Ein Stündchen geht doch noch. Von „Gummi-Arbeitszeiten“, deren Dokumentation, dem Mindestlohn und der FDP

Minister brauchen Bilder. Am besten beeindruckende Bilder, die Tatkraft symbolisieren sollen. Das mag, wer weiß das schon, Motiv gewesen sein für diesen „Einsatz“ des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD), kraft seines Amtes auch zuständig für den Zoll und damit für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Und dann können schon mal solche Berichte rauskommen: Olaf Scholz bei Baustellen-Razzia in Frankfurt: »Der Zoll durchkämmt eine Baustelle in der Frankfurter Bürostadt unter den Augen von Finanzminister Olaf Scholz.« Ein schöner Außentermin auch und gerade für die Pressevertreter, die gerne Bilder brauchen. Dabei war der Anlass ein ernster: »In einer bundesweiten Razzia hat der Zoll am Donnerstag in den Ballungsräumen Berlin, Hamburg, München, Ruhrgebiet, Stuttgart und Rhein-Main Baustellen durchsucht, um gegen illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße vorzugehen. In Frankfurt fiel die Wahl auf die Großbaustelle Mainwald. Auf dem ehemaligen Woolworth-Gelände in Niederrad lässt ein Immobilienunternehmen 700 Wohnungen bauen. Es handle sich um eine Routinekontrolle ohne Verdachtsmomente und Vorermittlungen, sagt ein Sprecher des Zolls.«

Und »die Fahnder sind noch mitten in der Arbeit, als Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit großem Gefolge die Baustelle betritt.«Und dann wird Bericht erstattet: »Zollamtsrat Martin Kern informiert seinen obersten Dienstherrn über den Stand der Razzia. Laut Auskunft des Bauleiters sollten an diesem Donnerstag 51 Arbeiter auf der Baustelle sein, die für vier verschiedene Subunternehmen tätig sind. Etwa zwei Stunden werde es dauern, bis die Beamten die Papiere aller Arbeiter kontrolliert hätten. Dann muss geklärt werden, welcher Lohn den Arbeitern gezahlt wird und welches Subunternehmen für mögliche Verstöße verantwortlich ist. Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe liegt derzeit bei 11,75 Euro.«

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Wie sieht es aus mit der Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns? Aus der Welt der Mindestlohnvermeider

Jetzt sind es schon fast zweieinhalb Jahre, seit denen der gesetzliche Mindestlohn für (fast) alle in Kraft ist und man kann genauer hinschauen, wie es denn mit der Umsetzung bestellt ist. Neben der mittlerweile nun wirklich als haltlos erwiesenen Vorhersage einer Jobkiller-Wirkung der anfangs 8,50 Euro pro Stunde wurde immer wieder auf den Tatbestand hingewiesen, dass der Mindestlohn in der vielgestaltigen Praxis von den einen oder anderen schwarzen Schafen in der Unternehmerherde umgangen, dass Arbeitnehmern das, was ihnen eigentlich zusteht, vorenthalten wird. Da passt so ein Artikel: Mit allen Tricks gegen den Mindestlohn. Darin berichtet Kristiana Ludwig, dass die Umgehung des Mindeslohns erstmals Thema im Bericht der Bundesregierung zur Schwarzarbeit ist. Sie bezieht sich auf den 13. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, in dem es um die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in den Jahren 2013 bis 2016 geht. »Im Transportgewerbe, bei Speditionen, Logistikunternehmen und in der Personenbeförderungsbranche ist Schwarzarbeit nach wie vor stark verbreitet«, heißt es in dem Bericht der Bundesregierung. „Nahezu alle, insbesondere lohnintensive Wirtschaftszweige“ seien von Schwarzarbeit betroffen. Insbesondere seien auch Bauarbeiter, Mitarbeiter von Gaststätten und Hotels, Schausteller, Putzkräfte und die Arbeiter in Schlachtereien häufig illegal beschäftigt. Trotz aller Bemühungen belief sich die Schadenssumme in Verbindung mit Schwarzarbeit im vergangenen Jahr auf insgesamt 875,6 Millionen Euro, heißt es in dem Bericht. Bei der letzten Untersuchung vor vier Jahren waren es noch 799,1 Millionen Euro.

