Von einem „schlechten Tag für die Pflege“ über die absehbare Festschreibung eines weitgehend tariffreien Geländes bis hin zu den gefährlichen Untiefen „ortsüblicher Löhne“. Anmerkungen zum Arbeitsentwurf für ein Pflegereformgesetz

„Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat mit Enttäuschung auf die heutige Ent­­­scheidung der Caritas gegen einen Pflegetarifvertrag reagiert“, meldet das Ministerium am 25. Februar 2021 unter der Überschrift „Heute ist ein schlechter Tag für die Pflege“ und verlinkt dazu ein Video mit dem Statement des Ministers. Die Hintergründe dieser Entscheidung und die massive Kritik daran ist in diesem Beitrag vom 7. März 2021 ausführlich dargestellt worden: Was für ein unheiliges Desaster: Die katholische Caritas blockiert den Weg zu einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für die Altenpflege, die Verbände der privatgewerblichen Arbeitgeber freuen sich und die Pflegekräfte ganz unten bleiben unten. Seitdem erlebt vor allem die Caritas (die evangelische Diakonie hatte lediglich das „Glück“, dass sie einen Tag nach der Arbeitsrechtlichen Kommission der Katholiken hätte entscheiden und Farbe bekennen müssen, worauf sie dann wegen der Caritas-Ablehnung „verzichtet“ und sich in die Büsche geschlagen hat) einen heftigen Gegenwind, worüber man sich nun auf Seiten des Verbandes pikiert, „betroffen“ und „empört“ zeigt.

In den Argumentationsversuchen der Caritas-Spitze wird nun immer wieder ein Strang erkennbar, der auf das „Bedrohungspotenzial“ für die eigenen, (angeblich) doch viel besseren Löhne in den katholischen Pflegeeinrichtungen abstellt. Danach bestände die Gefahr, dass es irgendwann einmal seitens der „Kostenträger“, also konkret der Pflegekassen, in den Preisverhandlungen eine Bezugnahme auf den einen, dann allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag geben würde, so dass dann die höheren Vergütungen in den anderen Einrichtungen nicht mehr gegenfinanziert werden (können).

mehr

Pflegeheime: Beginnt jetzt die Verwässerungsphase – oder soll wenigstens etwas gerettet werden bis zur Bundestagswahl? Zur geplanten Entlastung beim Eigenanteil für die Pflegekosten

Anfang Oktober 2020 wurde berichtet, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plane eine Pflegereform, mit der die Eigenanteile, die von den Pflegebedürftigen gezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, begrenzt werden sollen, denn bislang steigen und steigen sie und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Eine mögliche Lösung wurde vom Minister sogleich in den öffentlichen Raum gestellt: „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. So begann am 5. Januar 2021 dieser Beitrag: Pflegereform 2021: Klappe, die nächste! Auf dem Weg zu einer deutlichen Entlastung der Pflegebedürftigen und der Sozialhilfeträger? Ein Auftragsgutachten gibt Schützenhilfe und ein anderes will den Steuerzahler beunruhigen. Endlich Licht am Ende eines Tunnels mit kontinuierlich steigenden Eigenanteilen für die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben. Endlich, so schien es, stieß die seit Jahren geforderte Entlastung der Pflegebedürftigen auf offene Ohren bei den politisch Verantwortlichen. Und es geht hier um richtig große Beträge, die jeden Monat neben dem, was aus der Pflegeversicherung gezahlt wird, auf den Tisch gelegt werden müssen:

mehr

60+ auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Drei Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind es schon. Und es werden noch sehr viel mehr werden (müssen)

Es gibt Entwicklungen, die schon lange, bevor die Corona-Krise über uns gekommen ist, Thema waren – und die nicht verschwinden werden wie (hoffentlich) die Pandemie. Entwicklungen, die fundamentale Verschiebungen widerspiegeln und die wir nicht wegdiskutieren, sondern im günstigsten Fall gestalten können.

Dazu gehört die aus demografischen Gründen seit längerem beobachtbare massive Verschiebung der Altersstruktur der (sozialversicherungspflichtig) Beschäftigten in unserem Land. Ältere Semester werden sich noch erinnern: In den 1980er Jahren entstanden zahlreiche Initiativen mit unterschiedlichen Angeboten, die etwas gegen die damals grassierende Jugendarbeitslosigkeit machen wollten. Und es gab damals aus den Reihen der geburtenstarken Jahrgänge (Mitte der 1950 bis Mitte der 1960er Jahre) zahlreiche junge Menschen, die auch mit einem Hochschulstudium in der Arbeitslosigkeit landeten oder mit viel Aufwand an den Arbeitsmarkt „angepasst“ werden mussten. Aber die damals Jungen sind inzwischen älter geworden und sie schieben sich als die quantitativ außergewöhnlich große Generation auf der Zeitachse nach rechts:

mehr