erste Politiker wie die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) haben bereits angekündigt, diesen Abschluss auch auf die Beamten des Landes übertragen zu wollen, auch Bayern hat sich bereits entsprechend geäußert. Man sollte dabei im Hinterkopf behalten, dass deutlich mehr als eine Million Beamte in den Bundesländern beschäftigt und von diesen zu finanzieren sind.

Funktioniert doch, die Tarifvertragslandschaft in Deutschland, werden die einen oder anderen mit Blick auf diese Zahlen und Ergebnisse sagen. Und da passt es genau, wenn das Statistische Bundesamt diese Tage vermelden kann: Reallohn­index im Jahr 2014 um 1,7 % gestie­gen. Das ist relativ gesehen viel, denn laut Bundesstatistiker »war dies der höchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe des Reallohnindex im Jahr 2008. Die Nominallöhne waren im Jahr 2014 um 2,6 % höher als im Vorjahr … Die Verbraucherpreise legten im Jahr 2014 um 0,9 % zu.« Jetzt profitieren also endlich auch „die“ Arbeitnehmer von der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Könnte man so stehen lassen, wenn dann nicht wieder solche Einsprengsel in der Berichterstattung auffallen: Beispielsweise solche Artikel: Löhne driften auseinander: »Die Löhne zwischen Chefs und Angestellten gehen immer weiter auseinander. Zwei Drittel der Vollbeschäftigten verdienen hierzulande unterm Durchschnitt. Ohne die Einführung des Mindestlohns wäre die Entwicklung noch dramatischer.« Und besonders relevant: Tarifflucht führt zu höheren Gehaltsunterschieden. Ein Artikel, der über eine neue Studie berichtet, die von der Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegeben und veröffentlicht wurde: Einkommensschere wird durch Tarifflucht größer. Das hört sich dann schon nicht mehr so umfassend positiv an. Also schauen wir einmal genauer hin.

»Nichts verschärft die Lohnungleichheit in Deutschland so stark, wie die zunehmende außertarifliche Beschäftigung. Dies zeigt eine Studie der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem ifo-Institut München. Während die Löhne seit Mitte der 1990er Jahre im oberen Einkommensfünftel gestiegen sind, sanken sie im unteren Fünftel. Verantwortlich für diese Entwicklung ist zu 43 Prozent die stark rückläufige Zahl der tarifgebundenen Unternehmen und Arbeitnehmer«, schreibt die Bertelsmann-Stiftung zusammenfassend zu dieser Studie:

Gabriel Felbermayr, Daniel Baumgarten und Sybille Lehwald: Wachsende Lohnungleichheit in Deutschland. Welche Rolle spielt der internationale Handel? Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, 2015

Anja Krüger schreibt in ihrem Artikel Tarifflucht führt zu höheren Gehaltsunterschieden den Finger in die Wunde legend: »Hauptgrund für die zunehmende Ungleichheit der Einkommen in Deutschland ist nach Auffassung der Bertelsmann-Stiftung die Erosion der klassischen Tarifvertragsarbeitsverhältnisse. Zwischen 1996 und 2013 hat sich in Deutschland der Anteil der Unternehmen, für deren Beschäftigte ein Tarifvertrag verbindlich ist, von 60 Prozent auf 32 Prozent fast halbiert.«

Vielleicht wird der eine oder die andere etwas irritiert sein darüber, dass gerade die Bertelsmann-Stiftung mit so einer Studie an die Öffentlichkeit tritt – wird sie doch ansonsten eher dem neoliberalen Lager zugeordnet. Aber „keine Angst“ – die Studie bleibt diesem Denken treu, dafür sorgt schon die Tatsache, dass die Auftragsstudie vom ifo-Institut des Herrn Sinn verfasst worden ist. So muss man bei den Ausführungen zu den wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen in der Studie lesen:

