Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter nimmt (mal wieder) deutlich zu. Und was das (auch) mit der Ukraine zu tun hat

Wenn über „die“ Grundsicherung berichtet und debattiert wird, dann geht es fast ausschließlich um eines der Grundsicherungssysteme, das SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende). Es gibt aber auch noch die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter nach dem SGB XII, also dem Sozialhilferecht – es handelt sich um eine bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung.

Die Grundsicherung im Alter ist gleichsam das „Hartz IV“ bzw. das „Bürgergeld“ für die älteren Menschen, die nach dem Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Oftmals wird in den Medien und in der Politik (auch in Teilen der Wissenschaft) der Bezug von Grundsicherung im Alter mit „Altersarmut“ gleichgesetzt (und in der Regel mit dem Hinweis verbunden, das diese doch bei uns sehr gering sei, weil sich nur ein überschaubarer Anteil an älteren Menschen im Grundsicherungsbezug befindet), was aber eine fehlerhafte Verengung darstellt, denn das wahre Ausmaß an Altersarmut ist um ein Vielfaches größer als es die Grundsicherungsquote (im Dezember 2023 lag diese Quote bundesweit bei 3,9 %), denn zum einen haben wir (immer noch) eine erhebliche Nicht-Inanspruchnahme von ans sich zustehenden Leistungen, außerdem wird die Altersarmut bzw. das Altersarmutsrisiko richtigerweise gemessen an einem relativen Einkommensarmutsbegriff, so dass wir von einer „Armutsgefährdungsquote“ (so nennen das die Statistiker ganz korrekt) der älteren Menschen von mehr als 18 Prozent ausgehen müssen.

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Wer wenig Einkommen hat, stirbt früher und erhält dadurch kürzer Rente. Beim Einkommen muss man doppelt hinschauen

Wer in Deutschland besser verdient, lebt länger und hat eine bessere psychische und physische Gesundheit. Das klingt für viele fast schon trivial und ist aus zahlreichen Veröffentlichungen (eigentlich) auch schon seit langem bekannt. die hier angesprochenen teilweise erheblichen Unterschiede bei „der“ Lebenserwartung sind von großer Bedeutung angesichts der regelmäßig, gerade auch aktuell mal wieder vorgetragenen Forderung, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter mit „der“ Lebenserwartungsentwicklung nach oben angehoben werden sollte. Für alle. Was nur auf den ersten Blick ein schlüssiges Konzept darstellt. Ein differenzierter Blick hingegen verdeutlicht schnell, dass damit erhebliche Umverteilungseffekte zuungunsten derjenigen „unten“ verbunden wären (vgl. dazu die zahlreichen Beiträge in diesem Blog, beispielsweise Was und wie viel hast Du (nicht) und wo wohnst Du (nicht)? Die Schere zwischen Arm und Reich geht weiter auf. Bei der Lebenserwartung. Und dabei mit einem besonderen Blick auf die regionale Ebene vom 3. Mai 2024).

Genauer hinzuschauen lohnt sich auch mit Blick auf die Aussage, wer in Deutschland besser verdient, lebt länger und hat eine bessere psychische und physische Gesundheit, denn: Bei Frauen zeigt sich der Zusammenhang nur beim Haushaltseinkommen. Wie hoch ihr individuelles Einkommen ist, scheint keine Rolle zu spielen, bei Männern hingegen schon.

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Ein Hoffnungsschimmer für die Geringverdiener in der Rentenversicherung zwischen den Schützengräben der Rentendebatte? Zum Konzept einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Gegenwärtig scheint die deutsche Rentendiskussion erneut ihren Grundcharakter zu offenbaren: Ab in die Schützengräben für die einen, für die anderen heißt es versuchen, retten, was zu retten ist, um aus ihrer Sicht einen Schritt nach vorne zu kommen, auch wenn man dafür eine Menge Federn hergeben musste.

