In den zurückliegenden Jahren wurde – auch in diesem Blog – immer wieder aus den Tiefen und zuweilen Untiefen des ganz besonderen kirchlichen Arbeitsrechts berichtet. Und die meisten Beobachter werden in Erinnerung behalten haben, dass es dabei oftmals um von kirchlichen Ordnungsvorstellungen abweichende Verhaltensweisen ging, wie beispielsweise eine Scheidung oder ein Kirchenaustritt oder sonstige „Verstöße“ gegen die jeweiligen Regelwerke, deren mehr oder minder genaue Befolgung von den „Dienstnehmern“ erwartet und nachgehalten wurde.
Kirchen
Das Bundestariftreuegesetz und die kirchlichen Sozialdienste. Deren Regelwerke wurden auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens „berücksichtigt“
Ein kurzer Blick zurück: Bereits in der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP war die Umsetzung eines Herzensanliegens vor allem der SPD und der Gewerkschaften geplant: ein Tariftreuegesetz.1 Seit vielen Jahren läuft eine Debatte über eine solche Regelung vor dem Hintergrund, dass die Tarifbindung in Deutschland seit langer Zeit rückläufig ist.2 Zu diesem Thema wurde selbst das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren bemüht.
EuGH, BVerfG und zum dritten Mal vor dem BAG: Nach fast 14 Jahren hat der „Fall Egenberger“ endlich ein Ende. Die Diakonie hat nicht diskriminiert. Das kirchliche Arbeitsrecht wurde gestärkt – und beschränkt
Bekanntlich mahlen die Mühlen der Justiz langsam, aber gründlich – allerdings kann die relative Unbestimmtheit von „langsam“ in praxi auch schon mal zu einer Verfahrensdauer von fast 14 Jahren führen, bis die Aktendeckel endlich geschlossen und der Inhalt dem Archiv zugeführt werden kann.
Hier geht es den „Fall Egenberger“, der nun aber wirklich abschließend geklärt worden ist. Moment, wird der eine oder andere an dieser Stelle einwenden: Ist das nicht bereits höchstrichterlich passiert? Konnte man nicht in diesem Blog am 4. November 2025 den Beitrag lesen: Das Bundesverfassungsgericht erweist sich (wieder einmal) als stabile Schutzmacht für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Auch in arbeitsrechtlichen Fragen. Der „Fall Egenberger“? Und dort findet man diese Zwischenüberschrift: Es ist passiert: Der „Fall Egenberger“ wurde entschieden.