„Trippelschritt in die richtige Richtung“ oder „Goldene Röcke für Deutschland“ als symbolisches Substitut für wirkliche Veränderungen? Eine embryonale Frauenquote als Ablenkungsmanöver von den wahren Herausforderungen der Geschlechterpolitik

Jetzt geht es den geschlossenen Männer-Gesellschaften in den Chefetagen der deutschen Wirtschaft aber so richtig ans Hemd – die gesetzliche Frauenquote ist im gesetzgeberischen Geburtskanal. Nun gut, vielleicht muss man sie ganz korrekt als ein „Quötchen“ bezeichnen, aber es reicht, um in der Wirtschaft wütende Proteste auszulösen. Was genau soll eigentlich kommen?

Hans Monath hat das im Tagesspiegel unter der Überschrift „Frauenquote soll 2016 kommen“ so zusammengefasst: Künftig sollen mindestens 30 Prozent weibliche Beschäftigte in den Aufsichtsräten von Firmen sitzen. Ein Teil der Meldung ist richtig, der andere unvollständig.

Richtig ist der 30%-Wert und auch der Hinweis auf Aufsichtsräte, aber etwas irreführend der Hinweis auf die „Firmen“. Es sind nur ganz bestimmte Unternehmen, um die es hier geht. Denn gemeint sind börsennotierte Aktiengesellschaften, denen die Quote ab 2016 auferlegt werden soll. Diese Frauenquote ist als eine „embryonale“ zu bezeichnen, denn sie bezieht sich nicht auf das eigentliche Machtzentrum der Unternehmen, denn das sind die Vorstände. Und hier hat die Union in den Verhandlungen für Entwarnung gesorgt: Ihr »gelang es, die SPD von einer festen Quote auch für Vorstände von Firmen abzubringen, für die nur eine selbst festzulegende Flexiquote gelten soll.« Dafür hat die SPD auch was bekommen, nicht nur die 30%-Quote für die Aufsichtsräte, sondern auch, »dass die neue Regelung mit harten Sanktionen bewehrt ist und der Einstieg in die Frauenförderung per Gesetz schon 2016« stattfinden soll. Die Sanktion: »Falls börsenorientierte Unternehmen die Frauenquote von mindestens 30 Prozent nicht erfüllen, darf das Aufsichtsratsmandat nicht besetzt werden.« Das wird in dem einen oder anderen Fall weh tun.
Als Zwischen-Fazit bleibt festzuhalten: Die SPD hat im Angesicht der gefundenen „Lösung“ kräftig Federn lassen müssen, denn in ihrem Wahlprogramm findet sich die Forderung: »Wir werden deshalb eine 40-Prozent-Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen verbindlich festlegen.« 40-10 Prozent und Vorstände weg, so kann man das auf eine Kurzformel bringen.

Wie nun ist dieses Verhandlungsergebnis einzuordnen und zu bewerten? Schauen wir an dieser Stelle ins benachbarte Ausland. Hans Monath schreibt dazu:

»Im Vorreiter-Land Norwegen müssen die Vorstände staatlicher und großer börsenorientierter Konzerne zu rund 40 Prozent mit Frauen besetzt sein. In fünf EU-Staaten sind nach Angaben der EU-Kommission Frauenquoten für Aufsichtsräte und teilweise auch für Vorstände privater Unternehmen in Kraft. So sollen in Frankreich bis 2017 mindestens 40 Prozent der Vorstandsmitglieder weiblich sein. In Spanien müssen Firmen mit mehr als 250 Beschäftigten den Frauenanteil in der Chefetage ebenfalls auf 40 steigern. Auch Italien, Belgien und die Niederlande haben in den vergangenen Jahren starre Frauenquoten in Kraft gesetzt.«

Man kann einerseits erkennen, dass die Quotenregelung im europäischen Vergleich keine besonders neue Einrichtung ist. Und man sollte wissen, dass die deutsche Quotenabsicht letztendlich nur ein Umsetzungsversuch der Beschlusslage auf europäischer Ebene darstellt: Das EU-Parlament hatte im Oktober dafür gestimmt, dass ab 2020 insgesamt 40 Prozent der Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen Frauen sein sollen.

