Armutsfalle Pflegeheim? Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen steigt (wieder) an

Durch die massiv gestiegenen Kosten in der stationären Pflege erreicht die Belastung der Pflegebedürftigen mit den „Eigenanteilen“ trotz der jüngsten Reformschritte bereits in diesem Jahr ein neues Rekordniveau. Das meldet die Kranken- und Pflegekasse DAK Gesundheit unter der Überschrift DAK-Studie zeigt Reformbedarf in der Pflege: Sozialhilfequote in Heimen bis 2026 bei 36 Prozent. Die Kasse hat beim Bremer Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang eine Studie in Auftrag gegeben, die nunmehr der Öffentlichkeit präsentiert wurde:

➔ Heinz Rothgang et al. (2023): Hilfe zur Pflege in Pflegeheimen – Zukünftige Entwicklung unter Berücksichtigung der aktuellen Reformmaßnahmen. Aktualisierung einer Expertise im Auftrag der DAK-Gesundheit, Bremen, Februar 2023

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Ein Entgeltgleichheitsgesetz als bislang zahnloser Tiger, aber das Bundesarbeitsgericht hat nun einen Meilenstein in Richtung echte Entgeltgleichheit gesetzt

Das Mitte 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) erfasst Betriebe mit regelmäßig mehr als 200 Beschäftigten und bringt Mitarbeitern einen Anspruch auf Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots (vgl. § 10 EntgTranspG). Das Gesetz soll die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern im Sinne von „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durchsetzen. Das EntgTranspG hat seine Wurzeln im europäischen Recht und soll die europäische Richtlinie 2006/54/EG umsetzen. Anfang des Jahres 2017, der Gesetzentwurf war gerade vom Bundeskabinett verabschiedet, klang es sehr selbstbewusst, was aus dem Bundesfamilienministerium den Menschen mitgeteilt wurde: »Das Gesetz will den seit über 50 Jahren geltenden Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Es schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Lohn voranzutreiben.« Und die damalige Ministerin Schwesig (SPD) lies sich mit diesen Worten zitieren: »Nun ist der Weg frei für ein Gesetz, das ein wichtiges Tabu brechen wird: nämlich, über sein Gehalt zu sprechen. Der Gesetzesentwurf schafft mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern – und zwar über Transparenz von Gehalts- und Entgeltsystemen. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.« Dazu der Beitrag Gerechtigkeit beim Lohn per Gesetz? Das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ zwischen Hoffnung und Enttäuschung vom 11. Januar 2017. Der Beitrag damals wurde übrigens mit diesen Worten beendet: „Man muss kein Prophet sein um vorhersagen zu können, dass die tatsächlichen Auswirkungen in der betrieblichen Praxis mehr als überschaubar bleiben werden.“

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Amazon mal wieder: Scheinselbstständigkeit und der „Beifang“ der ununterbrochenen Erfassung der Arbeit der Beschäftigten

Seit Jahren wird immer wieder und sehr kritisch über die Arbeitsbedingungen bei Amazon berichtet – auch in diesem Blog. Das Unternehmen – das die meisten als Online-Händler kennen (und viele nutzen) – hat viele Geschäftsfelder, die über den reinen Online-Handel hinausgehen. Eine Unternehmensanalyse zeigt: Das Kerngeschäft von Amazon basiert weiterhin auf der e-Commerce-Plattform. Die Hälfte aller Einnahmen wird durch den Online-Handel generiert. Hier werden allerdings die geringsten Margen generiert. Das Wachstum der Betriebserträge war vor allem durch die hohen Margen in den anderen Geschäftssegmenten möglich wie Amazon Web Services (AWS). AWS bietet hunderte von Cloud-basierten Services an, unter anderem Datenspeicherung, Analytics oder auch Künstliche Intelligenz. Konkurrenz hierfür sind Unternehmen und ihre Angebote wie Google Cloud und Microsoft Azure. Abonnement-Dienstleistungen sind ein lukratives und wichtiges Geschäft für Amazon. Das bekannteste Abo ist Prime.

Wenn man sich die zurückliegenden Jahre anschaut, dann hat Amazon eine beispiellose Erfolgsgeschichte geschrieben, gemessen an der Umsatz- und Beschäftigungsentwicklung.

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Die oftmals Vergessenen der Krankenhauswelt: Psychiatrische Krankenhäuser. Dort wird häufig (auch) zu wenig Personal eingesetzt

Über „die“ Krankenhäuser wird andauernd berichtet und diskutiert – nicht nur angesichts ihrer Bedeutung während der zurückliegenden Corona-Pandemie-Jahre, sondern seit langem und zunehmend vor dem Hintergrund des Personalmangels, vor allem in der Pflege. Und seit kurzem auch im Kontext des im Dezember 2022 vorgelegten Empfehlungen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“: Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung. Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, so sind die überschrieben. Interessant dabei: Die psychiatrischen Krankenhäuser spielen hier keine Rolle – wie so oft in der Debatte über „die“ Kliniken. Dabei bilden sie eine bedeutsame Säule der Versorgung in unserem Land.

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Sozialwohnungsnot: 50 Mrd. Euro für einen Bauwumms oder braucht es etwas anderes, um die neue alte soziale Frage anzugehen?

Wenn es um die sozialpolitisch relevante Frage einer ausreichenden Versorgung mit Wohnraum geht, dann sprechen wir nicht über Stilfragen der Wohnungsausstattung oder der Komfortintensität, sondern es geht um einen seit Jahren zunehmenden Mangel an Wohnraum überhaupt, jedenfalls in bestimmten Städten und Regionen, in Verbindung mit einer stark wachsenden Gruppe an Menschen, die bereits da sind sowie Menschen, die aus welchen Gründen auch immer zu uns kommen und einer Unterbringung bedürfen. Bereits die Versorgung derjenigen, die hier sind, mit halbwegs bezahlbaren Wohnraum gestaltet sich schwierig, die Unterbringung der vielen Menschen, die aus Fluchtgründen zu uns kommen (werden), stellt vielerorts eine immer größer werdende Zahl an Kommunen vor schwer lösbare Aufgaben. Dabei ist das hier angesprochene Problem nicht flächendeckend, sondern teilweise hochgradig konzentriert, da sowohl diejenigen, die schon da sind, bezahlbaren Wohnraum nicht gleichverteilt über die Bundesrepublik suchen und auch diejenigen, die nach Deutschland zuwandern, in bestimmten Regionen und Städten suchen. Und man sollte neben der im vergangenen Jahr wieder stark gestiegenen Zahl an Zuwanderern aus Fluchtgründen, sowohl aus der Ukraine wie auch aus den „klassischen“ Asylherkunftsländern, nicht vergessen, dass von vielen Seiten unmissverständlich eine Zuwanderung von hunderttausenden Menschen pro Jahr aus Arbeitsmarktgründen als notwendig erachtet wird – die dann aber auch Wohnraum brauchen und den ebenfalls nicht gleichverteilt über unser Land, sondern in den Regionen, in denen die Jobs zu finden sind bzw. wo die Arbeitskräfte dringend gebraucht werden.

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