Armes Sozialrecht? Die Zahl der Fachanwälte für Sozialrecht ist seit einigen Jahren auf dem Sinkflug

Rainer Schlegel ist im Februar 2024 als Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) in Pension gegangen. »Sein Gericht hinterlässt er gut aufgestellt, doch für das Sozialrecht insgesamt sehe es bitter aus«, so die Einleitung eines Interviews, das von Legal Tribune Online, das unter der durchaus ambivalent zu lesenden Überschrift „Mit Sozial­recht kann man nicht reich werden“ veröffentlicht wurde. Der damals scheidende BSG-Präsident wurde mit Blick auf das Sozialrecht gefragt: Interessiert sich genug Nachwuchs für dieses Rechtsgebiet? Seine Antwort: »Leider überhaupt nicht. Um das Sozialrecht reißt sich niemand.« Die oft vorgesehenen Pauschalgebühren seien für Anwälte nicht attraktiv, so Schlegel. »Man kann mit dem Sozialrecht nicht reich werden. Daher gibt es nur ganz wenige spezialisierte Kanzleien für bestimmte Themen wie beispielsweise für Teile des Gesundheitsrechts.«

Auch sein Blick auf die Hochschulen ist getrübt: »In den Universitäten sieht es ganz bitter aus. Die Anzahl der Lehrstühle, an denen zumindest auch Sozialrecht gelehrt wird, hat drastisch abgenommen, Stellen werden oft nicht mit einer Venia für das Sozialrecht nachbesetzt.« Viele Richter und Richterinnen am BSG übernehmen eine Honorarprofessur, weil es keine hauptamtlichen Professoren für Sozialrecht mehr gibt. In der Literatur ist das genauso: Die wird in weiten Teilen durch Richter aus der Sozialgerichtsbarkeit geschrieben. »Wir entscheiden also über die Fälle, schreiben die Kommentare und Aufsätze und sind in der Lehre tätig.«

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Wohnen macht (mehr) arm. Zur Berücksichtigung der Wohnkosten bei der Bestimmung der Armutsquote

»Viele Menschen müssen … heute mehr als ein Drittel fürs Wohnen ausgeben – manche sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens. Viele können nicht billiger wohnen, weil sie nicht die einzigen sind, die nach einer billigeren Wohnung suchen oder weil es da, wo sie arbeiten, keine billigeren Wohnungen gibt. Infolgedessen müssen sie einfach mit weniger Geld im Monat auskommen. Basierend auf den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden die Einkommen um die Wohnkosten bereinigt und so eine Wohnarmuts-Grenze ermittelt.«

Durch die Berücksichtigung von Wohnkosten wird eine bislang unsichtbare Gruppe von 5,4 Millionen
Menschen sichtbar, die an und unter der Armutsgrenze lebt. Nicht 12,1 Millionen, sondern 17,5 Millionen Menschen müssen demnach als arm gelten. Die „konventionelle“ Armutsquote wurde für 2023 mit 14,4 Prozent ausgewiesen – die wohnkostenbereinigte Armutsquote hingegen wird nun auf 21,2 Prozent angehoben.

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Ungleichheit zwischen den Regionen: Die „Lebenserwartungslücke“ ist größer geworden

Im März 2025 fand der mittlerweile 30. Kongress Armut und Gesundheit an der Freien Universität Berlin statt. Der Kongress ist die Public Health-Veranstaltung in Deutschland. Auf dem diesjährigen Kongress unter der Überschrift „Gesundheit fördern, heißt Demokratie fördern“ wurden auch neue Daten zur gesundheitlichen Ungleichheit aus dem Robert Koch-Institut (RKI) vorgestellt.

Dazu heißt es seitens des RKI: »Auch in einem wohlhabenden Land wie Deutschland hängen die Gesundheits- und Lebenschancen eng mit der sozialen Lage zusammen. Menschen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status haben höhere Erkrankungsrisiken und versterben durchschnittlich früher als jene mit hohem sozioökonomischem Status. Die Datenlage zu dieser gesundheitlichen Ungleichheit hat sich über die letzten Jahrzehnte deutlich verbessert. Während es in den 1990er Jahren in Deutschland noch darum ging, die gesundheitliche Ungleichheit mit repräsentativen Daten nachzuweisen sowie in Art und Ausmaß zu beschreiben, stellen sich in der Gesundheits­bericht­erstattung heute stärker Fragen zu ihrer zeitlichen Entwicklung: Hat sich die gesundheitliche Ungleichheit über die letzten Jahrzehnte verringert oder weiter verstärkt?« Konkret wurde über die zeitliche Entwicklung der „Lebenserwartungslücke“ in Deutschland und das mit einem Fokus auf die Unterschiede zwischen den Regionen berichtet.

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