Wieder eine der so trocken daherkommenden Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes, hinter der sich hunderttausende Einzelschicksale verbergen: 1.059.000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2017. Das waren 3,2 Prozent mehr Leistungsberechtigte als im Dezember 2016. Während rund 515.000 Menschen Grundsicherung wegen einer Erwerbsminderung und unterhalb der Bedarfsschwelle liegenden Einkünften auf diese Sozialhilfeleistung angewiesen waren, wurden gleichzeitig 544.000 Empfänger/innen von Grundsicherung im Rentenalter registriert. Die Entwicklung der Zahlen bezogen auf diese Teilgruppe der Grundsicherungsempfänger nach dem SGB XII seit ihrer Einführung im Jahr 2003 ist in der Abbildung dargestellt. Wobei gleich an dieser Stelle darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um eine ausgeprägte Unterschätzung der Sozialhilfebedürftigkeit unter den Senioren handelt, denn immer noch geht man von einer ausgeprägten Nicht-Inanspruchnahme eigentlich zustehender Sozialhilfeleistungen bei den älteren Menschen aus. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe wie Schamgefühle, zum „Amt“ gehen zu müssen, Ängste vor der Bedürftigkeitsprüfung im Sozialamt, aber immer wieder wird auch die Angst vorgetragen, die Wohnungen verlassen zu müssen, in denen die Betroffenen teilweise seit Jahrzehnten leben, denn bei der Grundsicherung gelten die gleichen Regeln wie bei den Unterkunftskosten der Hartz IV-Empfänger – die Kosten und damit die Wohnungen müssen „angemessen“ sein, neben der Miete bezieht sich das auch auf die Größe der Wohnungen und bei Überschreiten der Richtwerte werden die Betroffenen aufgefordert, sich eine „billigere“ Wohnung zu suchen (die sie in vielen Gegenden angesichts der Nachfrageverhältnisse in diesem Bereich kaum bis gar nicht finden können). Bei älteren Menschen kommt hinzu, dass die Wohnungsfrage und damit verbundenen die Einbettung in einen ganz bestimmten Raum von besonderer existenzieller Bedeutung ist.
Monat: März 2018
Ins Uferlose oder nur eine Anerkennung der Realitäten? Nicht nur die FDP will eine „Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes
Viele werden sich erinnern an die aufgeheizte Debatte vor und direkt nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von damals 8,50 Euro pro Stunden zum 1. Januar 2015. Im Vorfeld hatten zahlreiche Ökonomen, gefangen in ihrem primär betriebswirtschaftlichen Lohndenken, massive Arbeitsplatzverluste an die öffentliche Wand gemalt und damit zu einer erheblichen Verunsicherung beigetragen. Nun wissen wir, dass es anders gekommen ist, die „Jobkatastrophe“ auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist ausgeblieben. Dafür gibt es mehrere Gründe. Ein wenig echtes volkswirtschaftliches Denken hätte schon damals geholfen, die Visionen eines kostensteigerungsinduzierten Beschäftigungsabbaus zu relativieren.
Aber das soll hier nicht erneut zum Thema gemacht werden (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag „Manche sind einfach schlechte Verlierer“. Keine Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn? Dann ist er eben für keine möglicherweise entstandenen Jobs verantwortlich vom 16. Dezember 2016). Hier soll an einen Beitrag erinnert werden, die anschlussfähig ist an eine andere Debatte, die auf den ersten Blick nichts mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu tun hat – die von mehreren Seiten, vor allem aus dem Arbeitgeberlager immer wieder geforderte „Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes, was nun durch einen Vorstoß der oppositionellen FDP im Deutschen Bundestag ein Update erfahren hat.
Wenn „unser“ Kindergeld ins Ausland fließt – dann kann es sich nur um „EU-Irrsinn“ handeln. Oder ist es wieder einmal komplizierter?
Das war eine dieser Meldungen, die sogleich aufgegriffen werden – von interessierter Seite, mit sicherem Instinkt ahnend, dass das den Blutdruck des Publikums ansteigen lassen wird: Kindergeldzahlungen an ausländische Konten seit 2010 fast verzehnfacht, so ist der Artikel von Jörg Kallmeyer vom Redaktionsnetzwerk Deutschland überschrieben. »Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt. Damit haben sich die Kindergeldzahlungen ins Ausland seit 2010 (35,8 Millionen Euro) fast verzehnfacht.« Da läuft doch was auf dem Ruder, wird der eine oder andere denken – und so etwas greift die BILD-Zeitung gerne auf, die am 22.03.2018 auf der Titelseite dem einen oder anderen das Denken und die Urteilsfindung abgenommen hat: „EU-Irrsinn mit unserem Kindergeld“. Allein darin stecken bereits alle erforderlichen Ingredienzien aus der Küche des populistischen Geschmacks. Na klar, die EU mal wieder und dann auch noch „unser“ Kindergeld. Da muss man dann doch wieder mal genauer hinschauen.