Vom „Florida“- zum „Totalverweigerer-Rolf“ und dem Einfluss von Einzel- und Kunstfiguren auf die sozialpolitische Gesetzgebung

Am Anfang des Jahres 2026 arbeiten sich die parlamentarischen Mühlen ab an dem Entwurf eines Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: 17.12.2025), mit dem das erst 2023 eingeführte „Bürgergeld“ durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzt werden soll.

Dem vorangegangen waren Monate einer teilweisen hysterisch daherkommenden Debatte über „die“ Bürgergeldempfänger. Viele Menschen wurden bei der damit einhergehenden hochgradig emotionalisierten Diskussion im wahrsten Sinne des Wortes auf die Bäume getrieben angesichts der immer wieder behaupteten und oftmals mit Hilfe anekdotischer Evidenz scheinbar belegter Fälle des krassen und flächendeckenden Missbrauchs sozialstaatlicher Leistungen. Und verstärkt wurde die Empörungswelle mit dem permanent widergekäuten Vorwurf, dass sich Erwerbsarbeit (zu niedrigen Löhnen) gar nicht (mehr) lohnen würde und man stattdessen lieber auf der hochwertigen sozialen Hängematte Platz nehmen sollte, wenn man noch bis drei zählen kann.

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Die Kosten der Arbeitslosigkeit sind (bereits) 2024 deutlich gestiegen

Die Arbeitslosigkeit ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 6,8 Prozent auf 2.787.000 Personen gestiegen und hat damit den Höchstwert im ersten Corona-Jahr 2020 von 2.695.000 übertroffen. 

Für das gerade abgeschlossene Jahr 2025 wird die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen von der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Jahresrückblick 2025 mit 2.948.000 angegeben, das waren 161.000 mehr als 2024 (+5,8 Prozent). Damit werden auch 2025 die Kosten der Arbeitslosigkeit entsprechend angestiegen sein (lediglich die Nullrunde beim Regelsatz des Bürgergeldes wird dämpfend gewirkt haben).

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Auf dem Weg in einen modernen Sozialstaat? Die „Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR)“ nähert sich dem Ende ihrer Arbeit

Am 5. Mai 2025 wurde in Berlin der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode (2025 bis 2029) unter der schlicht gehaltenen Überschrift „Verantwortung für Deutschland“ unterschrieben – zehn Wochen nach der vorgezogenen Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 wurde damit das Fundament für die fünfte schwarz-rote Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik gelegt. 

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Die Tariflöhne sind 2025 gestiegen. Preisbereinigt um 0,2 Prozent

Die Tariflöhne in Deutschland sind im Jahr 2025 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 2,6 Prozent gestiegen. Angesichts einer Zunahme der Verbraucherpreise von 2,2 Prozent im Jahresdurchschnitt 2025 ergibt sich hieraus ein leichter realer Zuwachs von 0,4 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in seiner vorläufigen Jahresbilanz für das Tarifjahr 2025.

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