Von enttäuschten Hoffnungen auf und realistischen Erfahrungen mit Transfergesellschaften. Sind sie besser als ihr Ruf?

Es sind nun schon fast fünfzehn Jahre vergangen. Damals, im März 2012, verschickte Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz rund 10.000 Kündigungen. Viele der Betroffenen, überwiegend Frauen, hatten bis zur letzten Minute an eine Lösung geglaubt. Zur Erinnerung: es ging um die Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker.

Foto: © Stefan Sell

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Erfolgsgeschichte Kurzarbeit? Anmerkungen zur befristeten Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition im November 2024 sind zahlreiche sozialpolitisch relevante Gesetzgebungsverfahren kurz vor der notwendigen parlamentarischen Finalisierung liegen geblieben (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Ein sozialpolitisches Trümmerfeld als Hinterlassenschaft. Zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition bleiben auf den letzten parlamentarischen Metern liegen vom 9. November 2024). Die öffentlichen Diskussionen fokussierten auf die Neuwahl des Deutschen Bundestages. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Abweichungen vom Stillstand fast schon nicht mehr auf. Beispielsweise die „Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“. Deren Entwurf wurde am 18. Dezember 2024 vom Reste-Bundeskabinett beschlossen und sie ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Mit der Dritten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert (im Regelfall kann es für für maximal zwölf Monate bezogen werden). Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.

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Der Arbeitsmarkt fast wieder auf Vor-Corona-Niveau. Wie immer gibt es Schattierungen und auch schwarze Löcher

„Der Arbeitsmarkt ist gut in das Jahr 2022 gestartet. Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Januar zwar gestiegen, aber bei Weitem nicht so stark wie sonst üblich.“ Diese beruhigenden Worte werden uns von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg geschickt: Trotz andauernder Eindämmungsmaßnahmen auch am Jahresanfang auf Erholungskurs, so ist die Pressemitteilung zur Arbeitsmarktlage im Januar 2022 überschrieben (eine ausführliche Darstellung findet man im Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Januar 2022).

Im Zuge der Winterpause hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Januar 2022 gegenüber dem Vormonat erhöht, und zwar um 133.000 auf 2.462.000. Aufschlussreich ist der Vergleich mit dem Vorjahresmonat: Verglichen mit dem Januar 2021 werden 439.000 offiziell registrierte Arbeitslose weniger ausgewiesen in der Statistik. Und wenn an dieser Stelle verständlicherweise kritisch darauf hingewiesen wird, dass die offizielle Zahl der Arbeitslosen doch nur eine Untergrenze darstellt, sei hier die Zahl der „Unterbeschäftigten“ genannt, bei der man einige der „verloren gegangenen Arbeitslosen“ wieder einsammelt und die auch von der BA ausgewiesen wird – im Januar waren das immerhin 728.000 Arbeitslose: »Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2022 bei 3.190.000 Personen. Das waren 452.000 weniger als vor einem Jahr.« Also auch hier hat es einen erheblichen Rückgang gegenüber dem Januar 2021 gegeben. Also alles gut?

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