Wenn irgendjemand überlegt und auf der Suche ist, etwas gegen Langzeitarbeitslosigkeit zu tun, dann ist das sinnvoll, diskussionswürdig und gehört unbedingt auf die Tagesordnung

Das ist wieder mal ein Beispiel für eine selten dämliche Überschrift, die man in der Zeitung, hinter der angeblich lauter kluge Köpfe stecken, lesen musste: Union schmiert Zuckerbrot für Arbeitslose, so ist ein Artikel in der FAZ überschrieben. Dabei geht es in Wirklichkeit um eine ernste und wichtige Angelegenheit, für hunderttausende Menschen, die teilweise seit vielen Jahren in der Langzeitarbeitslosigkeit einzementiert und damit oftmals gesellschaftlich exkludiert sind. Für viele wird es unter den herrschenden Rahmenbedingungen eines fatalen Zusammenspiels einer restriktiv ausgestalteten Arbeitsmarktpolitik vor allem im Förderrecht, einer seit 2011 auf dem Sinkflug befindlichen Ausstattung des Eingliederungstitels (also der für Förderaktivitäten zur Verfügung stehenden Geldmittel) und dies gerade im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung, einer teilweisen Ausrichtung des Vermittlungs- und Eingliederungshandelns auf „quick and dirty“-Aktivitäten, zugleich aber auch flächendeckend wegrationalisierten Einfacharbeitsplätzen und natürlich bei nicht wenigen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen auch individuelle Hemmnisse, die zu einem dauerhaften Ausschluss vom Arbeitsmarkt beitragen, so gut wie keine realistischen Perspektiven auf eine mittel- oder langfristige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geben.

Während wir auf der einen Seite gerade erst in diesen Tagen wieder über eine erneut gesunkene Arbeitslosigkeit – zumindest gemessen an der registrierten Arbeitslosigkeit – seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert wurden, muss man gleichzeitig feststellen, dass sich der so genannte „harte“ Kern der Langzeitarbeitslosen wie in den vergangenen Jahren kaum bis gar nicht bewegt. Diese Menschen profitieren in kleinster Art und Weise von der bislang positiven Arbeitsmarktentwicklung. Und es ist wie ein fataler Teufelskreislauf. Je länger die Menschen in der Langzeitarbeitslosigkeit verbringen, desto unwahrscheinlicher wird es, sie in irgendeine Beschäftigung integrieren zu können. Wir sind an dieser Stelle mit unglaublichen individuellen, aber eben auch gesellschaftlichen Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit konfrontiert. Vor diesem Hintergrund sind alle Aktivitäten, die in irgendeiner Form geeignet sein könnten, dass „Vergessen“ der Langzeitarbeitslosen aufzubrechen, begrüßenswert und diskussionswürdig.

Über einen solchen Versuch berichtet der bereits erwähnte FAZ-Artikel, man kann das, worum es hier geht, auch wesentlich neutraler unzutreffende ausdrücken, wie beispielsweise die Sächsische Zeitung, die ihren Beitrag überschrieben hat mit Koalition will mehr gegen Langzeitarbeitslosigkeit tun, wobei noch zu prüfen und zu beobachten sein wird, ob es wirklich die Koalition ist, die mehr gegen Langzeitarbeitslosigkeit tun möchte.

Also werfen wir einen Blick auf die Vorschläge, über die aktuell berichtet wird.
Es geht um Passagen eines Positionspapiers zu einer Weiterentwicklung des Hartz-IV-Systems, über das Vertreter des Sozial- und Wirtschaftsflügels der Union derzeit beraten. Das Papier ist – hier zumindest sehr ambitioniert – mit dem Titel „Arbeitsmarktpolitik 2020 – Schritt in die Zukunft“ versehen worden. Dem Artikel von Dietrich Creutzburg können wir entnehmen:

„Das Erreichen von Zielen oder Teilzielen, die (…) in Richtung Eingliederung in Arbeit führen, sollte durch konsequente Anreize gefördert werden“, heißt es darin. Solche Ziele könnten etwa erfolgreich absolvierte Fortbildungen oder Coachingeinheiten sein. In einem ersten Schritt solle in Modellprojekten praxisnah erprobt werden, inwieweit auch solche positiven Anreize „die Chancen auf einen Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt erhöhen“, heißt es in dem Papier.

