Sozialversicherung: Was man könnte, wenn man machen würde, was man müsste. Der Sozialverband VdK ruft die „versicherungsfremden Leistungen“ mit einem Preisschild in Erinnerung

Die Menschen in unserem Land wurden in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Einzelmeldungen über finanzielle Schieflagen in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung überhäuft – ob nun die Pflege- oder Krankenversicherung betreffend, der Rentenversicherung wird berichterstattungsmäßig sowieso schon eine strukturelle Pleite untergeschoben und die Hiobsmeldungen mit Blick auf die Einnahmen-Ausgabenentwicklung in der Arbeitslosenversicherung werden in den kommenden Wochen mit großer Sicherheit auch noch aufschlagen, wenn man sich deren weggeschmolzenen Reserven und die steigenden Ausgaben für Arbeitslosengeld anschaut.

mehr

Sozialabgaben auf Kapitalerträge – ein Schnellschuss im Wahlkampf und erwartbare Abwehrreflexe. Zugleich der Hinweis auf ein ganz großes Fragezeichen bei der Finanzierung der Sozialversicherung

Was hat ihn da geritten, mag der eine oder andere gedacht haben: Als Finanzierungsquelle für die Krankenkassen sollten auch Kapitaleinnahmen herangezogen werden. Das hatte der Kanzlerkandidat der Grünen, Robert Habeck, in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ am 12. Januar 2025 gesagt. „Wir würden gern die Beitragsgrundlage erhöhen“, so Habeck. Er kritisierte, dass Kapitalerträge bisher von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt seien. Arbeitslöhne würden dadurch stärker belastet als Kapitalerträge. „Deswegen schlagen wir vor, dass wir auch diese Einkommensquellen (…) sozialversicherungspflichtig machen“, sagte er. Das sei ein Schritt zu mehr Solidarität innerhalb des Systems, so dieser Bericht: Habeck will Sozialabgaben auf Kapitalgewinne. Und weiter kann man dort lesen: »Umgehend kommt Kritik an dem Vorschlag.« CSU-Parteichef Markus Söder wird mit den Worten zitiert: „Die Grünen wollen nicht nur höhere Steuern. Jetzt wollen sie auch noch ans Sparguthaben der Menschen und ihre Erträge ran. Das lehnen wir grundlegend ab. Auf schon einmal versteuertes Geld dürfen keine zusätzlichen Beiträge und Steuern erhoben werden.“ Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) warnte davor, dass ein solcher Schritt die Mittelschicht besonders belasten würde. Pflichtversicherte müssten dann gegebenenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge auf Kapitalerträge zahlen, so der SdK-Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer. Und dann wurden noch ganz andere Kaliber aufgefahren.

mehr

Finanzprobleme der Pflegeversicherung: Arbeitsverweigerung (ohne Sanktion)? Das Schulterzucken einer sich selbst blockierenden Regierung. Am Ende bleibt der Ausbau der Beitragssatztreppe. Nach oben

Der Bundesgesundheitsminister wurde befragt und gab Auskunft: »Klar ist, dass wir mittel- und längerfristig eine solidere Form der Finanzierung der Pflege benötigen. Mit dem jetzigen Beitrags­system allein werden wir das Leistungs­niveau der Pflege nicht erhalten können. Es gilt zu verhindern, dass die Pflege durch Preis­steigerungen und höhere Löhne für die Pflegekräfte entwertet wird. Deshalb müssen die Leistungen dynamisiert, also regelmäßig erhöht werden.« Und er weist darauf hin, dass Deutschland im internationalen Vergleich nicht übermäßig viel für die Pflege ausgibt. »Hier ist vieles schon jetzt auf Kante genäht. So darf es nicht bleiben.« Da werden viele grundsätzliche zustimmen und natürlich sogleich die Frage aufwerfen, woher und damit von wem denn die offensichtlich erforderlichen Ausgaben geschultert werden sollen/müssen. Genau darüber hat sich über Monate eine interministerielle Arbeitsgruppe (beteiligt sind das Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Familienministerium) Gedanken gemacht. Hintergrund: Im Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (Pueg) von 2023 war das Bundesgesundheitsministerium angehalten worden, bis 31. Mai 2024 Vorschläge für eine nachhaltige Pflegereform vorzulegen. Kommt da (noch) was?

mehr