Ein sozialpolitisches Stehaufmännchen: Die „Bürgerversicherung“. Die schlägt wieder auf in Gestalt einer „Pflegebürgervollversicherung“

Die sozialpolitischen Veteranen werden es vor Augen haben: alle Jahre wieder wird sie an die Oberfläche der politischen Debatten geholt – die „Bürgerversicherung“. Oder zumindest einige Komponenten davon. Den bisherigen Höhepunkt hatte die Diskussion über eine „Bürgerversicherung“ in den frühen 2000er Jahren, vor allem, als 2003 die SPD und insbesondere die Grünen die Bürgerversicherung erstmals offiziell als Reformmodell vorgeschlagen haben und „die andere Seite“ mit dem Kopfprämienmodell (das später dann als „Gesundheitsprämie“ semantisch aufgehübscht wurde) zu kontern versuchte. Dabei ging (und auch in den neueren Vorstößen geht) es vor allem um die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, konkret um die die Ablösung des bisherigen dualen Systems von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung. Das muss man auch vor dem Hintergrund sehen, dass seit 2006 Deutschland das einzige Land in der EU ist, das für einen definierten Teil der Bevölkerung die Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung ermöglicht.

Nun hat man bei der Einführung der Pflegepflichtversicherung Anfang der 1990er Jahre das duale System im Krankenversicherungsbereich auch auf die neue Säule der Sozialversicherung übertragen und wir haben – für 90 Prozent der Bevölkerung – die (umlagefinanzierte) Soziale Pflegeversicherung bekommen, während die Privatversicherten in einer eigenständigen (teilkapitalgedeckten) Privaten Pflegepflichtversicherung integriert wurden.

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Wissen ist weniger das Problem. Zu den Pflegeberichten der Kranken- und Pflegekassen im Jahr 2024. Und die „Boomer“ sind auch wieder ein Thema

Jedes Jahr veröffentlichen einzelne Kranken- und Pflegekassen sogenannte „Pflegereporte“ – eine wahre Fundgrube an Materialien zu Entwicklung der Pflegelandschaft. So war das auch 2024.

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Der angeblich „explosionsartige“ Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen und die Infragestellung von Pflegegrad 1

Im Frühjahr 2024 richteten sich für einen dieser für unsere Zeit so typischen sehr kurzen Momente die Scheinwerfer der medialen Berichterstattung auf einen angeblich „explosionsartigen“ Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen mit Leistungsanspruch nach SGB XI. Angeblich, so der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), wäre im Jahr 2023 nur mit einem Zuwachs von rund 50.000 Personen zu rechnen gewesen. Doch tatsächlich beträgt das Plus über 360.000. „Woran das liegt, verstehen wir noch nicht genau“, so der Minister im Mai 2024. Besonders putzig war der präferierte Erklärungsversuch des offensichtlich überforderten Ministers: »Ich gehe vielmehr davon aus, dass wir einen Sandwich­effekt erleben: Zu den sehr alten, pflegebedürftigen Menschen kommen die ersten Babyboomer, die nun ebenfalls pflegebedürftig werden. Es gibt also erstmals zwei Generationen, die gleichzeitig auf Pflege angewiesen sind: die Babyboomer und deren Eltern.« Also die Babyboomer tragen sicher für vieles die Verantwortung, aber derzeit wohl kaum für die Dynamik bei der Zahl der Pflegebedürftigen – denn es handelt sich um diejenigen, die zwischen Mitte der 1950er und Ende der 1960er Jahre, als jeder einzelne Jahrgang mit teilweise deutlich über eine Million Geburten besetzt war, zur Welt gekommen sind und die sind heute um die 60 Jahre und damit (noch) nicht wirklich relevant für die Pflegebedürftigkeit.

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