Die Teilzeitarbeit (nicht nur) in der Pflege, die Überstunden und die monetären Zuschläge für die Mehrarbeit. Das Bundesarbeitsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung grundlegend geändert

Bereits vor einigen Jahren konnte man lesen, dass das Bundesarbeitsgericht, konkreter: der 6. Senat, seine bisherige Rechtsprechung aufgeben habe: Dieser Senat hatte im Jahr 2013 (BAG, Urt. v. 25.4.2013, Az. 6 AZR 800/11) eine Differenzierung zwischen „geplanten und ungeplanten Überstunden“ entwickelt. Danach gelten bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit nur solche Arbeitsstunden als Überstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden. In der weiteren Entwicklung dieser Rechtsprechung schloss sich diese Folgefrage an: Ist es zulässig, Überstundenzuschläge an Teilzeitbeschäftigte erst ab dem Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu zahlen?

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Long Covid, die (Nicht-)Versorgung der Betroffenen und die geschätzten Folgekosten durch den langen Arm des Virus

»Die Corona-Pandemie hat nicht nur die physische Gesundheit von Millionen von Menschen weltweit beeinträchtigt, sondern auch signifikante Auswirkungen auf die psychische Gesundheit gehabt. „Post-Covid“ oder „Long Covid“ beschreibt eine Reihe von Symptomen, die bei einigen Personen nach der akuten Phase einer SARS-CoV-2-Infektion weiterhin bestehen bleiben oder neu auftreten. Diese Symptome können sowohl körperlicher als auch psychischer Natur sein.
Ein wesentliches Merkmal von Post Covid ist, dass die Symptome nicht nur durch eine psychische Erkrankung zu erklären sind, sondern oft auch in engem Zusammenhang mit den physischen Auswirkungen der Krankheit stehen. Es wird angenommen, dass entzündliche Prozesse im Gehirn, vaskuläre Veränderungen oder eine Dysregulation des Immunsystems eine Rolle bei der Entstehung dieser Symptome spielen können.« So beginnen Kristina Adorjan und Hans Christian Stubbe ihren Beitrag Long Covid oder psychisch krank? Wie man psychische Erkrankungen von Post Covid abgrenzen kann, der 2025 veröffentlicht wurde.

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Auch das war sehr ungleich verteilt: Die COVID-19-Übersterblichkeit

Es geht wohl vielen so, dass man sich fast schon unangenehm berührt fühlt, wenn diese bereits im Erinnerungsdunkel verschwundenen bzw. geparkten Jahre erneut aufgerufen werden: die Zeit der Corona- bzw. COVID-19-Pandemie. Damit möchte man eigentlich nichts mehr zu tun haben und eine systematische und vom Blick auf mögliche Zukunftsszenarien geleitete Aufarbeitung dieser Zeit hat es auch nicht gegeben, statt dessen blocken die einen eine solche aus durchsichtigen parteipolitischen Motiven ab, die anderen wollen hingegen gar keine lernende Aufarbeitung, sondern vielmehr ein Tribunal, eine Abrechnung mit den „Verantwortlichen“ für eine aus ihrer Sicht zu verurteilende Politik der Panemiebekämpfung bzw. des Umgangs mit der pandemischen Herausforderung.

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