Das klingt jetzt nicht wirklich toll und sollte eigentlich – könnte man meinen –  eine Selbstverständlichkeit sein. Der Hinweis auf geplante Modellversuche lässt bei den Insidern nur den langjährig ausgebildeten Frustrationspegel steigen. Modellversuche an sich sind zu einem Ärgernis geworden, bei dem viel Lebenszeit verbraten wird, oftmals nur, um eine Angelegenheit in der „Wir tun doch was, aber es soll nicht wirklich was kosten“-Schleife zu parken. Dass so etwas als „Reformvorschlag“ präsentiert wird, zeigt lediglich, wie tief das ganze Handlungsfeld bereits abgerutscht ist.

Wesentlich interessanter und besonders hervorzuheben ist der folgende Hinweis auf einen Reformvorschlag in dem Positionspapier der Unions-Abgeordneten:

»Ein anderer zielt darauf, die sogenannten Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) in der bisherigen Form abzuschaffen und durch einen neuen Förderansatz im Form sogenannter Integrationsbetriebe abzulösen.«

Hier nähern wir uns einem Kernproblem im arbeitsmarktpolitischen Teilbereich der gesamten öffentlich geförderten Beschäftigung, das zumindestens in Fachkreisen seit Jahren intensiv diskutiert und hin und her gewendet wird. Vereinfacht gesagt: Die öffentlich geförderte Beschäftigung befindet sich seit den 1990er Jahren auf eine Rutschbahn nach unten. So gut wie alle höherwertigen Formen der öffentlich geförderten Beschäftigung, also beispielsweise die klassischen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wurden sukzessive beseitigt und im wesentlichen stehen heute gerade im Bereich des SGB II nur noch die Arbeitsgelegenheit nach Mehraufwandsentschädigungsvariante zur Verfügung.  Seit Jahren wird nun immer wieder und mit guten Argumenten eine Reform dieser desaströsen Entwicklung gefordert. Vor der letzten Bundestagswahl gab es eine breite Unterstützung für solche Reformschritte, die unter dem – allerdings hinsichtlich des eigentlichen Konzepts völlig ungeeigneten, weil den normalen Bürger auf Arbeitsplätze in sozialen Einrichtungen oder Schonarbeitsplätze lenkenden – Begriff eines „sozialen Arbeitsmarktes“ diskutiert wurden.

Im Grunde geht es hierbei um das Modell einer Lohnkostensubventionierung von besonders beeinträchtigten Arbeitslosen, die ansonsten keine oder nur eine erheblich geminderte Chance auf eine Beschäftigung hätten (vgl. hierzu grundlegend Sell, S.: Die öffentlich geförderte Beschäftigung vom Kopf auf die Füße stellen. Ein Vorschlag für die pragmatische Neuordnung eines wichtigen Teilbereichs der Arbeitsmarktpolitik. Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 10-2010. Remagen, 2010) mit dem Ziel, dieser Förderung im bzw. am „ersten“, also dem normalen Arbeitsmarkt zu platzieren. Genau dieser Weg ist derzeit in der öffentlich geförderten Beschäftigung im SGB II-Bereich förderrechtlich  gerade bei dem verbliebenen Hauptinstrument, also den Arbeitsgelegenheiten (umgangssprachlich „Ein-Euro-Job“ genannt), gar nicht möglich, denn für diese Maßnahmeform hat der Gesetzgeber nicht nur ein öffentliches Interesse sowie die zusätzlich keine, sondern seit der letzten gesetzlichen Änderung sogar die Wettbewerbsneutralität fixiert, was in der Praxis dazu führen muss, dass die Tätigkeitsfelder, in den sich die Arbeitsgelegenheiten bewegen dürfen, möglichst weit weg sein müssen von dem, was auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt abläuft.

Vor diesem hier nur grob skizzierten Grunddilemma der öffentlich geförderten Beschäftigung ist der Hinweis auf einen „neuen Fördersatz in Form so genannter Integrationsbetriebe“, der sich in dem neuen Positionspapier wieder findet, von so großer Bedeutung. Korrekterweise muss man an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Unions-Abgeordneten  hier keineswegs etwas Neues erfunden haben, sondern die von ihnen nunmehr allerdings auch für bestimmte Langzeitarbeitslose im SGB II geforderten Integrationsbetriebe gibt es schon seit langem im SGB IX (§§ 132 ff.), also für die Beschäftigung von schwer behinderten Menschen in Integrationsunternehmen. Das Besondere an diesen Integrationsunternehmen ist, dass bei ihnen keine Zusätzlichkeit oder Wettbewerbsneutralität gefordert wird, ganz im Gegenteil: Diese Unternehmen operieren auf dem Markt, sie produzieren und erledigen für andere Unternehmen der Wirtschaft Aufträge. Sie müssen sogar einen ganz erheblichen Teil ihrer Kosten auf dem „ersten“ Arbeitsmarkt erwirtschaften. Die öffentlichen Mittel, die sie bekommen, speisen sich im wesentlichen aus der so genannten „Ausgleichsabgabe“, die Betriebe bezahlen müssen, die die gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenbeschäftigungsquote nicht einhalten. Hinzu kommen bestimmte Steuervergünstigungen, die sie dann erhalten können, wenn sie sich in einer gemeinnützigen Rechtsform bewegen, was bei etwa 80 % der bundesweit über 700 Integrationsunternehmen, in denen mehr als 21.000 Beschäftigte tätig sind, der Fall ist. Etwas mehr als 10.000 dieser Beschäftigten gehören zu der Personengruppe der schwer behinderten Menschen.

