Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition im November 2024 sind zahlreiche sozialpolitisch relevante Gesetzgebungsverfahren kurz vor der notwendigen parlamentarischen Finalisierung liegen geblieben (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Ein sozialpolitisches Trümmerfeld als Hinterlassenschaft. Zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition bleiben auf den letzten parlamentarischen Metern liegen vom 9. November 2024). Die öffentlichen Diskussionen fokussierten auf die Neuwahl des Deutschen Bundestages. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Abweichungen vom Stillstand fast schon nicht mehr auf. Beispielsweise die „Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“. Deren Entwurf wurde am 18. Dezember 2024 vom Reste-Bundeskabinett beschlossen und sie ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Mit der Dritten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert (im Regelfall kann es für für maximal zwölf Monate bezogen werden). Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.