Andererseits stellt sich aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit und daran anschließend nach den erwartbaren Effekten.

Versuchen wir es mit einem positiven Blick auf das Verhandlungsergebnis, für den wir einige Hinweise finden in dem Beitrag „Trippelschritt in die richtige Richtung“ von Simone Schmollack. Sie zitiert Manuela Schwesig von der SPD, »das Ergebnis sei ein „wichtiges Signal, um die Aufstiegschancen von Frauen zu verbessern“. Unions-Unterhändlerin Annette Widmann-Mauz meinte: „Damit geben wir dem Aufstieg von Frauen in Aufsichtsräte und Vorstände den richtigen Schwung und schaffen einen Kulturwandel im Inneren der Unternehmen.“« Und auch Elke Holst, Volkswirtin und Forschungsdirektorin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, sekundiert, dass die Ergebnisse, insbesondere die Pflichte zur Transparenz, als „kleiner Schritt in die richtige Richtung“ zu bewerten sei.

Deutlich kritischer ist die Kommentierung bei Yasmin El-Sharif in ihrem Beitrag „Goldene Röcke für Deutschland„. Ihrer Meinung nach Vorgabe verfehlt die jetzt gefundene Quotenregelung ihr eigentliches Ziel. Profitieren werden zunächst einige wenige Frauen, die gleich mehrere Kontrollposten übernehmen Das eigentliche Ziel wird die Frauenquote in Aufsichtsräten nicht erreichen: nämlich die sogenannte gläserne Decke zu durchbrechen. Und die haben wir in den Vorständen, den eigentlichen Machtpositionen in den Unternehmen. Als Beleg für diese These führt sie gerade Norwegen an, das Land, das bereits 2003 mit einer Quote gestartet ist, wie sie jetzt hier in Deutschland vorgesehen sind:

»Dort ist zwar schon seit rund fünf Jahren ein 40-Prozent-Anteil von Frauen in den Aufsichtsratsgremien vorgeschrieben – und wird sogar eingehalten – doch wird er keinesfalls entscheidend übertroffen. Die Unternehmen erfüllen ihre Pflicht, aber das war es dann auch. In den Vorständen, den Machtzentralen der Unternehmen, tut sich fast gar nichts.«

Und dann verweist sie auf eine reale und durchaus plausible Gefahr: »… wie schon in Norwegen, dürften auch in Deutschland „Goldene Röcke“ bald zum geflügelten Begriff werden. Damit sind Frauen gemeint, die diverse Aufsichtsratsposten innehaben, weil es ad hoc einfach nicht genügend Kräfte für die neuen Frauensitze gibt.« Damit adressiert sie ein diskussionsbedürftiges generelles Grunddilemma solcher Quotenregelungen, die auf einen Durchschnitts-Anteilswert basieren: In der einen Branche mag das wirklich locker zu reißen sein oder sogar noch übertroffen werden können, in anderen Branchen wird es sehr lange dauern, wirklich nur in die Nähe des Anteilswertes zu kommen, da schlichtweg aufgrund der bisherigen Geschlechterspaltung nicht annähernd genügend geeignete Frauen zur Verfügung stehen (können), was dann wiederum das schräge Bild der „Quotenfrau“ festigen wird, mit allen Abwehrreflexen, die das auslösen wird.