»Für die Wirtschaftspolitik ist es wichtig, unsere Ergebnisse richtig einzuordnen. Wir haben die Lohnungleichheit unter den abhängig Beschäftigten in Deutschland untersucht und festgestellt, dass diese deutlich zugenommen hat. Dabei konnten wir zeigen, dass vor allem Veränderungen in der Tarifbindung für diese Entwicklung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Daraus sollte die Wirtschaftspolitik allerdings nicht den vorschnellen Schluss ziehen, dass zur Senkung der Ungleichheit nun eine Stärkung der Tarifbindung anzustreben sei. Vielmehr muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass neben dem Anstieg der Lohnungleichheit auch ein Anstieg in der Zahl der abhängig Beschäftigten über den betrachteten Zeitraum zu verzeichnen ist. Es ist plausibel, dass die beiden Phänomene zusammenhängen … Wenn man die Beschäftigungsmöglichkeiten solcher Personen einschränkt, beispielsweise durch eine zu rigide Lohnsetzung, wird man die gemessene Lohnungleichheit reduzieren. Die Gesamteinkommensungleichheit könnte aber sogar steigen, wenn diese Personen kein Lohneinkommen mehr erzielten.« (Felbermayr et al. 2015: 47).

Ja klar. Nur weiter so. Aber das führt wieder weg von einer der zentralen Baustellen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland. Gemeint ist hier die deutlich abnehmende Ordnungsfunktion der Tarifverträge – die übrigens weit über die Funktion eines Mindestlohns hinausgeht, der immer nur – nicht mehr, aber auch nicht weniger – eine Lohnuntergrenze im Sinne eines letzten Sicherungsnetzes nach unten darstellen kann. Das WSI-Tarifarchiv hat die Rutschbahn nach unten, auf der sich die Tarifbindung der Beschäftigten in Deutschland befindet, auf der Basis der Daten aus dem IAB-Betriebspanel in der Abbildung für die Jahre 1998 bis 2013 dargestellt. Und dabei muss dann auch noch berücksichtigt werden, dass es sich um den Durchschnitt über alle Beschäftigte handelt, für die Beschäftigten in vielen Branchen – man denke hier gerade an viele Dienstleistungsbranchen – sieht die Tarifwelt noch deutlich düsterer aus in dem Sinne, dass die meisten Beschäftigten gar nicht unter einen Tarifvertrag fallen.

Dieses Problem einer stetig abnehmenden Tarifbindung hat die Große Koalition – folgt man ihrer Bibel, also dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Dezember 2013 – erkannt und Abhilfe versprochen. Auf der Seite 48 des Koalitionsvertrages findet man diese Zielformulierung:

»Das wichtige Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nach dem Tarifvertragsgesetz bedarf einer zeitgemäßen Anpassung an die heutigen Gegebenheiten. In Zukunft soll es für eine AVE nicht mehr erforderlich sein, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Ausreichend ist das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses.«

Man darf gespannt sein, ob dieser hier als Absichtserklärung grundgelegte Weg auch tatsächlich beschritten wird. In den vergangenen Jahren hat die Reichweite und Intensität des Instrumentariums Allgemeinverbindlichkeit erkennbar abgenommen.

Aus der Perspektive der Arbeitnehmer/innen wäre es sicher ein empfehlenswerter Weg. So kommt Marc Amlinger in seiner 2014 veröffentlichten Studie Lohnhöhe und Tarifbindung. Bestimmungsfaktoren der individuellen Verdiensthöhe zu dem folgenden Befund:

»Trotz der insgesamt abnehmenden Prägekraft tarifvertraglicher Lohnsetzung in Deutschland zeigt eine Analyse der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes, dass durch die kollektive Aushandlung der Verdienst- und Arbeitsbedingungen auf Branchen- oder Firmenebene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor einen signifikant höheren effektiven Bruttostundenverdienst erzielen. Gesamtwirtschaftlich betrachtet lässt sich dies zu einem gewissen Teil aus den strukturellen Unterschieden zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben und Beschäftigtengruppen erklären: Sind insbesondere wirtschaftlich starke Großbetriebe tarifgebunden, so wirkt sich dies auch auf das tarifliche Lohndifferenzial aus. Kontrolliert man den Lohneffekt der Tarifbindung um Betriebs- und Personeneffekte, so ergibt sich jedoch für Beschäftige in branchentarifgebundenen Betrieben immer noch ein um 5,6 Prozent und in firmentarifgebundenen Betrieben ein um 8,2 Prozent höherer Bruttostundenverdienst im Vergleich zu Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag gilt. Werden die Verdienste und Arbeitsbedingungen kollektiv auf Branchen- oder Firmenebene ausgehandelt, ergeben sich somit auch unter sonst gleichen Arbeitsplatzmerkmalen signifikant höhere Bruttostundenlöhne.«