Die Differenz zwischen den beiden Zahlen verweist zugleich darauf, dass in diesen Integrationsunternehmen eben nicht nur schwerbehinderte Menschen arbeiten, sondern mindestens 50 % der Belegschaft „normale“ Arbeitnehmer sind und sogar sein müssen, damit eine betriebswirtschaftlich darstellbare Arbeit dieser Unternehmen überhaupt möglich wird, denn wie gesagt, die müssen einen großen Teil der Kosten am und auf dem Markt durch Erlöse erwirtschaften.
Ganz offensichtlich schwebt den Abgeordneten vor, das Modell der Integrationsunternehmen, das bislang hinsichtlich der  öffentlichen Förderung beschränkt war  auf schwerbehinderte Menschen, nun auch aufzubohren für langzeitarbeitslose Menschen aus dem SGB II. Grundsätzlich ist dies ein interessanter und vor dem Hintergrund der zahlreichen Widersprüche und Unsinnigkeit, die wir im derzeit bestehenden System der öffentlich geförderten Beschäftigung im Grundsicherungssystem haben, auch sinnvoller Ansatz. Allerdings muss man natürlich die völlig anderen Relation im Auge behalten, die sich bei einer Ausweitung auf das Harz IV-System ergeben würden.

Im jetzigen System der Integrationsunternehmen, also bei Beschränkung auf schwerbehinderte Menschen, geht es um insgesamt etwas mehr als 20.000 Beschäftigte, die in solchen Betrieben arbeiten. Würde man hingegen bei einer Übertragung auf das Grundsicherungssystem nur den wirklich „harten“ Kern der langzeitarbeitslosen Menschen nehmen, der in einer im vergangenen Jahr vorgelegten Studie des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) abgeschätzt wurde ausgehend von einer Begrenzung auf Menschen im SGB II-System, die seit mehr als drei Jahren keine Beschäftigung mehr nachgegangen sind und die mehr als vier so genannte Vermittlungshemmnisse  in der Abgrenzung der BA aufweisen, dann stehen wir einer Gruppe gegenüber, deren Größenordnung mit (mindestens) 435.000 Menschen berechnet wurde, in deren Haushalten übrigens mehr als 300.000 Kinder leben. Am 6.11. werden übrigens die aktualisierten Werte diesen „harten“ Kern betreffend der Öffentlichkeit vorgestellt. Auch wenn wir einmal annehmen, dass angesichts des unbedingt erforderlichen freiwilligen Angebots an öffentlich geförderte Beschäftigung für diese Menschen nur die Hälfte der potentiellen infrage kommenden Teilnehmer eine solche Beschäftigung wünschen würden, dann reden wir hier von einer Größenordnung von 200.000 aufwärts. Das wäre natürlich ganz andere Quantitäten, als das, was wir derzeit im System der Integrationsunternehmen mit ihrer Fokussierung auf schwer behinderte Menschen vorfinden.

Trotzdem geht dieser Vorschlag in eine Richtung, die von vielen Fachleuten mit Sicherheit begrüßt und unterstützt wird. Darüber hinaus ist zu hoffen, dass die nunmehr an Fahrt gewinnende Diskussion über eine Änderung des SGB II im Bereich des Förderrechts diesen Ansatz produktiv aufgreift und letztendlich das ermöglicht, was wir für die Praxis dringend benötigen: Die rechtliche Ermöglichung des gesamten Spektrums an sinnvollen Fördermaßnahmen in Abhängigkeit von der konkreten Lebenssituation der einzelnen Betroffenen. Um das in aller Deutlichkeit zu sagen: Das bedeutet eben nicht die Abschaffung der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, also der „Ein-Euro-Jobs“, denn die kann man sehr wohl gebrauchen beispielsweise für einen arbeitstherapeutischen Zugang bei Suchtkranken Menschen, die aus der medizinischen Rehabilitation kommen und ganz schrittweise wieder Fuß fassen müssen in der Arbeitswelt. Darüber hinaus brauchen wir aber mehrere unterschiedliche Formen der Förderung, so dass man – wenn das notwendig ist – eine fördertest konstruieren kann, die eine schrittweise Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt überhaupt erst möglich macht.