Auch wenn es sich nicht gut zu verkaufen ist wie irgendeine Quote – El-Sahrif hat schon recht, wenn sie schreibt: »Viel dringender als eine Quote in Aufsichtsräten werden mehr Frauen in managementnahen oder naturwissenschaftlich-technischen Studienfächern benötigt, mehr Förderprogramme für junge Talente, bessere (Betreuungs-)Angebote für junge Familien, ein Umdenken bei Männern und nicht zuletzt eine größere Offenheit von Chefs für die besonderen, teils anderen Fähigkeiten von Frauen.« Damit adressiert sie zum einen den notwendigen Sinneswandel, der einem Kulturwandel entspricht – übrigens, wenn man das hier anmerken darf, eben nicht nur auf der Seite „der“ Unternehmen und „der“ Männer, sondern auch bei vielen Frauen bei ihren Entscheidungsprozessen. Substanzielle Veränderungen müssen auch wenn es schmerzt auf intrinsischer Motivation der Unternehmen aufbauen. Zum anderen ist aber auch klar, dass viele Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Verbesserung der Lage Investitionen erforderlich machen – und man kann schon den Verdacht hegen, dass sich die Große Koalition in spe hier auf eine symbolische Maßnahmen „zu Lasten“ Dritter verständigt hat, die vor allem einen echten Vorteil mit sich bringt: Sie kostet keinen Euro.

Wie weit die Wegstrecke noch ist, wenn man denn von einem anzustrebenden höheren Anteilswert in den Aufsichtsräten und den Vorständen großer börsennotierter Unternehmen ausgeht, verdeutlichen die Daten aus dem noch laufenden Jahr 2013, die von FidAR, der Initiative für mehr Frauen in die Aufsichtsräte, in Form des Women-on-Board-Index (WoB-Index) veröffentlicht werden:

»12 Jahre nach der freiwilligen Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, und über 4 Jahre nach der Aufnahme der Forderung nach mehr Vielfalt in den Deutschen Corporate Governance Kodex beträgt der Frauenanteil in Aufsichtsräten insgesamt 17,4 Prozent … Von den Vorständen sind nur 6,1 Prozent weiblich … Kumuliert liegt der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen bei 11,7 Prozent.«

Aber angesichts der erheblichen Probleme, die viele Frauen immer noch und im Teilzeitbereich sogar zunehmend auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben, angesichts der ökonomischen Abhängigkeit von den (männlichen) Partnern, die nach neueren Forschungsbefunden sogar zugenommen hat, bleibt das doppelt ungute Gefühl, dass hier nicht nur eine Symbolpolitik betrieben wird, sondern dass die darüber hinaus auch noch auf eine extrem kleine Gruppe von Frauen ausgerichtet ist, mit denen die Millionen „normalen“ Frauen nicht das geringste zu tun haben. Eine – in diesem Beitrag nicht zu leistende – Analyse der für diese Frauen relevante bisherigen Beschlüsse muss zum jetzigen Zeitpunkt  mit einem großen Fragezeichen versehen werden. Nicht einmal in Erwägung gezogen wurde beispielsweise eine Abschaffung oder wenigstens ein Umbau der frauenpolitisch hoch problematischen geringfügigen Beschäftigung, also der so genannten „450-Euro“- oder auch „Minijobs“, die man nicht anzutasten bereit ist. Dabei weiß jeder unbefangene Beobachter, welche negativen Auswirkungen diese Beschäftigungsform auf die Biografie vieler Frauen hat. Um nur ein wirklich relevantes Beispiel zu nennen.

Wieder einmal verlässt man die Bühne mit dem Gefühl, einer veritablen Luftnummer beizuwohnen.

