Zwischen der Theorie einer „Lohn-Preis-Spirale“ und der Realität von Reallöhnen auf dem Sinkflug

Kaum gehen (einige) Arbeitnehmer in Deutschland (etwas) vermehrt auf die Straße, um höhere Löhne einzufordern, warnen Arbeitgeberverbände vor einer drohenden Lohn-Preis-Spirale. Und nicht wenige Ökonomen zeigen beim Signalwort „Lohn-Preis-Spirale“ heftigste Reiz-Reaktions-Muster in dem Sinne, dass man genau vor einer solchen Spirale unbedingt warnen muss und dass die Gewerkschaften nun Maß halten und nicht mit „überschießenden“ Lohnforderungen die Preissteigerung befeuern sollten.

Gefüttert werden solche an die Wand geworfenen Menetekel mit aktuellen Warnstreikaktionen im Umfeld der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Eisenbahnergewerkschaft EVG. Und scheinbar stützen die seitens der Gewerkschaften vorgetragenen Forderungen den Eindruck, dass jetzt ein ganz großer Schluck aus der Pulle genommen werden soll.

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Neben, unter oder über dem „Großstreiktag“ wird auch noch gestreikt. Aber nicht für mehr Geld

Was wurde da mit Blick auf den gemeinsamen Streiktag der Gewerkschaften Verdi, die sich in Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen befindet, und der Eisenbahnergewerkschaft EVG, die mit der Deutschen Bahn AG verhandelt, an die Wand gemalt: Stillstandsszenarien, von einem „Generalstreik“ wurde gefaselt, ein (verbotener) „politischer Streik“ wurde einfach mal so behauptet. Und manche Medienvertreter hyperventilierten im Kontext eines eintägigen Warnstreiks in zwei normalen Tarifrunden in nicht-normalen Zeiten von der angeblichen Notwendigkeit, das Streikrecht in Bereichen der „Daseinsvorsorge“ müsse eingeschränkt werden. In vielen Berichten wurde über ebenfalls angeblich völlig überzogene Lohnforderungen hergezogen und gewerkschaftliche Forderungen wurden behandelt wie bereits vor der Tür stehende Lohnabschlüsse.

Aber bei der ganzen Fixierung auf diesen großen Tarifkonflikt wird wieder einmal übersehen, dass auch an anderer Stelle gestreikt wird – und das in einem Kernbereich der vielbeschworenen Daseinsvorsorge, von den einst systemrelevanten Helden der Pandemie-Jahre. Gemeint ist der Krankenhausbereich.

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Die große Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist tariffähig, sagt das Bundesarbeitsgericht. Auch da, wo sie ganz klein ist: In der Pflegebranche

In den vergangenen Monaten und Jahren ist in der pflegepolitischen Diskussion immer wieder gerade mit Blick auf die Langzeit- bzw. Altenpflege darauf hingewiesen worden, dass der extrem niedrige gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten mit ein Grund dafür sei, dass die von vielen ebenfalls seit Jahren angemahnten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen nur schleppend vorankommen bzw. sogar eine weitere Verschlechterung nicht verhindert werden konnte.

Und schon vor Jahren wurde darauf hingewiesen, dass gerade in der Altenpflege mit ihren vielen eher kleinteiligen Einrichtungen und Diensten und dem zunehmenden Anteil an privat-gewerblichen Trägern ein gewerkschaftliches Machtvakuum zu beklagen sei, was auch dazu beigetragen habe, dass (im Zusammenspiel mit der Sonderrolle der den freigemeinnützigen Sektor der Altenpflege dominierenden kirchlichen Träger, die eigene Regelungswerke haben) es in diesem Bereich eine tariflose Zone geben würde, bei der man noch nicht einmal von einer „tarifpolitischen Erosion“ sprechen kann, die seit den 2000er Jahren zunehmend kritisch diskutiert wird, denn es gibt kaum, geschweige denn flächendeckende Tarifverträge.

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