Sollte die nunmehr angestoßene Debatte über eine neue, diesmal hoffentlich aber wirklich sinnvolle und nicht die Situation noch verschlechternde „Instrumentenreform“ wie 2011 dazu führen, dass man endlich zumindestens auf der Seite der rechtlichen Regulierung der Arbeitsmarktpolitik die Freiheitsgrade erreichen kann, die die Praktiker im Interesse der betroffenen Menschen dringend benötigen, dann wäre viel gewonnen.

Das Potenzial, das in dem neuen Vorstoß zu finden ist, wird offensichtlich auch von anderen gesehen. So berichtet die Sächsische Zeitung in ihrem Artikel:

Bei Sozialverbänden und in der Opposition stießen die Vorstöße auf eine positive Resonanz. „In der Unionsfraktion scheint es Bewegung in die richtige Richtung zu geben“, sagte der Sozialexperte der Grünen im Bundestag, Wolfgang Strengmann-Kuhn. „Wir müssen weniger auf Bestrafung setzen und mehr auf Belohnung.“ Hartz-IV-Bezieher dürften nicht länger wie kleine Kinder behandelt werden.
Strengmann-Kuhn forderte zudem eine Umschichtung von Arbeitslosengeld II in einen Lohnzuschlag im Rahmen eines sozialen Arbeitsmarkts. Dies könne helfen, neue Chancen für eine begrenzte Gruppe schwer auf dem Markt vermittelbarer Menschen zu schaffen. Von Nahles forderte er Klartext: „Die Ministerin muss im Ausschuss über ihre bislang wolkigen Ankündigungen hinaus einen konkreten Plan vorlegen.“

Man könnte an dieser Stelle auf den Gedanken kommen, dass das jetzt die passende Stelle wäre für den Ausruf „Nahles, übernehmen Sie!“, denn immerhin handelt es sich ja a) um eine sozialdemokratische und b) um die Arbeitsministerin, so dass man c) vermuten könnte, dass es sich um „ihr“ Thema handelt muss. Tut es aber erkennbar nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erweist sich derzeit als das große schwarze Loch, in dem Reformvorschläge verschwinden und von der dort offensichtlich recht frei vor sich hin agierenden Ministerialbürokratie schlichtweg geschreddert werden. Was die Frage nach der Führung aufwerfen könnte.

Aber nicht nur der politischen Führung, sondern auch die Frage nach den Inhalten. Wenn man denn welche hat. Zugespitzt formuliert könnte die Frage nach Inhalten auch so gestellt werden: Was wollt ihr denn mit den vielen hunderttausend Menschen machen, die offensichtlich auch von einem bislang noch in guter Verfassung befindlichen Arbeitsmarkt so nicht aufgenommen werden. Wenn wir kein vernünftiges Mehrstufensystem der Förderung und ggfs. auch der längeren subventionierten Beschäftigung finden, dann sollte man wenigstens so ehrlich sein zu sagen, dass man diese Menschen auf Dauer in ihrem Leistungsbezug stilllegt, bis sie dann irgendwann in die Grundsicherung für Ältere hinüberwechseln.

Die Hoffnung stirbt zuletzt und wenn, dann in der nächsten Legislaturperiode. (Zwei) Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaft GEW fordern ein „Bundesqualitätsgesetz“ für die Kindertagesbetreuung

Nach bzw. neben dem (immer noch bei weitem nicht abgeschlossenen) quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung im Kontext des zum 1. August 2013 scharf gestellten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr soll es nun um eine qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung gehen. So weit, so gut und wichtig. Dem Grunde nach, denn man muss wie immer genauer hinschauen.

Am 6. November treffen sich das Bundesfamilienministerium und die Länderministerien zu einer Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung“ in Berlin – ursprünglich mal als „Kita-Gipfel“ geplant und angekündigt. Noch im Juli dieses Jahres konnte man in dem SPIEGEL-Artikel Der Kita-Betrug von Ann-Katrin Müller lesen: »Für Anfang November hat Schwesig einen Kita-Gipfel angekündigt. Dort wolle sie mit Ländern, Kommunen, Gewerkschaften und Trägern in „einen regelmäßigen Austausch zu Struktur- und Qualitätsfragen“ treten, wie sie sagt. Mit konkreten Maßnahmen sollten die Teilnehmer allerdings nicht rechnen. Die Länder wehren sich vehement gegen verbindliche Standards, sie fürchten die Kosten. Und Schwesig hat dem wenig entgegenzusetzen. Alles, was mehr Personal und bessere Qualifizierung angehe, werde man „mittelfristig“ betrachten, heißt es aus ihrer Ressortspitze, also eher in der nächsten Legislaturperiode.« Nunmehr hat man Gewerkschaften und Träger ausgeklammert und das zu einem föderalen Gesprächskreis runtergebrochen, bei dem die anderen Akteure vor der Tür bleiben müssen.