Die Rentenversicherung zwischen kinderzahlabhängiger Talfahrtbeschleunigung und einem schönen Blick auf die Schweizer Berge. Irgendwo dazwischen die großkoalitionäre Sparflamme

Das war aber auch wieder ein Leseschock für viele Konsumenten der BILD-Zeitung: Weniger Rente für Kinderlose? sprang ihnen in den üblichen, also riesengroßen Lettern aus der Zeitung entgegen. Immerhin mit einem Fragezeichen, aber der Hinweis auf „Wirtschafts-Experten diskutieren“ verleiht der Nachricht doch eine gewisse Seriosität und verstärkt zugleich die Unsicherheit beim Empfänger der Botschaft, die sie auslösen soll. Dabei geht es doch „nur“ darum, wie die Renten „in der Zukunft“ gerechter gemacht werden können. Kern der Debatte, so die BILD, sei: »Kinderlose sollen künftig weniger staatliche Rente erhalten als Senioren, die Kinder großgezogen haben.« Und der „Sozialexperte Jochen Pimpertz“ vom Arbeitgeber-Institut der deutschen Wirtschaft (IW) wird zitiert mit den Worten: „Künftige Rentenansprüche von heute jungen Personen müssen auch von der Kinderzahl abhängig gemacht werden“. Aber das war gleichsam nur das Vorspiel, dann kommt der Auftritt von Hans-Werner Sinn vom ifo Wirtschaftsforschungsinstitut in München: Sinn »will Kinderlose verpflichten, stärker in die private Altersvorsorge (Riester-Rente) zu investieren. Familien sollen dagegen einen Extrazuschuss aus der gesetzlichen Rentenkasse bekommen. Ziel: mehr Kinder, gerechtere Renten!« Herr Sinn möchte also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen mehr Kinder anreizen und zum anderen den finanzindustriellen Komplex bei der Riester-Rente, die bekanntlich nicht mehr so gut läuft seit immer mehr unerfreuliche Details bekannt werden, zwangspampern.

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Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Und in Berlin? „Parturient montes, nascetur ridiculus mus“ *

Das Thema Pflege – vor allem die Pflege alter Menschen – ist ein Dauerbrenner für Skandalisierungen und Quelle vieler Ängste. Zugleich ist es aufgrund der demografischen Entwicklung klar, dass die Pflege, die bereits heute in ihren Fundamenten bröckelt, zu dem sozialpolitischen Megathema der vor uns liegenden Jahre werden wird. Und auch bei den Koalitionsverhandlungen derzeit in Berlin wird das Thema hin und her gewendet. Was aber auch leider klar sein muss: Pflege ist aus politischer Sicht ein „Verliererthema“, wie das mal ein Politiker unter vier Augen auf den Punkt gebracht hat. Er meinte damit, dass das auf der einen Seite zwar Millionen Menschen angeht, als (potenziell) Betroffene wie auch als Angehörige, und damit eigentlich alle Voraussetzungen mit sich bringt, dass sich Politiker hier zu profilieren versuchen. Dass das aber kaum einer macht liegt schlichtweg darin begründet, dass man nicht nur über sehr viel (mehr) Geld sprechen müsste, sondern eine Vielzahl oftmals sehr kleinteiliger Maßnahmen erforderlich wären, um der großen Pflegeherausforderung gerecht werden zu können. Das aber lässt sich nicht auf marketinggängige Einfachsprüche eindampfen und mithin schlecht oder gar nicht verkaufen.

Insofern ist die gegenwärtige Situation dadurch gekennzeichnet, dass zwar das Thema an sich bei allen Sonntagsreden irgendwie Erwähnung findet (und hier ähnelt es der öffentlichen Thematisierung am Anfang der menschlichen Lebensspanne, also dem Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung), aber diese Erwähnungsintensität transportiert sich nicht annähernd vergleichbar in eine energische Weiterentwicklung und Umbau der Pflegestrukturen. Geschweige denn von mutigen Schritten im Sinne einer deutlich erkennbaren Verbesserung der desaströsen Rahmen- und Arbeitsbedingungen in diesem wichtigen Feld der Sorge-Arbeit.

Vor diesem Hintergrund ist es interessant und erwähnenswert, dass Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift „Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz“ auf eine neue rechtswissenschaftliche Dissertation zum Thema Pflegenotstand hinweist. Verfasserin dieser von Prantl herausgestellten Arbeit ist die Juristin Susanne Moritz.