Erstmals wurde in dem Bericht auch der Mindestlohn und seine (Nicht-)Einhaltung thematisiert. Dazu berichtet Kristiana Ludwig:

»Zollbeamte stellten eine ganze Reihe „besonderer Vorgehensweisen“ fest, die Firmen nutzten, um sich um die Zahlung des gesetzlichen Lohns zu drücken. So rechneten sie etwa Kost und Logis in die Bezahlung mit ein, vergüteten Arbeitsstunden mit Einkaufsgutscheinen statt mit Geld oder nutzten Praktikanten-Verträge, um Mitarbeiter billig zu beschäftigen.«

In dem Bericht der Bundesregierung (S. 22) findet man den Hinweis auf folgende besondere Vorgehensweisen zur Vermeidung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns, die vom Zoll beobachtet worden sind:
– ungerechtfertigte Anrechnung von Kost und Logis auf den Mindestlohn,
– Verrechnung der Arbeitsstunden mit Konsumeinkäufen, Sachbezügen und Gutscheinen,
– Pauschalvergütung ohne Berücksichtigung des Mindestlohns und der Arbeitszeit,
– ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen, z. B. Praktikantenregelung,
– unrichtige Führung von Arbeitszeitkonten,
– Ausweisen von Arbeitszeit als Pausen,
– Nichtvergütung von Rüstzeiten sowie Vor- und Nacharbeiten,
– Nichtvergütung von Leerfahrten im Personentransportgewerbe und
– Verwendung von Abdeck- oder Scheinrechnungen.

Im Heft 5/2017 der Zeitschrift Soziale Sicherheit wird in mehreren Beiträgen eine Zwischenbilanz zum gesetzlichen Mindestlohn gezogen.

„Über zwei Jahre gesetzlicher Mindestlohn. Umsetzung, Wirkungen, Umgehungen und Kontrollen“, so ist der Beitrag von Claudia Falk und Robby Riedel überschrieben: »Die positiven Effekte auf die Verdienst- und Beschäftigtenentwicklung halten an. Doch nach wie vor kommt der Mindestlohn wegen Ausnahmeregelungen und Umgehungen nicht überall an. Umso wichtiger ist es, dass der Staat die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen ausreichend kontrolliert. Doch hier hapert es.«
Zum Thema Umgehungen des Mindestlohns schreiben sie: »Leider werden gerade Minijobber/innen immer wieder um den korrekten Mindestlohn betrogen … Der Klassiker: Zwar erhalten die Minijobber/innen Arbeitsverträge, in denen die Arbeitsstunden zum Lohn passen. In der Realität wird dennoch erwartet, dass die Arbeit im früheren höheren Umfang erledigt wird. Das geschieht dann häufig durch unbezahlte Überstunden. Viele Betroffene trauen sich nicht, sich dagegen zu wehren – aus Angst um ihren noch so kleinen Job.«

Ein interessantes Interview zum Thema Umgehung des Mindestlohns findet man auch in dem Heft: „Praktika werden von Arbeitgebern ausgereizt“: »Dörthe Sund vom Jobcenter Vorpommern-Rügen in Stralsund berichtet, wie der Mindestlohn umgangen wird. Ihre Behörde war bundesweit eine der ersten, die erfolgreich Aufstockerleistungen von einem sittenwidrig zahlenden Arbeitgeber eingeklagt hat.«

Die Jobcenter-Mitarbeiterin berichtet eine ganze Reihe an interessanten Aspekten aus ihrer Praxis:

»Praktika werden von Arbeitgebern ausgereizt; in einem Fall beschäftigte ein Arbeitgeber einen Leistungsbezieher zunächst für sechs Monate als Küchenhilfe, um ihn dann nach einer Unterbrechung von ein paar Monaten in einem Praktikum zur Arbeitserprobung an gleicher Stelle einzusetzen.