Das ist insgesamt mehr als enttäuschend, denn in den vergangenen Monaten wurde hinter den Kulissen intensiv seitens vieler Fachleute an den Inhalten eines echten Bundesqualitätsgesetzes gearbeitet. Die natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden wären und die sind dann auch wieder einmal der Knackpunkt, denn die Bundesfamilienministerin Schwesig (SPD) hat das dafür erforderliche Geld vom Bundesfinanzminister schlichtweg nicht bekommen können (vgl. dazu bereits anlässlich der Aufteilung der 6 Mrd. Euro aus dem „Bildungspaket“ den Blog-Beitrag Die selbsternannte „Bildungsrepublik“ kreißte und gebar eine föderalisierte Maus. Das „Bildungspaket“ ist vor allem eine haushälterische Flickschusterei in Zeiten des Patchwork-Regierens vom 27.05.2014 – und auch die dort seitens der Länderfamilien- und -jugendminister geforderten, aber nicht realisierten 2 Mrd. Euro würden nicht ausreichen, um die erhebliche Unterfinanzierung der Kitas auszugleichen, was aber notwendig wäre, um reale Qualitätsverbesserungen in der Fläche erreichen zu können).

Nun wurden eine Woche vor dem geschrumpften Kita-Gipfel in Berlin die Forderung nach einem „Bundesqualitätsgesetz“ für Kindertagesbetreuung der Öffentlichkeit präsentiert – von einem „interessanten“ Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), dem Deutschen Caritasverband (DCV) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Diese drei Organisationen haben vor der Bundespressekonferenz die Erklärung „Deutschland braucht ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung“ vorgestellt.

Aus der Berichterstattung in den Medien hier einige Hinweise, hier auf drei Radiobeiträge, in denen wichtige Punkte zusammengefasst werden:

DLF: Wohlfahrtsverbände zu Kita-Qualität (29.10.2014)
DLF: Interview Norbert Hocke, Vorstandsmitglied GEW zur Kita-Qualität (29.10.2014)
SWRinfo: Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaft fordern ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung. Interview mit Stefan Sell (29.10.2014)

Das Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaft weist rückblickend darauf hin, dass die Idee und Forderung nach einem „Bundesqualitätsgesetz“ erstens keine ganz neue Angelegenheit ist und man muss zweitens ergänzen, dass dieser Ansatz auch kein eigener, neuer Punkt der Bundesfamilienministerin Schwesig (SPD) ist: Bereits Ende Mai 2012 legte das Bundesfamilienministerium das von der Vorgängerregierung verabschiedete „10-Punkte-Programm für ein bedarfsgerechtes Angebot“ in der Kindertagesbetreuung vor. Darin steht es schwarz auf weiß geschrieben: Durch ein Qualitätsgesetz sollen Regelungen mit bundesweiter Gültigkeit geschaffen werden, die den Förderungsauftrag der Kindertagesbetreuung beschreiben. Ergänzend dazu darf in diesem Zusammenhang an die folgende Meldung aus dem Jahr 2013 erinnert werden:

»Das Bundesfamilienministerium arbeitet an einem Entwurf für ein Kita-Qualitätsgesetz. Derzeit lässt das Haus von Ministerin Kristina Schröder (CDU) einen Verfassungsrechtler prüfen, in welchem Umfang die Festlegung bundesweiter Standards mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Länder und Kommunen pochen auf ihre Zuständigkeit für das Thema frühkindliche Bildung. Die Länder dürften wohl einheitliche Standards akzeptieren, wenn sich der Bund als Gegenleistung stärker am Betrieb und Ausbau von Kitas beteiligt. Ein entsprechendes Wahlergebnis vorausgesetzt, soll das Gesetz bereits in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl eine Rolle spielen.« (DER SPIEGEL, Nr. 39/2013, 21.09.2013)

Ganz offensichtlich sind diese und auch die neuen Anläufe gescheitert. Aber schauen wir uns einmal genauer an, was denn seitens der Verbände und der Gewerkschaft hinsichtlich der anzustrebenden Inhalte eines Bundesqualitätsgesetzes gefordert wird:

