Die Löhne für Fach- und Hilfskräfte in der Pflege sind überdurchschnittlich gestiegen. Licht (und Schatten) der Lohnentwicklung in den Pflegeberufen

Viele Jahre lang wurde völlig berechtigt immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege unbedingt verbessern müssen, um zum einen den bereits vorhandenen und ständig an Bedeutung gewinnenden Mangel an Pflegekräften zu bekämpfen. Zu diesen Arbeitsbedingungen gehören als eine der tragenden Säulen die Löhne der dort Beschäftigten. Zugleich war und ist jedem auch außenstehenden Beobachter klar, dass die in Pandemiezeiten offen als „systemrelevant“ erkannte und kurzzeitig als solche benannte Arbeit an und mit pflegebedürftigen Menschen in Kliniken wie in der Langzeitpflege angesichts der teilweise enormen Belastungen und der im Vergleich zu vielen anderen Beschäftigungen ungünstigen Arbeitszeitkonstellationen (zu) schlecht bezahlt ist. Eine Verbesserung der Löhne in der Pflege wurde (und wird) auf dieser allgemeinen Ebene von vielen als anzustrebendes und gut begründetes Ziel bewertet.1

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Was ist aus der Insolvenzwelle unter Pflegeeinrichtungen geworden? Geht das „Heimsterben“ weiter? Ein weiteres Beispiel, warum man immer genau hin- und nachschauen sollte

Im Frühjahr dieses Jahres gab es zahlreich aufgeregte Medienberichte über Insolvenzen vor allem von Pflegeheimen. Das waren wirklich beunruhigende Zahlen, die da gestreut wurden. Beispielsweise im Deutschen Ärzteblatt, dort im April 2025 unter der Überschrift Mehr als 1.200 Pflegeeinrichtungen insolvent oder geschlossen. Darunter konnte man dann auch eine Quellenangabe finden: »In Deutschland geraten immer mehr Pflegeheime und -dienste in finanzielle Not. Das zeigt eine Erhebung des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP).« Die Interessenvertretung der privatgewerblichen Anbieter von Pflegedienstleistungen hat sogar eine „Deutschlandkarte Heimsterben 2024“ ins Netz gestellt. 

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Dem Landrat vor die Tür stellen? Wenn das Sozialamt seit Monaten die „Hilfe zur Pflege“ nicht zahlt und ein Pflegeheim entnervt kündigt

Das war eine Meldung, die für Aufsehen gesorgt hat: „Die Entlassung in die Obhut des Landratsamts erfolgt am 15. Juli 2025 um 9 Uhr – in Abstimmung mit dem gesetzlichen Betreuer“, hat der Geschäftsführer eines Pflegeheims in einem Statement an die Presse geschrieben. Ein Bewohner aus dem BFR Spiegelberg bei Heilbronn muss die Einrichtung verlassen, weil das Sozialamt seinen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ seit einem Jahr nicht bearbeitet hat.

„Trotz mehrfacher Hinweise, Mahnungen und der rechtlich vorgeschriebenen Kündigungsandrohung reagierte das Amt nicht. Die Bearbeitungszeit ist nicht mehr tragbar“, so der Geschäftsführer Alexander Flint. „Der Bewohner verfügt über eine monatliche Rente unter 2.000 Euro. Das verfügbare Vermögen ist aufgebraucht. Dennoch liegt die Bearbeitung des Antrags seit einem Jahr brach.“

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