Auffällig war, dass Arbeitgeber verschiedenster Branchen die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer änderten, indem sie die Arbeitszeit reduzierten, wohl um durch die Einführung des Mindestlohnes keine Lohnsteigerungen zu produzieren.

Neue Arbeitsverträge werden häufig nur als Teilzeitverträge abgeschlossen, dabei werden auch Klauseln zu unentgeltlicher Mehrarbeit in die Verträge aufgenommen. In anderen Fällen ist zu beobachten, dass Stundennachweise nach Abforderung durch das Jobcenter exakt zu den abgerechneten Stunden passen, obwohl die Arbeitnehmer – unsere Kunden – von Überstunden sprechen.

In einem Fall berichtete uns ein Arbeitnehmer aus der Hotel- und Gaststätten-Branche, dass er einen Arbeitsvertrag über 30 Stunden abgeschlossen hatte, diese 30 Stunden wurden auch ordnungsgemäß mit 8,50 Euro entlohnt. Der Arbeitnehmer erzählte aber weiterhin, dass in den Restaurants des Arbeitgebers ein Schwarzbuch zur Mehrarbeit geführt werde. In diesem werden Überstunden vermerkt, die am Ende des Monats durch die Arbeitnehmer zu streichen sind und vom Arbeitgeber mit fünf Euro pro Stunde bar bezahlt werden. Der Kunde konnte uns die Lage des Überstundenbuchs genau beschreiben. Allerdings ist in diesem Fall die Beweislage sehr dünn, laut Arbeitsvertrag und Entgeltbescheinigungen ist die Lohnabrechnung korrekt. Uns liegt nur die Aussage des einen Arbeitnehmers vor, betreten darf ein Mitarbeiter des Jobcenters die Geschäftsräume des Arbeitgebers nicht. Wir haben diesen Fall an die FKS Schwarzarbeit weitergeleitet.«

Es ist klar, dass es immer schwarze Schafe geben wird, die versuchen werden, Regelungen durch illegales Verhalten zu unterlaufen. Aber gerade ein flächendeckender Mindestlohn ist darauf angewiesen, dass sich die meisten Betriebe darauf verlassen können müssen, dass die Regelung auch von den Konkurrenten eingehalten werden, ansonsten verschaffen sich die – gerade in lohnintensiven Branchen – einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Das verweist auf den Aspekt der Kontrollen und der damit verbundenen Risikowahrscheinlichkeit, erwischt und sanktioniert zu werden.

Bereits frühzeitig wurde in diesem Blog darauf hingewiesen, dass die für die Mindestlohnkontrollen zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls personell unterausgestattet ist angesichts der erheblichen zusätzlichen Aufgaben, die das Mindestlohngesetz mit sich gebracht haben, so beispielsweise in den kritischen Beiträgen Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen – und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure vom 12. September 2015 sowie Der gesetzliche Mindestlohn: Wie viel darf, soll oder muss es sein? Und wer schaut eigentlich genau hin, ob er überhaupt gezahlt wird? vom 26. Februar 2016.

Auch in der aktuellen Diskussion wird die Bedeutung engmaschiger Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gerade in kleineren mindestlohnrelevanten Betrieben – etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel – hervorgehoben. Dazu berichten Claudia Falk und Robby Riedel in ihrem Artikel:

»Für stärkere Kontrollen plädierten auch die Vertreter der FKS, die auf einem DGB-Mindestlohnworkshop Ende Februar 2017 über nötige Verbesserungen für die Kontrollen diskutiert hatten. Sie beklagten, dass es zu wenige Stellen für die Kontrolle gibt und zum Teil hohe Fehlbestände, so dass die Kontrolldichte in 2015 und 2016 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen ist. Zudem lautete die Weisung aus dem Bundesfinanzministerium in den ersten Monaten nach der Mindestlohneinführung: »Aufklärung statt Ahndung«. So hatten die Kontrolleure anfangs selbst bei Verstößen zunächst nur Verwarnungen ausgesprochen.«

Und zu den Kontrollen:

»Inzwischen liegen Zahlen für die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für 2016 vor.21 Sie erstrecken sich allerdings nicht nur auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und gegen Branchenmindestlöhne, sondern nehmen auch illegale Beschäftigung und Sozialversicherungsbetrug ins Visier. Es ergibt sich ein gemischtes Bild (s. Abbildung 3): Die Zahl der Kontrollen ist in 2016 nach einem schon schwachen Jahr 2015 weiter zurückgegangen. So wurden 2016 insgesamt 40.374 Arbeitgeber geprüft, während es 2015 noch 43.637 waren.« Interessant ist dieser Aspekt: »Besonders stark fiel der Rückgang der Kontrollen 2016 am Bau (– 19 % gegenüber dem Vorjahr) und im Gaststättengewerbe (– 17,2 %) aus. Während in den Baubranchen (hier gelten Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz) auch die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren um 10,2 % abnahm, stiegen sie im Gaststättenbereich um 79 %. Offenbar stoßen die Zollbeamten im Gaststättenbereich trotz geringer Kontrolldichte besonders häufig auf Mindestlohnverstöße.«

Bereits in der Vergangenheit wurde hier immer wieder darauf hingewiesen, dass man die Kontrollen auch machen können muss. In diese Wunde streuen Claudia Falk und Robby Riedel eine Menge Salz:  »Da ist es besonders ärgerlich, dass von den 6.865 Planstellen der FKS für 2016 knapp 800 Stellen (13 %) nicht besetzt waren. Zum Teil deshalb, weil 362 Beamte in andere Behörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder der Bundespolizei abgeordnet waren. Zudem sind auch die Beamtinnen und Beamten, die für die zusätzlich versprochenen 1.600 Stellen vorgesehen sind, noch immer nicht fertig ausgebildet. Auch für 2017 erwartet das Bundesfinanzministerium 13 % unbesetzte Planstellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit … Nach Berichten von FKS-Mitarbeitern ist auch die technische Ausstattung mangelhaft. So arbeiteten die FKS-Beschäftigten bei Prüfungen immer noch mit Fragebögen in Papierform, anstatt die Angaben zur rascheren Weiterbearbeitung direkt elektronisch einzugeben und so einen leichteren und schnelleren Austausch mit beteiligten Behörden wie etwa der Deutschen Rentenversicherung zu ermöglichen.«

Und die beiden Autoren machen auch umfangreiche Vorschläge, was man besser bzw. anders machen könnte. Als Gegenmaßnahmen, damit der Mindestlohn überall ankommt und nicht umgangen wird, schlagen Falk und Riedel vor:

  • Die Beweislast bei Mindestlohnansprüchen sollte umgekehrt werden: Nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber soll künftig nachweisen müssen, wie lange ein Beschäftigter tatsächlich gearbeitet hat.
  • Der DGB fordert schon lange die Einführung des Verbandsklagerechts – auch für Klagen gegen Mindestlohnverstöße wäre dies sehr hilfreich.
  • Es muss zudem ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern geschaffen werden.
  • Das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sollte auf den Einzelhandel sowie das Bäcker- und Fleischereihandwerk ausgedehnt werden. So werden Kontrollen der FKS erleichtert.
  • Für Beschäftigte muss es beim Abschluss neuer Arbeitsverträge mehr Rechte geben. Sie sollen verpflichtend mehr Bedenkzeit erhalten, bevor sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. So können sie sich vorher beraten lassen. Wie nötig das ist, zeigen z.B. die wiederkehrenden Fälle, wo Minijobbern ad hoc neue Arbeitsverträge mit nach unten angepassten Arbeitszeiten zur Unterschrift vorgelegt wurden.
  • Es sollten mehr Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Unterstützung des Zolls eingerichtet werden.
  • Der Prüfdienst der Rentenversicherung sollte aufgestockt werden.
  • Die Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sollten mittelfristig auf 10.000 aufgestockt werden.
  • Die Kontrollen der FKS sollten sich nicht nur auf die organisierte Kriminalität konzentrieren, sondern verstärkt auch Prüfungen kleinerer, mindestlohnrelevanter Unternehmen – etwa in der Gastronomie und im Einzelhandel – umfassen. Zudem sollten präventive Streifenfahrten erhalten bleiben, um spontan auch Prüfungen in kleineren Betrieben vornehmen zu können.
  • Es darf keine – wie auch immer gearteten – Ausnahmeregelungen für Flüchtlinge vom Mindestlohn geben. Der DGB hat von Anfang an bestehende Ausnahmen und Sonderregeln etwa für Zeitungszusteller/innen, Minderjährige, bestimmte Praktikantengruppen und Langzeitarbeitslose kritisiert. Jede Ausnahme erschwert die effiziente Kontrolle des Gesetzes. 

