Überall wird man auf die besondere Rolle von Amazon in der Welt der Plattformökonomie hingewiesen. Und die Zahlen sind ja auch beeindruckend: 60 Prozent des Onlinehandels wird über Amazon abgewickelt – über den Eigenhandel und über den Amazon Marketplace. Die vielen kleinen Online-Händler kommen an dem Amazon Marketplace nicht vorbei und sind – so die immer wiederkehrende Klage – dem Quasi-Monopolisten Amazon ausgeliefert, der auch selbst über seinen Eigenhandel als Akteur mitmischt und über Big Data-Strategien seine marktbeherrschende Stellung ausbauen kann. Das Bundeskartellamt spricht von einer „überragenden marktübergreifenden Bedeutung“ des Unternehmens.1
Ausgelieferte Paketzusteller in der „Und täglich grüßt das Murmeltier“-Schleife von Arbeitsausbeutung, medialer Skandalberichterstattung und was man längst hätte machen können
Seit Jahren wird immer wieder – auch hier – über teilweise skandalöse Arbeitsbedingungen und damit verbundene Gesetzesverstöße in der Paketzustellung berichtet. Und ebenfalls seit langem gibt es regelmäßig Forderungen, in diesem offensichtlichen „wilden Westen“ des Arbeitsmarktes endlich stärker regulierend einzugreifen und dem Treiben der schwarzen Schafe unter den Paketzustellern Einhalt zu gebieten.
Und wir sprechen hier nicht von einer abseitigen Orchideen-Branche. Rund zehn Millionen Pakete werden in Deutschland pro Tag zugestellt. Richtig gelesen: täglich.
Das Bundestariftreuegesetz und die kirchlichen Sozialdienste. Deren Regelwerke wurden auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens „berücksichtigt“
Ein kurzer Blick zurück: Bereits in der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP war die Umsetzung eines Herzensanliegens vor allem der SPD und der Gewerkschaften geplant: ein Tariftreuegesetz.1 Seit vielen Jahren läuft eine Debatte über eine solche Regelung vor dem Hintergrund, dass die Tarifbindung in Deutschland seit langer Zeit rückläufig ist.2 Zu diesem Thema wurde selbst das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren bemüht.
EuGH, BVerfG und zum dritten Mal vor dem BAG: Nach fast 14 Jahren hat der „Fall Egenberger“ endlich ein Ende. Die Diakonie hat nicht diskriminiert. Das kirchliche Arbeitsrecht wurde gestärkt – und beschränkt
Bekanntlich mahlen die Mühlen der Justiz langsam, aber gründlich – allerdings kann die relative Unbestimmtheit von „langsam“ in praxi auch schon mal zu einer Verfahrensdauer von fast 14 Jahren führen, bis die Aktendeckel endlich geschlossen und der Inhalt dem Archiv zugeführt werden kann.
Hier geht es den „Fall Egenberger“, der nun aber wirklich abschließend geklärt worden ist. Moment, wird der eine oder andere an dieser Stelle einwenden: Ist das nicht bereits höchstrichterlich passiert? Konnte man nicht in diesem Blog am 4. November 2025 den Beitrag lesen: Das Bundesverfassungsgericht erweist sich (wieder einmal) als stabile Schutzmacht für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Auch in arbeitsrechtlichen Fragen. Der „Fall Egenberger“? Und dort findet man diese Zwischenüberschrift: Es ist passiert: Der „Fall Egenberger“ wurde entschieden.
Der gesetzliche Mindestlohn und seine Anhebungen. Diesseits und jenseits einer reduzierten Tarifindex-Arithmetik und einer politischen Lohnsetzung
Was war das für eine „politische Lohnschlacht“ im Jahr 2025 im Vorfeld der im Sommer anstehenden Empfehlung der Mindestlohnkommission hinsichtlich der nächsten Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, die dann am 27. Juni 2026 vorgelegt wurde: Die einen wollten unbedingt die offensichtlich politpsychologisch wichtige Schwelle von 15 Euro erreichen (am besten sofort, also ab dem 1. Januar 2026), die anderen warnten vor einer Wiederholung der (partei)politisch motivierten Festsetzung eines deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2022.
Die Umgehung der Mindestlohnkommission mit ihrer Anpassungsmechanik durch die abweichende Entscheidung der Ampel-Koalition hatte ab Oktober 2022 zu einer kräftigen Anhebung von damals 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde geführt.