Susanne Moritz: Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen, Dissertation (= „Schriften zum Sozialrecht“, Band 29), Nomos, Baden-Baden 2013.

Prantl argumentiert in seinem Artikel, dass die Beschreibung der Zustände, die sich hinter dem Begriff „Pflegenotstand“ verbergen, »laufen, wenn man es verfassungsrechtlich formuliert, auf eine makabere Ergänzung des Artikels 1 Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Von diesem Ausgangspunkt stellt Prantl heraus, dass die junge Wissenschaftlerin wie ein „juristischer Schutzengel“ daherkommt für die vielen Menschen, für die der Terminus „Pflegenotstand“ kein Abstraktum bleibt: »Sie zieht spektakuläre rechtliche Konsequenzen aus der desaströsen Situation, der unzureichenden Reaktion der Politik darauf und der gesetzgeberischen Untätigkeit: Der Staat verletzte mit seiner Untätigkeit seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen so massiv, dass der Weg zum Verfassungsgericht eröffnet sei. „Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits eingetretenen Verletzung derselben“ hält die Wissenschaftlerin Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe für Erfolg versprechend.«

Schaut man in das Thesenpapier von Susanne Moritz zu ihrer Dissertation, das auf der Website ihrer Hochschule veröffentlicht ist, dann findet man dort die folgenden Ausführungen – die wie so oft bei den Juristen, wie aufeinanderfolgende Hammerschläge wirken:

»Die Lebensbedingungen vieler Menschen in Pflegeheimen sind lebensunwert; der Pflegezustand sowie die Pflegequalität sind zu einem erheblichen Teil mangelhaft. Darüber hinaus lässt sich eine regelmäßige Gewaltanwendung gegenüber den Pflegebedürftigen nachweisen … Die Ursachen hierfür liegen in erster Linie in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Pflege. Die Finanznot der Pflegekassen steuert in weitem Ausmaß unmittelbar und mittelbar Qualität und Umfang der Pflegeleistungen. Folge ist die geringe Vergütung der Pflegeheime, deren defizitäre Personalausstattung und schlechte Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal … Die Behebung dieser systemischen Ursachen ist zuvörderst Sache des Gesetzgebers … Die belegbaren Missstände in den Pflegeheimen verletzen die Grundrechte der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen. Zwar erfolgt die Pflege der Menschen in den Pflegeeinrichtungen durch Dritte; eine Zurechenbarkeit dieser Grundrechtsverletzungen an den Staat ergibt sich aber aus dessen Schutzpflichten, die ihm gegenüber den Pflegebedürftigen obliegen und die er durch seine Untätigkeit verletzt.«

So weit die Diagnose und Verantwortungszuordnung in der prägnanten Kürze des Thesenpapiers. Und weiter? Was resultiert daraus? Auf den nun folgenden Passus aus dem Thesenpapier von Moritz stützt sich Prantl und wir alle sollten genau zuhören bzw. hinschauen:

»Sofern die Regierung weiterhin untätig bleibt, ist eine Verbesserung der Zustände in den Pflegeheimen nicht zu erwarten. Eine aussichtsreiche Möglichkeit, den Pflegemissständen Abhilfe zu schaffen, stellt ein Vorgehen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das gesetzgeberische Unterlassen dar. Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits eingetretenen Verletzung derselben scheint ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts auch unter funktionell-rechtlichen Aspekten legitim. Dabei erweist sich ein Vorgehen mittels Verfassungsbeschwerde als erfolgversprechend. Eine Beschwerdebefugnis ist dabei nicht nur für die aktuell betroffenen Heimbewohner anzunehmen, sondern besteht für alle potentiell künftig Betroffenen.«

Der entscheidende Punkt in der Wahrnehmung von Prantl ist der Gedankengang, »beschwerdebefugt seien alle potenziell später pflegebedürftigen Menschen – also jeder«. Hier öffnet sich die Perspektive auf »eine gewaltige Massen-Verfassungsbeschwerde«.
Darüber wäre doch mal zu diskutieren.