Bei den Minijobs wird es besser, sagt eine Studie. Also schrittweise. Aber weiterhin viele Baustellen. Und die heikle Frage: Sollen sie bleiben?

Immer diese Minijobs. Erneut sind sie Thema in der politischen Arena. Und wieder geht es um den seit Jahren bekannten Tatbestand, dass die Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, vor allem diejenigen, die ausschließlich einen solchen Minijob haben, obgleich sie rechtlich den „normalen“ Beschäftigungsverhältnissen gleichgestellt sind, was beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angeht oder den Anspruch auf bezahlten Urlaub, in der Praxis oftmals anders behandelt werden. In den vergangenen zwei Jahren wurden die Minijobs und ihre Entwicklung vor allem im Windschatten der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert, denn selbstverständlich gilt der auch für Minijobber. Also rechtlich gesehen. Aber wurde nicht erst vor kurzem kritisiert, dass viele Minijobber nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn bekommen? Millionen Minijobber werden mit illegalen Minigehältern abgespeist, so ist beispielsweise einer der Artikel überschrieben, in dem über eine Studie des WSI berichtet wurde. Es handelt sich hierbei um die Studie Mindestlohngesetz. Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne, dazu auch der Artikel Unzureichende Umsetzung des Mindestlohns bei Minijobbern der beiden Studienautoren Pusch und Seifert. Eine der Hauptaussagen der Studie: Knapp die Hälfte der Minijobber haben nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten.

Allerdings beziehen sich diese Zahlen auf einen Zeitraum bis Mitte 2015, also wenige Monate nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und speisen sich aus Umfragedaten – kritische Hinweise zu der Studie findet man in diesem Beitrag vom 31. Januar 2017: Minijobs diesseits und jenseits vom Mindestlohn sowie darüber hinaus die Frage: Muss und sollte es so bleiben mit den Minijobs?

Und nun gibt es schon wieder was zu berichten über eine neue Studie. »Laut einer Studie von 2012 war die Situation für Minijobber „teilweise erschreckend“, wie NRW-Arbeitsminister Rainer Schmeltzer festhält. Er stellte am Donnerstag in Berlin die Nachfolgestudie vor und attestiert: „Es hat sich seit 2012 einiges getan, aber es ist noch längst nicht alles gut!“«, so Christoph Kürbel in seinem Artikel Bald ein echter Job?

Und auch die neue – ebenfalls auf Befragungsdaten basierende – Studie, auf die sich der nordrhein-westfälische Arbeitsminister bezieht, macht Aussagen über den Umfang von Mindestlohnverstößen bei Minijobbern:

»Jeder zweite der 1,7 Millionen Minijobber in Nordrhein-Westfalen verdiente 2012 noch weniger als 8,50 Euro. 2016 traf das laut RWI-Leibniz-Institut nur noch auf 14,6 Prozent der geringfügig Beschäftigten zu.«

Das sind deutlich geringere Werte als die, die vor kurzem vom WSI in den Raum gestellt worden sind. Aber auch in anderen Bereichen soll es erkennbare Verbesserungen gegeben haben:

»29 Prozent der Minijobber haben 2016 eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch genommen. Die Zahl habe sich im Vergleich zu 2012 fast verdreifacht. Auch habe mittlerweile jeder zweite seinen Anspruch auf bezahlten Urlaub genutzt. 2012 war das nur jeder Fünfte.«

Dann schauen wir doch mal genauer in die zitierte Studie hinein, die bereits im November 2016 dem nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium als Auftraggeber übergeben worden ist:

RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung  (2017): Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Endbericht. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Essen, November 2016

