Erneut könnte es einen arbeitsrechtlichen Grundsatzfall für kirchliche Arbeitgeber geben: Ein diakonischer Hospizträger kündigt einer AfD-Kandidatin fristlos

In den zurückliegenden Jahren wurde – auch in diesem Blog – immer wieder aus den Tiefen und zuweilen Untiefen des ganz besonderen kirchlichen Arbeitsrechts berichtet. Und die meisten Beobachter werden in Erinnerung behalten haben, dass es dabei oftmals um von kirchlichen Ordnungsvorstellungen abweichende Verhaltensweisen ging, wie beispielsweise eine Scheidung oder ein Kirchenaustritt oder sonstige „Verstöße“ gegen die jeweiligen Regelwerke, deren mehr oder minder genaue Befolgung von den „Dienstnehmern“ erwartet und nachgehalten wurde.

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Wieder einmal die Hoffnung auf mehr Beschäftigung durch weniger Kündigungsschutz über längere Befristungen und warum es kaum mehr, aber andere Arbeitsplätze geben wird

Seit langem gibt es eine Kontroverse zwischen den Apologeten einer Flexibilisierung und Deregulierung der Schutzvorschriften für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und denjenigen, die auf diesen Schutzregularien beharren (wobei die Frontlinie hier nicht überraschend zwischen dem Arbeitgeber- und dem Gewerkschaftslager verläuft). Und es gibt arbeitsmarktpolitische Diskussionsteilnehmer, die versuchen, die tatsächlichen oder möglichen Effekte des Kündigungsschutzes zu erfassen und daraus Vorhersagen abzuleiten, ob überhaupt und wenn ja welche Wirkungen zu erwarten sind.

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Mehr und länger (sachgrundlos) befristen. Anmerkungen zu einer der 34 Maßnahmen der Koalitionsparteien in ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“

Die Spitzen der Koalitionsparteien von CDU, CSU und SPD haben getagt und Anfang Juli 2026 kurz vor Beginn der Sommerpause bzw. des Sommerlochs ein Papier veröffentlicht, das 34 mehr oder weniger gehaltvolle Maßnahmen enthält und unter dem wahrlich nicht von Minderwertigkeitsgefühlen gespeisten Titel Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung veröffentlicht wurde. Darin enthalten ist den Arbeitsmarkt betreffend beispielsweise die seit der Veröffentlichung überaus kontrovers diskutierte bzw. kommentierte Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.1

Aber das zumindest von der Titelei ambitioniert daherkommende Aufschwung-Papier enthält weitere arbeitsmarktrelevante Aspekte.

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