Immer wieder wird über das „duale Krankenversicherungssystem“ in Deutschland berichtet und kontrovers debattiert. Viele werden sich an die großen Zeiten des erbitterten Streits über die Auflösung der Trennung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung und der Installierung einer „Bürgerversicherung“ erinnern. Diese viele Jahre andauernden Wort- und Konzeptgefechte sind (bislang) ausgegangen wie das Hornberger Schießen und es ist derzeit auch nicht in Umrissen erkennbar, dass sich daran etwas ändern könnte.
Ebenfalls seit langem begleitet uns eine Diskussion über die besondere Rolle der PKV und der dort Versicherten im Sinne – zum einen im Sinne einer von vielen als „Klassenmedizin“ wahrgenommenen anderen Behandlung der Privaten, was beispielsweise den Zugang zu Terminen bei Ärzten angeht. Zugleich geht es immer wieder um die monetäre Bedeutung der Privatversicherten und der bei ihnen anders ausgestalteten Vergütung als bei den gesetzlich Versicherten, vor allem angesichts des besonderen Gewichts der Einzelleistungsvergütung in Kombination mit fehlenden Mengenbegrenzungen, was dann nicht selten in den Vorwurf mündet, dass bei Privatversicherten das ganz große Besteck bei Diagnostik und Therapie ausgepackt wird, da sich das „lohnen“ würde.