»Ziel der beiden Verbände und der Gewerkschaft ist es, in einem Bundesqualitätsgesetz strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung festzulegen, die länderübergreifend von öffentlichen und freien Trägern umgesetzt werden, und pädagogische Qualität ermöglichen. Dazu gehören neben Regelungen zur Freistellung von Kita-Leitungen vor allem auch eine Neuberechnung der Fachkraft-Kind Relation. Des Weiteren sollte das Qualifikationsniveau der pädagogischen Fachkräfte sowie die Fort- und Weiterbildung geregelt werden.«

Zwei wichtige Einschränkungen werden hervorgehoben: Zum einen ist bei der Festlegung der einzelnen Qualitätsstandards darauf zu achten, dass wissenschaftliche Expertisen zugrunde gelegt werden, die belegen, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, um eine hochwertige Qualität in der Kindertagesbetreuung sicherzustellen und zum anderen sei es nicht akzeptabel, wenn mit Rücksicht auf einzelne Bundesländer Standards vereinbart würden, die zu einer Absenkung des Qualitätsniveaus führen.

In dem Gesetz sollte die folgenden Bereich geregelt werden:

  • Fachkraft-Kind-Relation
  • Mittelbare pädagogische Arbeitszeit
  • Qualifikation, Fort- und Weiterbildung
  • Leitungsfreistellung für Kindertageseinrichtungen
  • Fachberatung
  • Finanzierung und Recht

Diese Punkte werden dann in der Erklärung genauer erläutert. Hier nur eine Illustration anhand des wichtigen Aspekts der Fachkraft-Kind-Relation:

»Die Fachkraft-Kind-Relation beschreibt, wie viele Fachkräfte für die Kinder zur Verfügung stehen. Dazu ist es erforderlich, die garantierte Anwesenheit von der Fachkraft zu den angemeldeten Kindern pro Einrichtung neu zu berechnen. Um dies erreichen zu können, müssen die bisherigen Personalschlüsselberechnungen neu bewertet werden. In der Berechnung sind 254 Arbeitstage zugrunde zu legen, 30 Tage Urlaub, 15 Tage Krankheit und zehn Tage Fort- und Weiterbildung.«

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die immer wieder in der öffentlichen Diskussion zitierten Personalschlüssel noch besser sein müssen als die „Fachkraft-Kind-Relation“, denn die letztere Relation bezieht sich auf die Zeit, die am und mit den Kindern gearbeitet werden kann. Um diesen Punkt zu erläutern: Neben dem direkten Kontakt mit den Kindern (unmittelbare pädagogische Arbeitszeit) bedarf es beispielsweise Zeit für die Vor- und Nachbereitung, für die Dokumentation von Bildungsprozessen und die Zusammenarbeit mit Eltern (mittelbare pädagogische Arbeitszeit). Wird diese mittelbare Arbeitszeit nicht in den Personalschlüssel eingerechnet, führt dies zwangsläufig zu einer Verminderung der Zeit mit den Kindern. Das Papier der Verbände und der GEW ist hier ganz konkret: »Gefordert wird: 25 Prozent der Arbeitszeit als mittelbare Arbeitszeit personalwirksam in die Fachkraft-Kind-Relation einzurechnen.«
Wie sieht nun die Ist-Situation aus?

»Zum Stichtag 1. März 2013 variiert der Fachkraft-Kind-Schlüssel in Deutschland für unter Dreijährige von 4,3 bis 8,9 und für die Altersgruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder von 10,3 bis 19,9.«

Ist das nun in Ordnung, zu viel oder viel zu viel? Dazu das Papier auf der Grundlage der fachwissenschaftlichen Diskussion:

»Notwendig ist eine Fachkraft-Kind-Relation für Kinder von
– 0 bis 1 Jahr = 1:2
– 1 bis 3 Jahr = 1:3
– 3 bis 5 Jahr = 1:8
– und ab 6 Jahre = 1:10.«

Ein Abgleich der Ist- mit den Soll-Werten verdeutlicht natürlich auf einen Blick, wie groß die Diskrepanz ist zwischen dem, was wir haben und dem, was wir haben sollten.

