Bei den Burgerbratern und anderen Größen der Systemgastronomie gibt es nach langen Geburtswehen einen neuen Tarifvertrag. Und im Hintergrund: der Mindestlohn auf der Überholspur

Mehr als 120.000 Beschäftigte arbeiten und schwitzen bei den Großen der Systemgastronomie, die vor allem mit Namen wie McDonald’s oder (vom Umsatz her mit Abstand) Burger King verbunden wird. Wir sprechen hier über eine Branche, deren Gesamtumsatz im Jahr 2023 mit 31 Milliarden Euro angegeben wird (+14 Prozent zu 2022). Der umsatzstärkste Anbieter in der deutschen Systemgastronomie ist McDonald’s, für 2023 wird ein Umsatz allein dieses Unternehmens in Höhe von 4,8 Mrd. Euro in 1.430 Schnellrestaurants, von denen der Großteil von Franchisepartnern geführt wird. Lediglich etwa 6 Prozent der Filialen werden direkt von McDonald’s selbst betrieben.

Immer wieder werden systemgastronomische Unternehmen in der Berichterstattung mit Blick auf die Arbeitsbedingungen kritisch behandelt, vor allem, was die Vergütung der dort Beschäftigten angeht. Immerhin sind viele der systemgastronomischen Unternehmen im Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) organisiert – laut eigenen Angaben vertritt der Verband über 830 Mitgliedsunternehmen – und der ist seit 2007 Tarifpartner für die hier zuständige Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), mit der man einen bundesweit geltenden Entgelt- und einen Manteltarifvertrag abgeschlossen hat.

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Weiterhin arbeiten viele Menschen – vor allem in Ostdeutschland – im Niedriglohnsektor. Aber der Anteil an allen Beschäftigten geht weiter zurück

Wenn man wissen will, ob jemand im Niedriglohnsektor arbeitet, dann braucht man ein in Euro messbares Kriterium. Hier kommt dann die sogenannten Niedriglohnschwelle ins Spiel. Rechnerisch entspricht sie zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdienstes aller abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende). Das Medianentgelt – also 50 Prozent haben weniger und 50 Prozent mehr als den Medianwert – wird für das Jahr 2023 mit 3.796 Euro im Monat ausgewiesen. Die Niedriglohnschwelle lag im vergangenen Jahr folglich bei 13,04 Euro. Wenn man mit weniger als diesem Brutto-Stundenlohn nach Hause gekommen ist, dann zählte man zu den Niedriglöhnern.

Im Jahr 2023 gab es rund 21,99 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende). Im Niedriglohnsektor befanden sich im vergangenen Jahr 3,36 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, das entspricht einem Anteil von 15,3 Prozent.

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Die „Streikwelle“ ist vorbei? Aus der Welt der Arbeitskämpfe „unten“ und „oben“ auf der Schattenseite der öffentlichen Erregung

Was waren das für Wochen, als in diesem Land hochgradig erregt und nach wenigen Tagen am Rand eines hysterischen Nervenzusammenbruchs angekommen über Streiks und eine „Streikwelle“ berichtet, diskutiert und vor allem gestritten wurde. Wieder einmal war es der „Arbeiterführer“ Weselsky mit „seinen“ Lokführern gewesen, der das Land eine Zeit lang in Beschlag genommen hat. Wie nach dem Lehrbuch der Polit-Reflexe wurde sofort mit Hingabe über eine Begrenzung, Einschränkung bis hin zu einem Verbot von Streikaktionen in Bereichen der „kritischen Infrastruktur“ geraunt und entsprechende Maßnahmen wurden von interessierter Seite – nicht selten unter dem Applaus des entnervten Publikums – eingefordert.

Das war vor einigen Wochen – und jetzt? Ruhe im Schacht. Die Lokführergewerkschaft GDL hat sich mit den Boni-versorgten Führungskräften des Deutsche Bahn-Konzerns geeinigt und selbst die Lufthansa hat mehrere Tarif-Baustellen unter ihrem Dach abgeräumt, so dass die vielen Menschen, die es möglichst kostengünstig in die Ferne zieht, keine Angst mehr haben müssen, dass die Kerosin-Vögel am Boden festgenagelt werden. Alles gut in Deutschland. Oder?

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