Tarifbindung mit Schwindsucht und einige Bundesländer, die was gegen die Rutschbahn nach unten tun wollen

Über die rückläufige Tarifbindung (wie auch die abnehmende Zahl an Betriebsräten in den Unternehmen) in unserem Land wurde immer wieder berichtet. Beispielsweise in dem Beitrag Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden vom 24. Mai 2018. Die Daten sind hier mehr als eindeutig.

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Endlich wird was für die Paketboten und gegen die Wild-West-Strukturen in der Branche getan. Dennoch bleiben kritische Anmerkungen angesichts der kursierenden Jubelmeldungen

Bekanntlich geht es in einer Koalition unterschiedlicher Partner im Regelfall zu wie auf einem orientalischen Basar, wenn der eine was will und der andere das eigentlich nicht, sich aber die Zustimmung abkaufen lässt. Das kann man diese Tage wieder einmal besichtigen am Beispiel der seit Jahren geforderten Maßnahmen gegen die desaströsen Arbeitsbedingungen vieler Paketzusteller. Aus dieser Kelleretage des Arbeitsmarktes wird nun ein Durchbruch vermeldet, wird landauf landab berichtet: Koalition einigt sich auf Verbesserungen für Paketboten. Man achte auf solche Formulierungen: »Dabei sollen große Paketdienste verpflichtet werden, Sozialabgaben für ihre säumigen Subunternehmer nachzuzahlen. Dafür sollen kleine und mittelständische Unternehmen an anderer Stelle entlastet werden, wie Union und SPD mitteilten.« Bei dem letzten Punkt geht es um das Versprechen eines sogenannten „Bürokratie-Entlastungsgesetzes (BEG III)“, das man auf den Weg bringen will. Details nannten die Koalitionäre zunächst nicht.

Schauen wir auf die Paketboten: »Nach wochenlangen Diskussionen sind sich Union und SPD endlich einig: Paketboten sollen in Zukunft besser vor Ausbeutung geschützt werden … (Ein Gesetzentwurf soll) Versandunternehmen wie Hermes, UPS oder DHL in die Verantwortung dafür (nehmen), dass auch all jene Zusteller einen Mindestlohn erhalten und über Sozialbeiträge abgesichert werden, die nicht direkt bei ihnen, sondern bei einem Subunternehmen angestellt sind. Im Ernstfall sollen die Dienstleister für nicht gezahlte Entgelte und Beiträge einstehen«, so dieser Bericht: So sollen Paketboten vor Ausbeutung geschützt werden. Das hört sich doch gut an. Kein Wunder, dass es große Zustimmung in den meisten Medienberichten gab und neben der SPD, die sich das auf ihrer Erfolgsliste abbuchen lassen möchte, gab es auch von der Gewerkschaft Verdi Begeisterung für das, was man da in Aussicht stellt (denn das muss ja erst noch den gesetzgeberischen Weg durchlaufen).

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Wieder einmal ein Paukenschlag aus dem EuGH: Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann

Die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit ist weniger trivial, als der unbedarfte Beobachter wahrscheinlich glaubt. Man kann das in Deutschland studieren am Beispiel des Mindestlohngesetzes und seiner Kontrolle durch den Zoll. Offensichtlich geht es dabei um die Frage, ob der den Arbeitnehmern zustehende gesetzliche Mindestlohn pro Arbeitsstunde auch zur Auszahlung gekommen ist. In nicht wenigen Fällen geht es aber in Wirklichkeit nicht um die Höhe des Mindestlohnes, sondern um das Problem, dass es sich dabei um ein Stundenlohn handelt – und das bedeutet zwangsläufig, dass die Kontrolleure darauf angewiesen sind, die Arbeitszeiten nachvollziehen zu können. Daraus resultieren nun für manche Branchen und Arbeitgeber ganz erhebliche Probleme, man denke hier an die Gastronomie. Nicht wegen dem Lohn an sich, sondern weil bei den Kontrollen klar werden würde, dass hier regelhaft gegen das Arbeitszeitgesetz mit seinen Schutzgrenzen die tägliche Arbeitszeit betreffend verstoßen wird. Das wurde in der Vergangenheit kaum bis gar nicht überprüft, nun fallen Verstöße dagegen gleichsam als Kollateralschaden der Mindestlohnkontrollen auf – wenn die tatsächliche Arbeitszeit korrekt festgehalten und dokumentiert wurde.

Aber selbst bei den vielen Arbeitgebern, die sich absolut regelkonform verhalten, kann die Dokumentation der Arbeitszeit schwierig werden. Natürlich immer dann, wenn es sich beispielsweise um ortsflexible Arbeitnehmer handelt, also nicht um Beschäftigte, die einstempeln, wenn sie ins Werk oder ins Büro kommen und ausstempeln, wenn sie Feierabend machen. »Über viele Berater, ITler, Versicherungsvertreter weiß niemand, wie viel sie wirklich arbeiten und ob sie ihre Gesundheit gefährden«, so Larissa Holzki in ihrem Artikel unter der Überschrift Kommt die Stechuhr für alle? Und sie weist darauf hin, dass sich das nun ändern könnte, wenn es nach Giovanni Pitruzzella, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht, denn der habe in einem laufenden Verfahren dafür plädiert, diesen Zustand EU-weit zu ändern. Veröffentlicht wurde der Artikel kurz vor der heutigen Bekanntgabe der Entscheidung des EuGH. Und die hat es in sich.

