Im Frühjahr 2025 gab es zahlreich aufgeregte Medienberichte über Insolvenzen vor allem von Pflegeheimen. Das waren wirklich beunruhigende Zahlen, die da gestreut wurden. Beispielsweise im Deutschen Ärzteblatt, dort im April 2025 unter der Überschrift Mehr als 1.200 Pflegeeinrichtungen insolvent oder geschlossen. Darunter konnte man dann auch eine Quellenangabe finden: »In Deutschland geraten immer mehr Pflegeheime und -dienste in finanzielle Not. Das zeigt eine Erhebung des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP).« Die Interessenvertretung der privatgewerblichen Anbieter von Pflegedienstleistungen hat sogar eine „Deutschlandkarte Heimsterben 2024“ ins Netz gestellt.
Sozialhilfe
Vom „Florida“- zum „Totalverweigerer-Rolf“ und dem Einfluss von Einzel- und Kunstfiguren auf die sozialpolitische Gesetzgebung
Am Anfang des Jahres 2026 arbeiten sich die parlamentarischen Mühlen ab an dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025), mit dem das erst 2023 eingeführte „Bürgergeld“ durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzt werden soll.
Dem vorangegangen waren Monate einer teilweisen hysterisch daherkommenden Debatte über „die“ Bürgergeldempfänger. Viele Menschen wurden bei der damit einhergehenden hochgradig emotionalisierten Diskussion im wahrsten Sinne des Wortes auf die Bäume getrieben angesichts der immer wieder behaupteten und oftmals mit Hilfe anekdotischer Evidenz scheinbar belegter Fälle des krassen und flächendeckenden Missbrauchs sozialstaatlicher Leistungen.
Das „Bürgergeld“ soll entsorgt werden. Der Koalitionsausschuss hat gekreist und die Umrisse einer „neuen Grundsicherung“ auf den Weg gebracht
Am 9. Oktober 2025 hat die Bundesregierung mitgeteilt: »Die Vorsitzenden der Regierungsparteien haben sich im Koalitionsausschuss vor allem zu drei Themen verständigt: der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, der Einführung der Aktivrente und der Grundsicherung.« Das Bürgergeld soll durch die neue Grundsicherung abgelöst werden, habe man „in einer wirklich guten Atmosphäre beschlossen“, so der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Und dazu werden uns dann noch diese Hinweise gegeben: »Für Menschen, die arbeiten können, soll grundsätzlich der Vermittlungsvorrang gelten: Sie sollen schnellstmöglich in Arbeit gebracht werden. Außerdem gilt das Prinzip Fördern und Fordern: Wer nicht mitwirkt, muss mit schärferen Sanktionen rechnen.«