Die Studienergebnisse basieren auf zwei umfangreichen Befragungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, die im zweiten Halbjahr 2016 durchgeführt worden sind. »Datengrundlage waren die Datenbestände der DRV Rheinland und der DRV Westfalen für Juni 2016, aus denen insgesamt 25.000 geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer und 10.000 Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten nach dem Zufallsprinzip angeschrieben wurden. Die Befragungsergebnisse können angesichts von Vergleichen zwischen den Charakteristika der Befragten und den Charakteristika der Gesamtheit der geringfügig Beschäftigten in NRW und in der Bundesrepublik Deutschland als repräsentativ für die befragte Altersgruppe angesehen werden« (RWI 2016: 122).

Minijobs werden überwiegend von Frauen ausgeübt (ihr Anteil hat sich auf 63 Prozent erhöht). Das durchschnittliche Bildungsniveau der geringfügig Beschäftigten – sowohl hinsichtlich der beruflichen als auch der schulischen Bildung – ist nicht auffällig niedrig, mit Ausnahme eines vergleichsweise hohen Anteils von Beschäftigten ohne einen beruflichen Abschluss. Wenn Männer einen Minijob ausüben, dann meistens im Nebenjob. Anders bei den Frauen: »Im Minijob beschäftigte Frauen gehen hingegen überwiegend selber keiner weiteren Erwerbstätigkeit nach, während ihr Partner fast immer Vollzeit beschäftigt ist.«

Und wo arbeiten die? »Die meisten geringfügig Beschäftigten arbeiten im Handel, Gesundheits- und Sozialwesen und Gastgewerbe. Während sich die Männer relativ gleichmäßig auf verschiedene Branchen verteilen, arbeiten Frauen deutlich häufiger in den für Minijobs typischen Branchen wie Handel, Gesundheits- und Sozialwesen, Privathaushalte, Gastgewerbe und Reinigungsgewerbe. Die meisten im Minijob Beschäftigten haben einen schriftlichen, unbefristeten Vertrag (56,9 Prozent). Dieser Wert liegt deutlich höher als im Jahr 2012 (44,0 Prozent). Trotzdem haben immerhin noch 20,1 Prozent der Befragten lediglich einen mündlichen Vertrag« (RWI 2016: 123).

»Im Durchschnitt liegen die Stundenlöhne der geringfügig Beschäftigten bei 10,63 Euro … Die Verteilung der Stundenlöhne zeigt, dass die Lohnkategorie oberhalb des Mindestlohns (8,50-9,99 Euro) mit 41,7 Prozent besonders häufig vertreten ist, rund 25 Prozent verdienen (fast) genau den Mindestlohn.
Ein signifikanter Anteil der befragten Arbeitnehmer (14,5 Prozent) gibt an, einen Stundenlohn unter 8,50 Euro zu erhalten. Für 17,1 Prozent dieser Arbeitnehmer gibt es legale Gründe für die relativ niedrigen Löhne; insbesondere Zeitungszusteller und Minderjährige sind häufig vertreten … Zusammengefasst bedeutet dies, dass 12,0 Prozent aller geringfügig Beschäftigten einen Lohn unter 8,50 Euro erhält und es hierfür keine Ausnahme- oder Übergangsregelung gibt« (RWI 2016: 123).

Hier liegt der Verdacht eines illegalen Unterschreitens des Mindestlohns nahe, da es für diese Personen keine Ausnahme- oder Übergangsregelung gibt, die das Abweichen nach unten erklären kann. Und auch das ist nicht überraschend: »Die Mehrheit der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro arbeitet in typischen Niedriglohnbranchen, die viele Minijobs anbieten, wie dem Handel, dem Gastgewerbe, dem Gesundheits- und Sozialwesen und dem Reinigungsgewerbe. Privathaushalte sind ebenfalls stark betroffen, was sowohl auf einen stärkeren Aufklärungsbedarf hindeutet« (RWI 2016: 124).