Besonders hervorzuheben und aus fachlicher Sicht uneingeschränkt zu befürworten ist der folgende Passus aus dem Forderungspapier, denn er bezieht sich auf die Kindertagespflege, die in der allgemeinen Debatte über Kindertagesbetreuung, der der es ganz überwiegend um die Kitas geht, in der Regel immer „vergessen“ wird:

»Analog dazu sollte die Anzahl der betreuten Kinder in Kindertagespflege geregelt werden, was Wirkungen auf die Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII) und die laufende Geldleistung (§ 23 Abs. 2a SGB VIII) nach sich zieht, die in diesem Zusammenhang ebenfalls bundesgesetzlich weiterentwickelt werden müssten.«

Ganz am Ende des Papiers finden wir dann den Punkt, der auch erklärt, warum sich auf der politischen Ebene nichts bewegt. Gemeint ist hier – nicht wirklich überraschend – der Komplex „Finanzierung“:

»Um eine finanzielle Ausstattung gewährleisten zu können, mit der sich eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung realisieren lässt, müssten nach OECD-Empfehlungen in Deutschland zu den Ausgaben von derzeit jährlich 17 Milliarden Euro zusätzlich neun Milliarden Euro in das System hinein gegeben werden. Das entspricht einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Derzeit beläuft sich der Anteil der Kommunen an den öffentlichen Netto-Ausgaben der Kindertagesbetreuung auf rund 60 Prozent, während der Anteil der Bundesländer bei knapp 40 Prozent liegt. Der Bund ist bislang an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Wesentlichen über eine anteilige Finanzierung der Kosten für den Ausbau an Plätzen für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern beteiligt. Hier bedarf es einer dauerhaft gesicherten Finanzierung der Betriebskosten, an der sich neben den Kommunen und den Ländern auch der Bund beteiligt.«
Zu diesem Punkt und einem konkreten Vorschlag, wie man die regelgebundene anteilige Bundesfinanzierung umsetzen könnte, wenn man denn wollte, vgl. die Ausführungen in Sell, S.: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland (= Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 07-2014), Remagen, 2014.

Fazit: Es ist wichtig und lobenswert, dass das Dreier-Bündnis aus Trägervertreter und Gewerkschaft hier eine Konkretisierung dessen vorgelegt haben, was in einem anzustrebenden Bundesqualitätsgesetz enthalten sein müsste. Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass in den Vorschlägen nicht etwa Minimalstandards oder der Durchschnitt aus den bestehenden Personalschlüsseln, die wir heute haben, als Bezugspunkt genommen werden, sondern hier werden tatsächlich die anzustrebenden Soll-Werte, die  aus der mittlerweile vorliegenden gesicherten empirischen Evidenz der frühpädagogische Forschung abgeleitet worden sind, als Referenz. Für ein Gesetz formuliert. Das ist deshalb besonders wichtig, weil im Vorfeld von einigen „Kritikern“ die Befürchtung gestreut wurde, dass angesichts der erheblichen Heterogenität der Rahmenbedingungen zwischen den Bundesländern ein „Bundesqualitätsgesetz“ dazu führen könnte, dass man sich irgendwo „in der Mitte“ einigt und somit für die, die bereits heute bessere Rahmenbedingungen als andere Bundesländer haben, eine Verschlechterung der Ist-Situation eintreten könnte.

Wenn man sich die gegebene und in einigen Bundesländern – gerade in Ostdeutschland – desaströse Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen anschaut, dann wird klar, dass die in dem Forderungspaket der Verbände und der GEW geforderten Personalverhältnisse nicht von heute auf morgen realisiert werden könnten. Auch wenn man dies wollte, weil es längst überfällig ist, würde eine Realisierung schlichtweg daran scheitern, dass wir bereits heute im System mit großen regionalen Unterschieden teilweise einen erheblichen Fachkräftemangel haben, der sich natürlich noch einmal potenzieren würde, wenn man diese deutlich höheren Werte umzusetzen versucht. Bei einer praktischen Umsetzung eines Bundesqualitätsgesetzes bliebe mithin nur der Weg, über einen Korridormodell eine schrittweise Annäherung der einzelnen Bundesländer an die Soll-Werte mit einer mehrjährigen Übergangszeit, die allerdings – wie der Rechtsanspruch auch – gesetzlich normiert werden müsste, anzustreben.

