Wie nach einem Lehrbuch der medialen Skandalisierung konnte man im Sommer dieses Jahres praktisch verfolgen, wie ein bis zu diesem Zeitpunkt mächtiger und scheinbar unangreifbar gewordener Politiker in einer Spitzenposition einer der Regierungsparteien innerhalb weniger Tag aus dem Amt und in die (vorläufige?) politische Bedeutungslosigkeit getrieben wurde, als das Publikum erfahren musste, dass Jens Spahn, der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mit seinem Partner in den USA ein Wunschbaby bestellt und von einer „Leihmutter“ auch hat liefern lassen.
Pflegebegutachtungen – ein Massengeschäft mit mehr als drei Millionen Einzelfällen
Im Kontext der anstehenden gesetzgeberischen Veränderungen mit dem derzeit vorübergehend auf Eis gelegten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird über eine restriktivere Ausgestaltung der Einstufung in einen der Pflegegrade diskutiert (bzw. im Referentenentwurf eines PNOG ist das bereits eingebaut), in dem man an den Kriterien für die Pflegebegutachtung schraubt (vgl. dazu ausführlicher die hier veröffentlichten Beiträge Last orders! Auch in der Pflegeversicherung? Der Sozialverband VdK ruft dazu auf, noch schnell in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragenvom 1. September 2026 sowie Auch andere haben Zweifel. Pauschale Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegebegutachtung wird deutlich weniger Einsparungen bringen als erwartet, so eine WIdO-Analyse vom 3. September 2026).
Auch andere haben Zweifel. Pauschale Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegebegutachtung wird deutlich weniger Einsparungen bringen als erwartet, so eine WIdO-Analyse
In dem hier am 1. September 2026 veröffentlichten Beitrag Last orders! Auch in der Pflegeversicherung? Der Sozialverband VdK ruft dazu auf, noch schnell in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen wurde die mit dem derzeit auf Eis liegenden Entwurf eines „Pflegeneuordnungsgesetzes“ beabsichtigte Erhöhung der Schwellenwerte für die Einstufung in einen der Pflegegrade im Rahmen der Pflegebegutachtung dargestellt und die seitens des Gesetzgebers verbundenen Erwartungen hinsichtlich der allein darüber angeblich realisierbaren Einsparungen – immerhin 1,3 Mrd. Euro geringere Ausgaben der Pflegeversicherung im kommenden Jahr 2027, wenn der Referentenentwurf Gesetzeskraft erlangen würde – wurden kritisch hinterfragt.