Immerhin „behauptet“ sich die Gesamtbeschäftigung, aber die Entwicklung wird „durch die Industriekrise belastet: Das Verarbeitende Gewerbe verliert derzeit 15.000 sozialversicherungspflichtige Jobs im Monat“.1 Mit diesen Worten wird Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zitiert. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer sinkt im Februar das erste Mal seit einem halben Jahr wieder in den negativen Bereich. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sinkt im Vergleich zum Vormonat um 0,5 Punkte auf nun 99,5 Punkte und unterschreitet damit erstmals seit Juli 2025 wieder die neutrale Marke von 100 Punkten.
Immer mehr ausländische Ärzte arbeiten in Deutschland. 2024 waren das 13 Prozent (oder 24 Prozent) der Ärzteschaft. Für die einen sollen es noch mehr werden und schneller gehen, andere haben Fragezeichen
In Deutschland arbeiten immer mehr ausländische Ärztinnen und Ärzte. In der Human- und Zahnmedizin ist ihr Anteil in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen, berichtet das Statistische Bundesamt unter der Überschrift Anteil ausländischer Ärztinnen und Ärzte deutlich gestiegen. Im Jahr 2024, auf die sich die Zahlen beziehen, hatten 13 Prozent oder 64.000 Ärztinnen und Ärzte keine deutsche Staatsangehörigkeit. Zehn Jahre zuvor waren es erst 7 Prozent oder 30.000.1
Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei
Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten.
Die Mietpreisbremse darf weiter bremsen, so das Bundesverfassungsgericht. Wenn sie denn bremst
Im Dezember 2013 wurde schon mal ein Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgesetzt und unterschrieben. Und neben vielen anderen mehr oder weniger ambitionierten Vorhaben hatte man unter der Überschrift „Bezahlbare Mieten“ als Vorhaben der damals noch wirklich Großen Koalition festgeschrieben: »Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, räumen wir den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen.«