Dunkle Wolken über dem Arbeitsmarkt. Die anhaltende Wirtschaftsflaute hinterlässt ihre Spuren. Schlechte Aussichten für die kommenden Monate

„Rückblickend hat die anhaltende Wirtschaftsflaute im Jahr 2024 zwar zunehmend tiefere Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Im Kern behauptete er sich alles in allem aber weiterhin“. Mit diesen Worten zitiert die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles am Anfang des neuen Jahres. Die Arbeitslosigkeit ist 2024 jahresdurchschnittlich deutlich gestiegen. Der Anstieg beruht dabei besonders auf der schwachen Wirtschaftsentwicklung mit einer nur geringen Zunahme in der Erwerbstätigkeit und einer weiter rückläufigen Arbeitskräftenachfrage, wodurch es für Arbeitslose schwieriger war, eine neue Stelle zu finden. So erhöhte sich die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 178.000 auf 2.787.000 Menschen. Ausführlich kann man das nachlesen im Jahresbericht:

➔ Bundesagentur für Arbeit: Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Dezember 2024 und Jahr 2024, Nürnberg, Januar 2025.

Den schon seit dem Frühjahr 2022 anhaltenden Abwärtstrend hinsichtlich der Beschäftigung bzw. der Beschäftigungserwartungen kann man auch an der Entwicklung des ifo Beschäftigungsbarometers ablesen:

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Nach zehn langen Jahren kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass mittellose Hochschulzugangsberechtigte sich nicht auf einen subjektiven verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistungen zur Ermöglichung eines Studiums berufen können. Und baut einen bemerkenswerten Absatz in das Urteil ein

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) wurde im Jahr 1971 unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) für finanziell bedürftige Schüler und Studierende eingeführt, um durch eine „individuelle Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit hinzuwirken“. Zum ersten Mal wurde ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Studienfinanzierung eines Hochschulstudiums geschaffen und die Förderung nicht mehr von besonderen Leistungen abhängig gemacht (wie z.B. beim 1957/58 eingeführten Honnefer Modell), so Angela Borgwardt in ihrem 2021 veröffentlichten Beitrag „… Happy Birthday BAföG! Aber: Du musst Dich ändern!“. Rechtsanspruch und einklagbar? Da wird der eine oder andere an die seit vielen Jahren geführte Debatte über die (nicht) ausreichende Höhe der BAföG-Leistungen denken.

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Wissen ist weniger das Problem. Zu den Pflegeberichten der Kranken- und Pflegekassen im Jahr 2024. Und die „Boomer“ sind auch wieder ein Thema

Jedes Jahr veröffentlichen einzelne Kranken- und Pflegekassen sogenannte „Pflegereporte“ – eine wahre Fundgrube an Materialien zu Entwicklung der Pflegelandschaft. So war das auch 2024.

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