Wir haben in den vergangenen Monaten eine teilweise abgründige Debatte über das „Bürgergeld“ – eine vor allem semantisch wohlklingende Umetikettierung dessen, was man früher „Hartz IV“ nannte – erleben müssen. Mit teilweise abstrusen Modellberechnungen, was die einen angeblich kriegen und die anderen angeblich nicht. Mit der unter die Leute gebrachten Botschaft, dass alle Bürgergeld-Empfänger arbeitslos sind und es sich mit einem Netflix-Abo und einem Flachbildfernseher ausgestattet auf der heimischen Couch in den voll von den Jobcentern bezahlten Mietwohnungen bequem machen und den vielen Menschen, die von ihrer Hände Arbeit mit überschaubaren Arbeitseinkommen über die Runden kommen müssen, den Mittelfinger zeigen. Schnell hat man mit der entsprechenden medialen Unterstützung gemerkt, dass man damit ganz viele Menschen so richtig in Wallung bringen kann und in diesem Kontext folgerichtig war dann auch eine Eskalation mit immer radikaleren Forderungen bis hin zu einer grundlegenden Infragestellung des Bürgergeldes und damit der Grundsicherung, also dem letzten Auffangnetz der sozialen Sicherung in unserem Land.
Ein sozialpolitisches Trümmerfeld als Hinterlassenschaft. Zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition bleiben auf den letzten parlamentarischen Metern liegen
Was für ein desaströses Ende der als „Fortschrittskoalition“ gestarteten Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Ein Ende mit Schrecken, aber nicht nach einem kurzem, heftigen und nicht mehr lösbaren Konflikt, sondern nach monatelangem Siechtum. Man hätte sich schon längst trennen können und müssen. Aber jetzt, wo sich das Jahr seinem Ende zuneigt, kommt das Aus und die daraus resultierende fehlende Mehrheit im Bundestag zu einem der ungünstigsten Zeitpunkte, die man sich mit Blick auf die zahlreichen gesetzgeberischen Baustellen vorstellen kann, denn wann auch immer dem Bundeskanzler und seiner Reste-Regierung das Misstrauen ausgesprochen wird – alsbald im neuen Jahr wird gewählt werden müssen und ab sofort wird der Wahlkampf beginnen. Keine guten Aussichten, um noch vor dem Abschluss stehende Gesetzesvorhaben der bisherigen Ampel-Koalition über die parlamentarischen Hürden zu bringen.
In der Sozialpolitik wird das schmerzhafte Folgen haben, denn wichtige gesetzliche Neuregelungen stehen kurz vor dem Abschluss. Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der einzelnen Vorhaben werden auch Maßnahmen hinten runterfallen, die bei sachlicher Betrachtung notwendig sind oder die (eigentlich) keinen Aufschub dulden. Auf alle Fälle werden zahlreiche sozialpolitische Baustellen bis zur Neuwahl und der dann folgenden Zeit der Konstituierung einer neuen Bundesregierung einfach stillgelegt, bis dann irgendwann im Frühjahr ein neuer Bautrupp mal vorbeischauen wird.
Von Sorgen und monetären Vorteilen. Die Migration in die EU aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive
Das Thema Zuwanderung ist nicht nur in Deutschland höchst umstritten und viele Menschen äußern Vorbehalte, Ängste oder Ablehnung, wenn es beispielsweise um die Aufnahme von Flüchtlingen geht. Man kann davon ausgehen, dass auch viele Wahlentscheidungen in der jüngeren Vergangenheit von der tatsächlichen oder angenommenen Migration beeinflusst, wenn nicht sogar entschieden wurden. Das Thema beunruhigt viele Menschen. Schaut man in die Ergebnisse des Eurobarometers, dann kann man der Frühjahrsbefragung 2024 in den EU-Staaten entnehmen: In den Ländern des Euroraums stehen steigende Preise, Inflation und Lebenshaltungskosten (37%) auf Platz eins der größten nationalen Sorgen. Dahinter folgt bereits das Thema Einwanderung (18%), gleichauf mit der wirtschaftlichen Lage (18%). Auf der politischen Ebene geht es ebenfalls nicht nur in Deutschland zum einen um Abwehr und das Versprechen einer Begrenzung oder gar Verhinderung einer weiteren Zuwanderung, zugleich aber wird immer wieder auch herausgestellt, dass man auf die Zuwanderung (möglichst passgenau qualifizierter) Arbeitskräfte in die Arbeitsmärkte angewiesen sei und man versucht, das auch durch gesetzgeberische Maßnahmen voranzutreiben (man denke hier nur als ein Beispiel an das Fachkräfteeinwanderungsgesetz).