Für die letzte Fraktion steht stellvertretend das Konzept einer sogenannten „Grundrente“, das in nun mehrfach abgespeckter Form in dieser Woche im Bundeskabinett verabschiedet und auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll. Während die einen den ganzen Ansatz für falsch halten und dagegen wettern (dazu beispielsweise der frühere Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, Franz Ruland, unter der Überschrift Weil daran alles falsch ist. Stoppt die Grundrente!), versuchen die Befürworter trotz der offensichtlichen und teilweise hoch problematischen Ungereimtheiten des vorliegenden Konzepts darauf hinzuweisen, dass man vor dem Hintergrund, dass seit den Tagen von Ursula von der Leyen als Bundesarbeitsministerin in mehreren Legislaturperioden bislang erfolglos eine „Grundrente“ angestrebt wurde und man nun (natürlich mit Bauchschmerzen) lieber den dünnen Vogel in der Hand nehmen statt auf die Taube auf dem Dach starren sollte.

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Die geschrumpfte und mit viel Frustrationspotenzial versehene „Grundrente“ wird jetzt durchgezogen. Ein weiteres Lehrstück (nicht nur) für die bewusste Produktion handwerklicher Fehler in Gesetzgebungsverfahren

Was war das für ein Gewürge um die sogenannte „Grundrente“ in den vergangenen Monaten gewesen – aber nun können wir alle aufatmen: »Die Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit haben eine Einigung bei der Grundrente verkündet. Finanziert werden soll sie komplett aus Steuermitteln«, kann man beispielsweise dieser Meldung entnehmen, die hoffen lässt: Bundesregierung einig über letzte Details der Grundrente. Jetzt haben die das also in Berlin endlich hinbekommen, die vielen offenen Fragen, die gerade in den vergangenen Wochen immer wieder vorgetragen und problematisiert wurden, sind von den Fachleuten beantwortet und in ein auch administrativ umsetzbares Verfahren gegossen worden. Insofern können wir also diese Baustelle schließen und uns wieder dem von angeblichen Polit-Profis angerichteten Scherbenhaufen in Thüringen zuwenden.

Aber so einfach, man ahnt es schon, ist es dann leider auch nicht. Ganz im Gegenteil, wir werden konfrontiert mit einem Lehrstück aus der Reihe: Wie rette ich einen geschrumpfte und zerstückelte Idee zur Verbesserung der Lebenslage von Menschen, in dem ich auf Teufel komm raus das, was übrig geblieben ist, gesetzgeberisch auf den Weg bringe, ungeachtet der zahlreichen Kollateralschaden, die ich damit anrichten werde?

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Die Grundrente von oben und unten. Dazwischen gibt es eine große Lücke und unten eine Menge handfester Probleme. Ein Lehrstück dafür, dass gut gemeint nicht immer auch gut gemacht werden kann

Das aktuelle Gezerre um die nun anstehende gesetzgeberische Umsetzung der Grundrente legt den Finger auf eine ziemlich große offene Wunde, die man auch in vielen anderen sozialpolitischen Bereichen zur Kenntnis nehmen muss: eine zunehmende Diskrepanz zwischen dem, was man oben denkt und glaubt sowie dem, was man unten, im Maschinenraum des Sozialstaates, zu leisten imstande ist. Und das nicht, weil man nicht will, sondern weil sich die Anforderungen dessen, was von oben kommt, mit dem beißt, was unten möglich gemacht werden kann. Oftmals muss man den Eindruck bekommen, dass die Verantwortlichen tatsächlich glauben, man muss nur auf eine Tastatur drücken und auch komplizierte Berechnungen für Millionen Fälle werden gleichsam in Warp-Geschwindigkeit wie von Zauberhand geräuschlos ausgeführt.

Und wären wir alle normierte, standardisierte Fälle, die man entsprechend aggregieren kann, dann würde das vielleicht sogar funktionieren – aber die Menschen sehen nicht nur sehr unterschiedlich aus, sie sind es auch hinsichtlich der Vielfalt ihrer Lebensumstände sowie ihrer gradlinigen oder aber gebrochen und zerstückelt daherkommenden Erwerbsbiografien. Und das bei vielen Menschen ziemlich oft und recht heftig schwankenden Einkommen aus zumeist mehreren Quellen muss dann auch noch in Rechnung gestellt werden. Und ob sie alleine, mit einem Ehepartner oder in „wilder Ehe“ zusammenlebend auftauchen. Man ahnt es schon, es wird kompliziert, vor allem dann, wenn man die Welt der Powerpoint-Folien und auch vieler gesetzlichen Bestimmungen verlassen und absteigen muss in die Niederungen der Umsetzungsrealität. Reden wir also über die geplante und sogenannte „Grundrente“.

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