Aber ist die Rettung nicht längst in Sicht? Das Thema Pflege ist doch angekommen in den Koalitionsverhandlungen in Berlin und die kennen doch auch die Probleme der Pflege, sollte man meinen. Aber die bislang vorliegenden Signale aus der Verhandlungsrunde zu diesem Themenfeld lassen einen nicht nur ernüchtert, sondern teilweise auch wütend zurück.

Die WELT berichtet beispielsweise über die Pflege-Vorschläge der Union für die nächste Verhandlungsrunde mit der SPD in dem Artikel „Union will den Kassen die Pflegekontrolle entziehen„. So soll der für die Pflegeheimkontrollen sowie für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Patienten bislang zuständige Medizinische Dienst der Krankenversicherung aus der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen herausgelöst und in ein unabhängiges Institut umgewandelt werden. Mit dieser Forderung will man den Betroffenen entgegenkommen, denn immer wieder entzündet sich heftige Kritik an der Begutachtungspraxis des Medizinischen Dienstes, dem vorgeworfen wird, dass die Entscheidungen auch beeinflusst seien von der Berücksichtigung der Kostendämpfungsinteressen der Pflegekassen.

Aber richtig spannend wird es bei den nächsten Punkten: »Klar ist bereits, dass Union und SPD in der geplanten großen Koalition den Pflegebeitrag in den nächsten Jahren um 0,5 Prozentpunkte anheben wollen. Die Union will dabei Kinderlose stärker belasten.« Hier wird zumindest offen zugegeben, dass man mehr Geld braucht, um zum einen die Umsetzung eines seit langem überfälligen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wie zum anderen auch für mehr Pflegekräfte finanzieren zu können. Wobei man schon die Frage aufwerfen darf und muss, warum das alles über Beitragsmittel der Versicherten in der Sozialen Pflegeversicherung finanziert werden soll. Dann aber gibt es Grund, mehr als nur die Stirn zu runzeln: Die Union will »einen neuen Vorsorgefonds einrichten und diesen ab 2015 jährlich mit einer Milliarde Euro aus Beitragsgeldern speisen.« Ziel sei es, frühzeitig eine Rücklage in der Pflege aufzubauen – mit Beitragsmitteln aus einem Umlagesystem? Eine Milliarde Euro pro Jahr (zusätzlich zu den laufenden Ausgaben für die Pflegebedürftigen)? Aber bevor man sich „Sorgen“ machen muss, dass es zu größeren Veränderungen kommen wird, sei an dieser Stelle der Vorsitzende der zuständigen Koalitionsarbeitsgruppe, der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn, zitiert, der prophylaktisch darauf hinweist: »… wir (müssen) ganz genau schauen, wo Verbesserungen dringend notwendig sind, und das Geld nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilen«. Zur Not hilft am Ende der berühmte Finanzierungsvorbehalt. Bislang hingegen kein Wort beispielsweise über so substanzielle Fragen wie verbindliche Personalschlüssel in den Pflegeheimen, über die Verpflichtung der Pflegekassen, höhere Vergütungen für das Pflegepersonal auch mitzufinanzieren, kein Konzept für den dringend notwendigen auch finanziellen Ausbau der kommunalen Altenhilfe, um die Versorgungsbedarfe strukturiert zu bearbeiten. Keine Ankündigung einer wirklich konzertierten Aktion zur Gewinnung von zukünftigen Pflegefachkräften. Um nur einige Einwände vorzubringen. Wie am Anfang postuliert: „Parturient montes, nascetur ridiculus mus“ *

* „Es kreißen die Berge, zur Welt kommt nur ein lächerliches Mäuschen“. Redensart aus der „Ars poetica“ des römischen Dichters Horaz (65 bis 8 v. Chr.), Vers 139