Ein sozialpolitisch historisches Ereignis in der Schweiz und eine der „übelsten Abstimmungsklatschen“: Ja für eine 13. Monatsrente und gleichzeitig ein Nein für die Anhebung des Renteneintrittsalters

Die Schweizer sind für echte Überraschungen gut. Noch nie ist es dort gelungen, über eine Volksabstimmung einen Ausbau des Sozialstaats auf den Weg zu bringen. Man denke hier als ein Beispiel an den 5. Juni 2016, da haben die Schweizer über eine Initiative abgestimmt, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen – gegen den Antrag einen neuen Art. 110a der Bundesverfassung betreffend haben dann 76,9 Prozent derjenigen Schweizer gestimmt, die den Weg an die Wahlurne gefunden haben (vgl. dazu den Beitrag Mit dem Herz dafür, aber mit dem Kopf dagegen? Oder mit dem Verstand dafür, aber ohne Herz? Das „bedingungslose Grundeinkommen“ ist (nicht) krachend gescheitert vom 7. Juni 2016).

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Das Bürgergeld ist als Kündigungsgrund? Das geben die Daten nicht her, aber die Erzählung hat sich verselbstständigt

Seit Monaten erleben wir eine sich selbst befeuernde Debatte über das Bürgergeld, die verengt wurde auf die Aussage, dass es sich „nicht mehr lohnen“ würde, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, weil man mit diesem Bürgergeld ohne anstrengende Arbeit das gleiche auf die Hand bekommen würde, als wenn man den Buckel krumm machen muss. Die teilweise extrem vereinfachenden und zahlreiche Komponenten außer Acht lassende „Modellrechnungen“ wurden durch die Medienlandschaft getrieben (die damit transportierte Erzählung von der bürgergeldbedingten Sinnlosigkeit ordentlicher Erwerbsarbeit wurde bereits im Vorfeld der Umoperation von Hartz IV zum Bürgergeld vor allem in den sozialen Medien verbreitet, vgl. hierzu bereits im Oktober 2022 die Veröffentlichung Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit von Johannes Steffen).

Im vergangenen Jahr hyperventilierte die Debatte und es wurden Berichte lanciert, dass es sogar Beschäftigte in typischen Niedriglohnjobs geben würde, die mit ausdrücklicher Bezugnahme auf das Bürgergeld ihren Job hinschmeißen. So meldete sich – dann vielfach zitiert – im Oktober 2023 der Bundesinnungsverband „Die Gebäudereiniger“ im Rahmen ihrer Herbst-Konjunkturumfrage 2023 zu Wort: »28,4 % der befragten Unternehmen geben an, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Verweis auf das Bürgergeld gekündigt bzw. eine Kündigung in Aussicht gestellt haben.« Und das vor der Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024.

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Die Sorgearbeit ist derzeit sicher. Weiterhin überwiegend eine Sache der Frauen

Das mit der Zeit ist so eine Sache. Auf der einen Seite kommt sie als höchst präzise zu messende Angelegenheit daher. Wer es ganz genau wissen will, der kann einen Blick auf die Atomuhr der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt werfen. Genauer kann man es als Normalmensch nicht bekommen, was die Stunde geschlagen hat. Nun kann und soll hier nicht diskutiert werden, dass die Zeit aus Sicht der einzelnen Menschen weitaus heterogener daherkommt, als es die extrem genau Messbarkeit nahezulegen scheint. Mal verfliegt sie rasend schnell, mal dehnt sie sich scheinbar endlos in die Länge. Man denke hier nur an die oftmals zahlreichen und meistens sinnlosen Grußworte auf Veranstaltungen von Menschen, die sich für wichtig halten oder als solches angenommen werden. Das kann sich wie Kaugummi dahinziehen. Das „Zeitempfinden“ ist überaus unterschiedlich und – wie viele ältere Menschen sicher bestätigen können – wird der Fortgang der Zeit im Alter irgendwie anders, häufig beschleunigt wahrgenommen. Vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Warum die Zeit manchmal schleicht und manchmal rast, in dem über die Arbeit von Isabell Winkler berichtet wird, die sich damit beschäftigt hat.

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