Weiterhin arbeiten viele Menschen – vor allem in Ostdeutschland – im Niedriglohnsektor. Aber der Anteil an allen Beschäftigten geht weiter zurück

Wenn man wissen will, ob jemand im Niedriglohnsektor arbeitet, dann braucht man ein in Euro messbares Kriterium. Hier kommt dann die sogenannten Niedriglohnschwelle ins Spiel. Rechnerisch entspricht sie zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdienstes aller abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende). Das Medianentgelt – also 50 Prozent haben weniger und 50 Prozent mehr als den Medianwert – wird für das Jahr 2023 mit 3.796 Euro im Monat ausgewiesen. Die Niedriglohnschwelle lag im vergangenen Jahr folglich bei 13,04 Euro. Wenn man mit weniger als diesem Brutto-Stundenlohn nach Hause gekommen ist, dann zählte man zu den Niedriglöhnern.

Im Jahr 2023 gab es rund 21,99 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende). Im Niedriglohnsektor befanden sich im vergangenen Jahr 3,36 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, das entspricht einem Anteil von 15,3 Prozent.

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Bei der Kaufkraft wieder zurück in die Zeit vor der hohen Inflation? Für viele Haushalte wurde die Preissteigerung – auch dank staatlicher Maßnahmen – kompensiert. Aber nicht für alle

Noch Ende des vergangenen Jahres wurde man mit solchen Meldungen konfrontiert: Inflation frisst Lohnsteigerungen auf: »Die Gehaltserhöhungen in Deutschland gleichen die hohe Inflation kaum aus. Wie aus einer Auswertung der Böckler-Stiftung hervorgeht, haben viele Tarifbeschäftigte real weniger Einkommen zur Verfügung als 2022.« Und auch hier wurde in Zeiten der hohen Inflation (gemessen an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex) mit Blick auf die Lohnentwicklung im Jahr 2022 berichtet: Reallöhne auf dem Sinkflug: Die Kaufkraft der Beschäftigten schmilzt wie eine Eiskugel in der Sommer-Sonne. Damals war der Kaufkraftverlust durch die hohen Preissteigerungsraten real und akut, während die Lohnentwicklung mit erheblichen Zeitverzögerungen (auch aufgrund lang laufender Tarifabschlüsse in der Vergangenheit) sowie erst einmal nur für die Tarifbeschäftigten kompensierende Wirkungen entfalten konnte. Mit dem angesprochenen Zeitverzug ist das aber mittlerweile passiert. 

Im Zeitraum vom 4. Quartal 2021 bis zum 1. Quartal 2023 hatten die Beschäftigten durchgängig Reallohnverluste zu verzeichnen, seit dem 2. Quartal 2023 befindet sich die Reallohnentwicklung (wieder) im positiven Bereich.

Quelle der Daten: Statistisches Bundesamt: Reallöhne im 1. Quartal 2024 um 3,8 % höher als im Vorjahresquartal, 29.05.2024. Bei der Darstellung der Nominal- und Reallöhne handelt es sich um eine Abbildung aller Arbeitsverdienste, also nicht nur der Tarifbeschäftigten: »Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab.«

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Der Abstand zwischen den Gering- und Besserverdienern wird kleiner. Der höhere gesetzliche Mindestlohn hat gewirkt

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert, berichtet das Statistische Bundesamt. Besserverdiener hatten im April 2023 das 2,98-fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienern erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-fache. Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert.

Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienern (untere 10 % der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienern (obere 10 %).

*) Westdeutschland einschließlich Berlin
Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung April 2018 und der Verdiensterhebungen April 2022 und 2023 (ohne Auszubildende). Das 1. Dezil ist der Wert, bis zu dem die untersten 10 % aller Werte reichen. Das 9. Dezil ist der Wert, mit dem die obersten 10 % aller Werte beginnen. Das 5. Dezil (auch als Median bezeichnet) ist der Wert, der in der Mitte aller Werte liegt.

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