Förderung beruflicher Weiterbildung in der Grundsicherung: Jobcenter beklagen unterschiedliche Hindernisse. Und selbst hier wieder: das sozialpolitische Krankheitsbild der Verschiebebahnhöfe

Häufig passen die Qualifikationen und beruflichen Fähigkeiten von Arbeitslosen nicht zu den Anforderungen ausgeschriebener Stellen. Das gilt besonders in der Grundsicherung (SGB II). Dann bietet es sich bei einem Teil der Betroffenen an, mit Hilfe einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (wieder) den Anschluss herzustellen.

»Jobcenter können die Weiterbildung von Leistungsberechtigten durch entsprechende Maßnahmen fördern und so deren langfristige Integrationschancen verbessern. Darunter fallen sowohl kürzere Qualifizierungen wie ein Lkw-Führerschein oder ein Computerkurs als auch solche, die zu einem Berufsabschluss führen.«

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Von enttäuschten Hoffnungen auf und realistischen Erfahrungen mit Transfergesellschaften. Sind sie besser als ihr Ruf?

Es sind nun schon fast fünfzehn Jahre vergangen. Damals, im März 2012, verschickte Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz rund 10.000 Kündigungen. Viele der Betroffenen, überwiegend Frauen, hatten bis zur letzten Minute an eine Lösung geglaubt. Zur Erinnerung: es ging um die Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker.

Foto: © Stefan Sell

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Aus dem Bürgergeld diesseits einer im luftleeren Raum eskalierenden „Arbeitspflicht“-Debatte: Immer weniger Möglichkeiten, einer geförderten Beschäftigung nachzugehen. Zur Entwicklung der Arbeitsgelegenheiten und der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Es ist zum Dauer-Kopfschütteln. Da wird das Land überzogen mit immer hysterischer daherkommenden Debatten über Bürgergeld-Bezieher, die angeblich alle nicht arbeiten wollen und lieber in der Transfer-Hängematte am Pool den Sommer genießen und das man die am besten alle zur Arbeit im Park verpflichten sollte.

Und auf der anderen, der stillen Seite des Bürgergeldes sehen wir einen kontinuierlichen Rückgang der geförderten Beschäftigung, sowohl bei den Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II wie auch bei dem erst seit 2019 existierenden höherwertigen, weil auf eine längerfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgerichteten Instrument der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II. Die Entwicklung der Eintritte in diese öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten wie auch der Teilnehmerzahlen im langjährigen Vergleich sprechen eine deutliche Sprache.

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