Vom „Florida“- zum „Totalverweigerer-Rolf“ und dem Einfluss von Einzel- und Kunstfiguren auf die sozialpolitische Gesetzgebung

Am Anfang des Jahres 2026 arbeiten sich die parlamentarischen Mühlen ab an dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025), mit dem das erst 2023 eingeführte „Bürgergeld“ durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzt werden soll.

Dem vorangegangen waren Monate einer teilweisen hysterisch daherkommenden Debatte über „die“ Bürgergeldempfänger. Viele Menschen wurden bei der damit einhergehenden hochgradig emotionalisierten Diskussion im wahrsten Sinne des Wortes auf die Bäume getrieben angesichts der immer wieder behaupteten und oftmals mit Hilfe anekdotischer Evidenz scheinbar belegter Fälle des krassen und flächendeckenden Missbrauchs sozialstaatlicher Leistungen.

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Das „Bürgergeld“ soll entsorgt werden. Der Koalitionsausschuss hat gekreist und die Umrisse einer „neuen Grundsicherung“ auf den Weg gebracht

Am 9. Oktober 2025 hat die Bundesregierung mitgeteilt: »Die Vorsitzenden der Regierungsparteien haben sich im Koalitionsausschuss vor allem zu drei Themen verständigt: der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, der Einführung der Aktivrente und der Grundsicherung.« Das Bürgergeld soll durch die neue Grundsicherung abgelöst werden, habe man „in einer wirklich guten Atmosphäre beschlossen“, so der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Und dazu werden uns dann noch diese Hinweise gegeben: »Für Menschen, die arbeiten können, soll grundsätzlich der Vermittlungsvorrang gelten: Sie sollen schnellstmöglich in Arbeit gebracht werden. Außerdem gilt das Prinzip Fördern und Fordern: Wer nicht mitwirkt, muss mit schärferen Sanktionen rechnen.«

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Dem Landrat vor die Tür stellen? Wenn das Sozialamt seit Monaten die „Hilfe zur Pflege“ nicht zahlt und ein Pflegeheim entnervt kündigt

Das war eine Meldung, die für Aufsehen gesorgt hat: „Die Entlassung in die Obhut des Landratsamts erfolgt am 15. Juli 2025 um 9 Uhr – in Abstimmung mit dem gesetzlichen Betreuer“, hat der Geschäftsführer eines Pflegeheims in einem Statement an die Presse geschrieben. Ein Bewohner aus dem BFR Spiegelberg bei Heilbronn muss die Einrichtung verlassen, weil das Sozialamt seinen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ seit einem Jahr nicht bearbeitet hat.

„Trotz mehrfacher Hinweise, Mahnungen und der rechtlich vorgeschriebenen Kündigungsandrohung reagierte das Amt nicht. Die Bearbeitungszeit ist nicht mehr tragbar“, so der Geschäftsführer Alexander Flint. „Der Bewohner verfügt über eine monatliche Rente unter 2.000 Euro. Das verfügbare Vermögen ist aufgebraucht. Dennoch liegt die Bearbeitung des Antrags seit einem Jahr brach.“

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