Foto: © Stefan Sell

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Wie viel „kostet“ ein Mensch? Vom Sinn, Unsinn und der Niedertracht einer Monetarisierung des menschlichen Lebens

„Was einen Wert hat, hat auch einen Preis. Der Mensch aber hat keinen Wert, er hat Würde.“ (Immanuel Kant)

Viele werden sich verständlicherweise abwenden allein schon bei der als unmöglich erachteten Fragestellung nach dem, was ein Mensch „kostet“. Gibt es etwas Unbezahlbareres als ein menschliches Leben? Kann man den Tod bzw. sein Aufschieben „bepreisen“? Oder bewegen wir uns nicht schon mit der Frage danach in den mit Zahlen und Währungssymbolen gepflasterten Gefilden einer durch selbstverliebte Hybris maßlos gewordenen Ökonomen-Welt, deren Übergriffigkeit in (fast?) alle Lebensbereiche hinein als eine negativ verstandene Ökonomisierung gebrandmarkt wird?

Solche Sichtweisen haben ihre Berechtigung und sie verdienen Sympathie für den dahinter stehenden Versuch, die Würde eines jeden einzelnen Menschen zu schützen und diese nicht auch noch auf dem Altar der umfassenden Verdinglichung und Monetarisierung von allem und jedem zu opfern. Aber ungeachtet dieser Abwehrhaltung zeigt die Wirklichkeit, dass jeden Tag menschliches Leben mit einem Preis versehen wird.

Und manchmal meint die über den Menschen – und seiner an und für sich, dann aber doch wieder nur eigentlich, also unter bestimmten Bedingungen zu schützenden Würde – stehende Hybris der Rechenschieber sogar den „Preis“ im Sinne einer „Strafzahlung“ für ein gerettetes Menschenleben bestimmen und verhängen zu können wie ein Bußgeld aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr. Das kann nicht sein? Wie wäre es mit „Geldstrafen von 3.500 bis 5.500 Euro für jeden geretteten Flüchtling“?


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Pech gehabt und hingehalten: Wenn man rententechnisch am falschen Ort zur falschen Zeit gelebt hat. Geschiedene Frauen in der DDR und eine seit vielen Jahren stillgelegte Baustelle

Im Herbst wird wieder einmal gewählt. Gleich drei Landtagswahlen stehen ins Haus: Am 1. September in Brandenburg und Sachsen, am 27. Oktober folgt dann Thüringen. Allein das ist schon Grund genug für die Parteien, „ostrelevante“ Themen in den Ring zu werfen und sich darüber profilieren zu wollen. Nicht nur, aber auch angesichts der Altersarmutsproblematik, die gerade in Ostdeutschland vor uns liegt, ist die Debatte um eine „Grundrente“, wie sie von der SPD bestritten wird, einzuordnen. Denn dort sind eine Menge Menschen von dem Thema betroffen, da für viele die Einkommen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung die einzige Quelle sein wird, da sie weder über größere Vermögensbestände verfügen noch Betriebsrenten oder andere Alterseinkommenszuflüsse haben werden. Vor diesem Hintergrund kommt es für die SPD wahrlich nicht gut, dass die Finanzierung einer „Grundrente“, bei der keine Bedürftigkeitsprüfugn gemacht wird, auch aufgrund der (angenommenen) Entwicklung der Steuereinnahmen, die nach unten korrigiert wurde, vollständig aus Steuermittel, wie eigentlich geplant, nicht realisierbar sein wird in der Großen Koalition und sich die SPD-Minister bereits auf die Suche gemacht haben, über klassische und seit langem zu Recht kritisierte Verschiebebahnhöfe innerhalb der Sozialversicherungen Finanztöpfe aufzumachen (vgl. dazu SPD will für Grundrente Kranken- und Arbeitslosenversicherung anzapfen sowie Minister Heil sucht Geld für die Grundrente).

Vor diesem Hintergrund wird dann auch der Bundestag wieder einmal zur Bühne für diejenigen, die zeigen wollen, dass sie sich kümmern: »Der Bundestag hat am Freitag, 10. Mai 2019, erneut über die Integration des DDR-Rentenrechts in bundesdeutsches Recht im Zuge der Wiedervereinigung debattiert. Es ging dabei vor allem um jene Sonderfälle des DDR-Rechts, die aus Sicht der Antragsteller für die betroffenen Rentner heute noch Nachteile haben, weil deren Ansprüche nicht ausreichend oder gar nicht anerkannt werden – vor allem um in der DDR geschiedene Frauen, aber auch um ehemalige Bergleute.« So beginnt der Bericht des Bundestages unter der das Ergebnis der Bemühungen bereits zusammenfassenden Überschrift Oppositionsanträge zu DDR-Renten abgelehnt. Nun wird der eine oder andere vielleicht irritiert fragen: Was für Probleme bitte haben denn in der DDR geschiedene Frauen im Rentenrecht?

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