Es wird weiter umfangreich „geigelt“. Der Umsatz mit IGeL-Leistungen in Arztpraxen wird auf 2,4 Milliarden Euro geschätzt

Der Medizinische Dienst Bund hat 2012 den sogenannten IGeL Monitor initiiert und betreibt seitdem dieses Informationsportal für Patienten. Bei den „Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)“ handelt es sich um Selbstzahlerleistungen der Patienten in den Arztpraxen. Die Kosten für IGeL-Angebote werden meistens nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen solche Leistungen also in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen. Da diese Leistungen nicht zentral erfasst werden, gibt es weder eine vollständige Auflistung aller IGeL noch eine Übersicht über das Umsatzvolumen. Also muss man sich dem schätzungsweise nähern.

Um verlässliche Informationen zu erhalten, welche IGeL besonders häufig angeboten und von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, führt der IGeL-Monitor regelmäßig Versichertenbefragungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse in sogenannten IGeL-Reports. Nun wurden die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 veröffentlicht.

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Wieder raus aus dem inflationsbedingten Tal der Tränen? Zur Entwicklung der Nominal- und Reallöhne – und der Tarifverdienste

Seien wir ehrlich – wie sehr wünscht man sich in diesen Zeiten mal gute Nachrichten. Botschaften, dass etwas besser geworden ist. Da sind solche Meldungen am Ende dieses in mehrfacher Hinsicht niederschmetternden Jahres sehr passend: Tariflöhne steigen 2024 nominal um durchschnittlich 5,5 Prozent – Reallohnzuwachs von 3,2 Prozent gibt erstmals wieder einen kräftigen Kaufkraftschub. Da ist schon die Überschrift mehr als lang. Schauen wir genauer hin, was die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung zu sagen hat:

»Die Tariflöhne in Deutschland steigen im Jahr 2024 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 5,5 Prozent. Da der Anstieg der Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2024 mit voraussichtlich 2,2 Prozent gegenüber den historisch hohen Inflationsraten der Jahre 2022 und 2023 wieder deutlich zurückgegangen ist, erhalten die Tarifbeschäftigten mit durchschnittlich 3,2 Prozent erstmals wieder einen kräftigen Reallohnzuwachs.«

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Grüße aus der Mottenkiste? Die Teilkrankschreibung. Zugleich: Vorsicht bei internationalen Vergleichen

Der Krankenstand in Deutschland wurde diese Tage mal wieder angesichts neuer Zahlen thematisiert und im Geleitzug haben einige versucht, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung als Ursache für den Anstieg des Niveaus der Arbeitsunfähigkeit in den Raum zu stellen, verbunden mit der Botschaft, dass das eine Einladung sei für die Blaumacher in diesem Land. Dazu ausführlicher der Beitrag Arbeitsunfähigkeit: Ein Land der krank machenden Arbeitnehmer? Oder doch alles nur eine Frage der Statistik? vom 7. Dezember 2024. Dort konnte gezeigt werden, dass die Infragestellung der Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung am Problem vorbeigeht und es gute Gründe gibt, an diesem Instrumentarium festzuhalten.

Im Kontext dieser Debatte wurde von verschiedenen Seiten vorgetragen, dass man bei der Arbeitsunfähigkeit „neue Wege“ gehen sollte: die „Teilkrankschreibung“. Damit wäre es möglich, dass Arbeitnehmer ihrer beruflichen Tätigkeit lediglich für einige Stunden am Tag nachgehen. Auf diese Weise könnte der krankheitsbedingte Mitarbeitermangel in vielen Bereichen und Unternehmen abgeschwächt werden, sagen die Befürworter.

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