Die erste Gewerkschaft für Care-Arbeit? Nicht nur ein Blick zurück

»Jo Lücke und Franzi Helms haben die erste Gewerkschaft für Care-Arbeit gegründet«, meldet die Tageszeitung taz und hat ein Interview mit den beiden unter der Überschrift „Sorgearbeit in der Verfassung schützen“ veröffentlicht. Angesichts der (in Sonntagsreden) unbestrittenen existenziellen Bedeutung dessen, was im modernen Diskurs als Care- oder Sorge-Arbeit bezeichnet wird, lässt das aufhorchen. Care- oder Sorge-Arbeit bezeichnet Tätigkeiten, die auf die Versorgung, Pflege, Erziehung und Unterstützung von Menschen ausgerichtet sind – insbesondere solcher, die auf Hilfe angewiesen sind, etwa Kinder, Kranke, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Care- oder Sorge-Arbeit umfasst unbezahlte und bezahlte Tätigkeiten

Bekommen wir endlich eine Stimme für diejenigen, die als „Unsichtbare“ und im Schatten der erwerbsarbeitszentrierten Politik tagtäglich den Laden buchstäblich am Laufen halten? Und der eine oder andere wird aufgeregt die Frage stellen: Wann gibt es den ersten Arbeitskampf der Sorge-Arbeiterinnen?

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Die „atypische“ Beschäftigung schrumpft (weiter). Drei von vier „Kernerwerbstätigen“ sind normal beschäftigt

Da kommen positive Nachrichten aus dem Statistischen Bundesamt. Nach Angaben der Bundesstatistiker lag der Anteil atypisch Beschäftigter an allen „Kernerwerbstätigen“ im Jahr 2024 bei 17,2 Prozent. Damit hält der kontinuierliche Rückgang seit Beginn der 2010er Jahre an (vgl. Atypische Beschäftigung 2024 weiter rückläufig).

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Es geht runter. Zur Entwicklung der Befristungen bei Neueinstellungen

Der Arbeitsmarkt ist keine statische Angelegenheit, sondern ein überaus dynamisches Gebilde. Da geht es raus aus Beschäftigungsverhältnissen und gleichzeitig werden in vielen Betrieben neue Mitarbeiter eingestellt. Und zwar in erheblichem Umfang. Auf der Basis der IAB-Stellenerhebung1 wissen wir, dass beispielsweise im Jahr 2024 die Betriebe in Deutschland rund 4,4 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs) vorgenommen haben.

Und seit vielen Jahren wird darüber kritisch berichtet und diskutiert, dass es „viele“ Befristungen der Beschäftigungsverhältnisse geben würde. Die Befristung ist einer der Merkmale der sogenannten „atypischen Beschäftigung“ (im Sinne einer Abweichung von einem vor langer Zeit einmal fixierten „Normalarbeitsverhältnis“, das verstanden wird als unbefristete, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche, die zudem nicht in Leiharbeit stattfinden darf, um „normal“ zu sein).

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