Ganz offensichtlich gibt es immer noch das Vorenthalten des Mindestlohns, was in bestimmten Branchen überdurchschnittlich anzutreffen ist. Da helfen neben Information und Beratung der Arbeitnehmer über ihre Rechte auch Kontrollen mit der Gefahr, dass das illegale Verhalten auffliegt. Dafür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zuständig. Aber die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag – Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Kontrolle von Mindestlöhnen 2016 vom 10.03.2017 – lässt einen ernüchtert zurück. Es mangelt an Kontrollen. Zoll geht seltener gegen Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit vor, so ist ein Beitrag dazu überschrieben: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr deutlich weniger Firmen auf Verstöße kontrolliert. Insgesamt wurden 40.374 Arbeitgeber überprüft und damit rund 3.000 weniger als 2015. Und 2014 hat es noch Kontrollen in etwa 63.000 Betrieben gegeben.

Besonders zurück gingen die Kontrollen vor allem am Bau mit einem Minus von fast 20 Prozent auf 13.473 (Vorjahr: 16.681). In Gaststätten sank die Zahl der Kontrollen um gut 17 Prozent auf etwa 6.000 (7.300).

Mehr Kontrollen gab es hingegen im Speditions- und Transportgewerbe, wo die Zahl von 3.400 im Jahr 2015 auf 4.635 im vergangenen Jahr stieg. Auch Taxifahrer wurden mit 1.356 Prüfungen stärker unter die Lupe genommen (2015: 1.259).

Mehr als 6.700 Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Geldbußen in Höhe von fast 49 Millionen Euro wurden verhängt. Deutlich mehr als ein Drittel – 19,5 Millionen Euro – mussten Arbeitgeber zahlen, da sie sich nicht an den damals geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro oder einen der anderen Branchenmindestlöhne hielten.

Bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren zu Jahresbeginn fast 800 Stellen unbesetzt. Die Bundesregierung hatte mit der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 angekündigt, 1.600 neue Jobs in der FKS zu schaffen, um die Einhaltung zu sichern. Da die Mitarbeiter aber noch ausgebildet werden müssen, soll dieses Ziel erst 2019 erreicht sein.

Die Gewerkschaft IG Bau kritisierte, nötig seien eigentlich 10.000 Kontrolleure. Mit der Einführung des Mindestlohns seien rund fünf Millionen Arbeitnehmer hinzugekommen, deren Bezüge auf den Mindestlohn kontrolliert werden müssten, sagte ein Sprecher. Je weniger Kontrollen durchgeführt würden, desto mehr Verstöße gebe es.
Zurück zu der Studie, die ja vom nordrhein-westfälischen Arbeitsminister vorgestellt worden ist. Was für Konsequenzen zieht er daraus? Dazu Christoph Kürbel in seinem Artikel: Schmeltzer sieht die anstehenden Probleme vor allem in der Unwissenheit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Rahmen einer Landesinitiative leiste man Aufklärungsarbeit. Und dann das:

»Schmeltzer will Minijobs aber nicht abschaffen, da dieses Modell von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sehr geschätzt werde. Minijobber seien Teilzeitbeschäftigte und nicht etwa „Arbeitnehmer zweiter Klasse“. Sie hätten dieselben Rechte, wie alle anderen Beschäftigten auch.«

Ist das die berühmte Angst des Torwarts vor dem Elfmeter? Da ist der DGB schon einen ordentlichen Schritt weiter, wie in dem Beitrag Minijobs diesseits und jenseits vom Mindestlohn sowie darüber hinaus die Frage: Muss und sollte es so bleiben mit den Minijobs? vom 31. Januar 2017 dargestellt wurde. Die Bewertung am Ende des Beitrags kann hier wieder aufgerufen werden – »die Stoßrichtung sollte nach allen Erfahrungen, die wir auf dem Arbeitsmarkt gemacht haben mit der geringfügigen Beschäftigung, klar sein: Weg mit diesem eigenartigen Beschäftigungsformat. Auch wenn der eine oder andere (übrigens nicht nur Arbeitgeber, sondern auch viele Arbeitnehmer, die sich über einen Zweitjob notwendige Finanzmittel organisieren) erst einmal gegen einen solchen Schritt votieren wird.«