Eine „beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022“: Die Sonderregelungen zur Kurzarbeit werden verlängert, mindestens ein Grundproblem dieses Instruments bleibt

Bereits in der letzten schweren Rezession im Gefolge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde vor allem Jahr 2009 die Kurzarbeit als arbeitsmarktpolitisches Brückeninstrument intensiv eingesetzt – in der Spitze gab es im Frühjahr 2009 mehr als 1,4 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland, im Jahresdurchschnitt 2009 waren es 1,1 Millionen. Damals wurde die Kurzarbeit vor allem in der Industrie genutzt, darunter vor allem in der Metallbranche, dem Maschinenbau und der Automobilbranche. Das ist aber kein Vergleich zum Einsatz dieses Instruments in der gegenwärtigen Corona-Krise. Für den April 2020, auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle, werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) fast 6 Millionen Kurzarbeiter genannt, der durchschnittliche Arbeitszeitausfall lag bei 48 Prozent. Mittlerweile ist die Zahl der Kurzarbeiter nach Hochrechnungen der BA* wieder deutlich zurückgegangen.

*) Kurzarbeit gem. § 96 SGB III auf Basis der Betriebe-Abrechnungslisten. Kurzarbeiter (realisierte Kurzarbeit) für die letzten vier Monate vorläufige hochgerechnete Werte mit zwei Monaten Wartezeit.

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Die Grundlinien der Pflegereform 2021 werden in Umrissen erkennbar. Man will die Pflegeversicherung „neu denken“

Anfang Oktober 2020 wurde berichtet, der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plane eine Pflegereform, mit der die Eigenanteile, die von den Pflegebedürftigen gezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, begrenzt werden sollen, denn bislang steigen und steigen sie und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Im Mittelpunkt stand vor wenigen Wochen diese Zielsetzung des Ministers: „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. Wie heißt es so schön: In der Kürze liegt die Würze – aber eben auch, gerade in so komplexen Systemen wie der Sozialpolitik – die Quelle für zahlreiche Fehler und falsche Hoffnungen, die man den Menschen macht. Darauf wurde bereits ausführlich in dem hier am 6. Oktober 2020 veröffentlichten Beitrag Pflegereform, die nächste: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will „den“ Eigenanteil in der stationären Pflege auf 700 Euro im Monat begrenzen. Da muss man wieder einmal genauer hinschauen hingewiesen – beispielsweise auf den Tatbestand, dass eben nicht „der“ Eigenanteil begrenzt werden soll, sondern einer der derzeit vorhandenen drei Eigenanteile, die in der Summe eine durchschnittliche Belastung der Pflegebedürftigen in Höhe von mehr als 2.000 Euro im Monat mit sich bringen.

Aber zwischenzeitlich hat der Minister und sein Ministerium nachgelegt und Eckpunkte für eine „Pflegereform 2021“ unter die Leute gestreut, die weit über den einen Punkt mit den Eigenanteilen hinausgehen. Zu dem, was uns für das kommende Jahr an Veränderungen bzw. Erweiterungen in Aussicht gestellt wird, eine Übersicht:

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