Auch wenn es unangenehm ist, so muss doch bilanzieren darauf hingewiesen werden, dass die Aussichten für dieses wichtige Projekt gegen Null gehen, was seine Realisierung angeht. Dies aus zwei Gründen: Zum einen haben die Ausführungen zur Finanzierung deutlich gemacht, wie die enorme Unterfinanzierung des bestehenden Systems ist, also wie viele Milliarden zusätzlich in das System hinein gegeben werden müssten, um die Standards auch wirklich umsetzen zu können. Diese finanzseitige Notwendigkeit – die übrigens bei einer „richtigen“ volkswirtschaftlichen Betrachtung dahingehend abgemildert wird, dass die Nettokosten erheblich geringer sind als die hier ausgewiesenen Bruttokosten aufgrund der erheblichen Rückflüsse, die aus der Kindertagesbetreuung induziert werden –, stößt in der derzeitigen politischen Realität auf eine Doppelblockade, deren vordergründige Verursachung man mit dem Begriff „schwarze Null“ sowie der nunmehr sich eintrübenden Konjunktur, wie das im Wirtschaftswissenschaftler-Deutsch genannt wird,  was zu Steuerausfällen im Haushalt führen wird, belegen kann. Aber es ist eben nicht nur eine reflexhafte Abwehrhaltung der Haushaltspolitiker auf der Ebene des Bundes, die eine absolut notwendige und hier auch geforderte Bundesbeteiligung an den laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen (und der Kindertagespflege) blockiert. Auch die Bundesländer spielen hier ein hoch problematisches Spiel, wollen sie doch gerne Geld vom Bund, dieses aber nicht zweckgebunden und vor allem keine konkreten gesetzgeberischen Festlegungen der Rahmenbedingungen. Viele Kommunen saufen derzeit finanziell ab, nicht nur angesichts der Tatsache, dass sie die Hauptlast der laufenden Kosten in der Kindertagesbetreuung zu tragen haben und mit einer immer noch steigende Nachfrage der Eltern nach Betreuungsplätzen konfrontiert sind, die sie vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auch erfüllen müssen, sondern zugleich werden sie auch in anderen sozialpolitischen relevanten Handlungsfeldern massiv unter Druck gesetzt, man denke hier nur an die Problematik der Unterbringung der Flüchtlinge.

Einen kritischen Hinweis verdient aber auch die konkrete Zusammensetzung des Bündnisses für ein Bundesqualitätsgesetz, was sich nun an die Öffentlichkeit gewandt hat. Es ist absolut lobenswert, dass sowohl die AWO wie auch die Caritas, die beide Träger von Kitas repräsentieren, gemeinsam mit der Gewerkschaft GEW diesen Vorstoß unternommen haben. Dem interessierten Beobachter wird sich allerdings sofort die Frage stellen: Wo sind denn die anderen? Wo ist an dieser Stelle der ansonsten wortgewaltige Herr Schneider vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband? Wo ist die Diakonie? Das DRK? Warum hat es keine von allen Seiten getragene Initiative in diese Richtung gegeben? Das sind nicht nur Fragen von grundsätzlicher politischer Bedeutung, sondern gerade die Mitarbeiter in den Einrichtungen sollten diese Fragen an ihre Trägervertreter stellen, denn eigentlich haben die die Funktion und Aufgabe und Verpflichtung, das zu tun, was mit dem neuen Papier jetzt wenigstens versucht wurde.

Weil der Riester-Mensch durchschnittlich hundert Jahre alt wird und weil er die FAZ liest, kann er sicher glauben, dass sie sicher ist, die (Riester)-Rente

Ein erster und flüchtiger Blick auf die Statistik über die private Altersvorsorge, die man beim Bundesarbeitsministerium abrufen kann, scheint eine eindrucksvolle Erfolgsgeschichte zu erzählen. Mit Stichtag 30. Juni 2014 wurden fast genau 16 Mio. Riester-Verträge gezählt. Die Versicherer liegen mit knapp 10,9 Mio. Policen unangefochten auf dem ersten Platz. Gefolgt von den Fondsgesellschaften mit gut 3 Mio. Verträgen. Nahezu 1,3 Mio. Menschen  wohnriestern und gut 800.000 Riester-Verträge konnten Banken und Sparkassen an die Vorsorgeenthusiasten bringen. Wie immer im Leben ist es lohnend, einen genaueren Blick auf das Zahlenwerk zu werfen, denn dann entdeckt man, dass das scheinbare Erfolgsmodell liebevoll formuliert schwächelt, man kann auch sagen, dass es an die Wand gefahren ist, denn seit dem Jahr 2011 ist klar erkennbar, dass die Zahl der neuen Verträge stagniert und die Wachstumsgeschichte vorbei ist: Im Jahr 2007 wurden mit fast 2,1 Mio. Policen die meisten Riester-Verträge neu abgeschlossen. Im Jahr 2013 hingegen haben sich nur noch 453.000 Menschen neu für das „Riestern“ entschieden und unter Berücksichtigung der Vertragsabgänge kann man erkennen, dass sich bei der Zahl der Verträge seit 2011 nichts mehr bewegt. Das ist natürlich schlecht für die vielen finanzindustriellen Intermediäre, die an dieser umfangreichen staatlichen Subventionierung (mit)verdienen und dann ist es auch mal wieder Zeit, die schwächelnden Produkte aus der Riester-Welt publizistisch zu stärken.

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