Die Angst der Krankenkassen-Funktionäre vor einer Stärkung der Pflege in den Krankenhäusern

Es besteht Konsens darüber, dass es zu wenig Personal gibt – in der Kranken- und der Altenpflege. Uneinigkeit herrscht aber darüber, wie das Problem behoben werden kann. Insbesondere die Krankenkassen kritisieren die Pläne der großen Koalition (vgl. dazu auch Pressekonferenz Pflege im Krankenhaus des GKV-Spitzenverbandes). Die Argumente der Kassen sind nicht von der Hand zu weisen. Das meint zumindest Timot Szent-Ivanyi in seinem Artikel Kassen kritisieren Koalitionspläne gegen Pflegenotstand. Und schon im Untertitel schiebt er eine den einen oder andren überraschende Botschaft hinterher: »Krankenkassen fürchten, dass der Kampf ums Personal zulasten der Altenheime geht.« Wie das?

Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es hier um zwei große Pakete im Kontext einer Stärkung der Pflege in den Krankenhäusern geht – deren von vielen beklagte gegenwärtige Mangelsituation eine unmittelbare Folge ökonomischer Anreize ist, die nunmehr wenigstens etwas korrigiert werden sollen. Szent-Ivanyi beschreibt das rückblickend schon richtig: »Bisher sind die Kosten für die Pflegekräfte in den Pauschalen enthalten, die die Klinken für die Behandlung eines Patienten von den Kassen erhalten. Das führte dazu, dass die Kliniken jahrelang Pflegepersonal abbauten, um die Gewinne zu maximieren.«

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Die Schattenseite der großen Zahlen: Man braucht mehr Personal – und senkt die Ausbildungsstandards. Das Beispiel der Kindertagesbetreuung

»Unübersehbar aber ist der Trend hin zu einer Absenkung von Standards und Anforderungen, um das alles dominierende Problem des quantitativen Personalmangels irgendwie in den Griff zu bekommen. Das kann und wird sich aber rächen. Vergleichbare Entwicklungen sehen wir derzeit auch in den Pflegeberufen.« Diesen Passus findet man am Ende des Beitrags Auch der Bildungsbericht 2018 berichtet von Gewinnern und Verlierern. Und was die Kitas mit der Pflege gemeinsam haben, der hier am 24. Juni 2018 veröffentlicht wurde. Darin wurde in einem vergleichenden Blick auf Pflegekräfte und den pädagogischen Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen darauf hingewiesen, dass es in beiden Bereichen eine Gleichzeitigkeit der strukturellen Probleme gibt: Ein bereits bestehender und täglich zunehmender quantitativer Personalmangel (der mit der quantitativen „Erfolgsgeschichte“ einer in den vergangenen Jahren stetig expandierenden Nachfrage sowohl nach Pflege wie auch Kindertagesbetreuung korreliert), zugleich aber auch ein qualitativer Mangel dergestalt, dass die Anforderungen an die Arbeit steigen, man also nicht nur mehr Fachkräfte benötigt, sondern diese auch (eigentlich) noch besser qualifiziert werden müssten, um den Herausforderungen der Arbeit mit denen ihnen anvertrauten sehr jungen und meistens sehr alten, mithin also überaus vulnerablen Menschen gerecht werden zu können.

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Mindestlohn: Wer den Cent nicht ehrt …? Eine Anhebung um 51 Cent brutto, gestreckt über zwei Jahre. Ab 2019

Die Kommission hat getagt – und das geboren, was einerseits zu erwarten war. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes um 35 Cent auf 9,19 Euro brutto. Pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2019, also in einigen Monaten. Seit der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze für fast, aber nicht alle zum 1. Januar 2015 ist es die zweite Anhebung. Die erste wurde vor zwei Jahren beschlossen. Damals hatte die Mindestlohnkommission entschieden, ab dem 1. Januar 2017 eine Anhebung um genau 34 Cent vorzuschlagen, was das Bundesarbeitsministerium dann auch exekutiert hat. Wie kam man auf so einen krummen Betrag? Das erschließt sich nur, wenn man in das für die Kommission maßgebliche Gesetz, das Mindestlohngesetz (MiLoG) schaut und dort in den § 9. In dessen Absatz 2 findet man diese Vorschrift: » Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.«

Und genau das hat man im Sommer des Jahres 2016 dem Grunde nach zur Anwendung gebracht: Damals lag der Tarifindex für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2016 der Entscheidung zugrunde. Danach hätte der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf 8,77 Euro steigen dürfen. Moment, es sind doch aber 8,84 Euro geworden? Deshalb ja auch „dem Grunde nach“, denn damals gab es das Problem, dass der kurz zuvor geschlossene Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, der aber erst zum August 2016 in Kraft getreten ist, formal nicht für die Anpassungsentscheidung berücksichtigt werden durfte. Außer, die Kommission trifft eine davon abweichende Entscheidung, was sie auch getan hat. Auf Wunsch der Gewerkschaftsseite. Resultat: 8,84 Euro. Aber: Zugleich wurde vereinbart, dass die ursprünglich aus dem Tarifindex abgeleiteten 8,77 Euro die Basis für die nächste Mindestlohnerhöhung sein sollen. Um die es heute ging. Insofern hatte sich damals an der engen Regelbindung nichts geändert.

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