Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter nimmt (mal wieder) deutlich zu. Und was das (auch) mit der Ukraine zu tun hat

Wenn über „die“ Grundsicherung berichtet und debattiert wird, dann geht es fast ausschließlich um eines der Grundsicherungssysteme, das SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende). Es gibt aber auch noch die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter nach dem SGB XII, also dem Sozialhilferecht – es handelt sich um eine bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung.

Die Grundsicherung im Alter ist gleichsam das „Hartz IV“ bzw. das „Bürgergeld“ für die älteren Menschen, die nach dem Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Oftmals wird in den Medien und in der Politik (auch in Teilen der Wissenschaft) der Bezug von Grundsicherung im Alter mit „Altersarmut“ gleichgesetzt (und in der Regel mit dem Hinweis verbunden, das diese doch bei uns sehr gering sei, weil sich nur ein überschaubarer Anteil an älteren Menschen im Grundsicherungsbezug befindet), was aber eine fehlerhafte Verengung darstellt, denn das wahre Ausmaß an Altersarmut ist um ein Vielfaches größer als es die Grundsicherungsquote (im Dezember 2023 lag diese Quote bundesweit bei 3,9 %), denn zum einen haben wir (immer noch) eine erhebliche Nicht-Inanspruchnahme von ans sich zustehenden Leistungen, außerdem wird die Altersarmut bzw. das Altersarmutsrisiko richtigerweise gemessen an einem relativen Einkommensarmutsbegriff, so dass wir von einer „Armutsgefährdungsquote“ (so nennen das die Statistiker ganz korrekt) der älteren Menschen von mehr als 18 Prozent ausgehen müssen.

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Der Beschäftigungsrückgang in der Industrie nimmt zu und die Personalfluktuation nimmt ab

»Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele Erwerbstätige wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990«, meldete das Statistische Bundesamt Anfang des Jahres 2025. »Mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 ist die Erwerbstätigenzahl … seit 2006 durchgängig angestiegen. Das ist doch erst einmal eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte und darauf hinzuweisen auch deshalb von Bedeutung, weil bei vielen Menschen in den vergangenen Jahren der Eindruck produziert wurde, dass immer weniger Menschen einer Erwerbsarbeit nachgehen, dass überall die Arbeitskräfte fehlen. Tatsächlich haben noch nie so viele Menschen eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wie im vergangenen Jahr«, so meine Einleitung zu dem Beitrag Zur Gleichzeitigkeit von scheinbar guten und möglicherweise schlechten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ein erster Blick auf die Beschäftigungsentwicklung 2024, der hier am 2. Januar 2025 veröffentlicht wurde. Dort konnte man aber auch nach einer differenzierteren Analyse der Beschäftigtenzahlen am Ende das hier lesen: »Die „Deindustrialisdierung“ (auf dem Arbeitsmarkt) hat begonnen. Und leider zeigen die Daten auch, dass der beginnende Beschäftigungsabbau in der Industrie begleitet wird durch einen erstmaligen Einbruch der Beschäftigung in dem so bedeutsamen Baubereich, hier verlieren wir erstmals Beschäftigte.«

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Ein sozialpolitisches Stehaufmännchen: Die „Bürgerversicherung“. Die schlägt wieder auf in Gestalt einer „Pflegebürgervollversicherung“

Die sozialpolitischen Veteranen werden es vor Augen haben: alle Jahre wieder wird sie an die Oberfläche der politischen Debatten geholt – die „Bürgerversicherung“. Oder zumindest einige Komponenten davon. Den bisherigen Höhepunkt hatte die Diskussion über eine „Bürgerversicherung“ in den frühen 2000er Jahren, vor allem, als 2003 die SPD und insbesondere die Grünen die Bürgerversicherung erstmals offiziell als Reformmodell vorgeschlagen haben und „die andere Seite“ mit dem Kopfprämienmodell (das später dann als „Gesundheitsprämie“ semantisch aufgehübscht wurde) zu kontern versuchte. Dabei ging (und auch in den neueren Vorstößen geht) es vor allem um die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, konkret um die die Ablösung des bisherigen dualen Systems von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung. Das muss man auch vor dem Hintergrund sehen, dass seit 2006 Deutschland das einzige Land in der EU ist, das für einen definierten Teil der Bevölkerung die Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung ermöglicht.

Nun hat man bei der Einführung der Pflegepflichtversicherung Anfang der 1990er Jahre das duale System im Krankenversicherungsbereich auch auf die neue Säule der Sozialversicherung übertragen und wir haben – für 90 Prozent der Bevölkerung – die (umlagefinanzierte) Soziale Pflegeversicherung bekommen, während die Privatversicherten in einer eigenständigen (teilkapitalgedeckten) Privaten Pflegepflichtversicherung integriert wurden.

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