Und erneut grüßt die Debatte über eine allgemeine Dienstpflicht für junge Menschen. Von einer theoretischen Sinn-Suche und dem Wahnsinn der ebenfalls theoretischen Praxis

Da ist sie wieder, die Debatte über die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für junge Menschen. »Sollen junge Menschen nach dem Ende ihrer Schulzeit einen verpflichtenden Dienst für die Gesellschaft leisten müssen? Darüber diskutieren Experten der CDU in einem sogenannten Werkstattgespräch. Die Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte einen solchen Dienst schon zu ihrer Zeit als Generalsekretärin ins Gespräch gebracht. Ein solches Jahr könne der gesellschaftlichen Polarisierung entgegenwirken und zu mehr Empathie führen. In der Bevölkerung hat der Vorschlag viele Sympathisanten, ist aber wohl nicht leicht umzusetzen«, so beginnt der Artikel Darum geht es bei der allgemeinen Dienstpflicht. Junge Menschen aller Geschlechter »sollen nach der Schule ein Jahr lang gemeinnützig arbeiten und sich so in die Gesellschaft einbringen. Die Tätigkeit könnte im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich sein. Auch ein Engagement in der Bundeswehr wäre denkbar.«

Nun ist das wahrlich kein neues Thema, auch wenn man derzeit durch die geballte Medienberichterstattung einen solchen Eindruck bekommen könnte. Einen „Und täglich grüßt das Murmeltier“-Effekt muss man schon diagnostizieren. Erst im Sommer des letzten Jahres wurde hier dieser ausführliche Beitrag veröffentlicht: Das Sommerloch ist doch nicht in der deutschen Hitze ausgetrocknet. Einige Anmerkungen zur Diskussion über eine allgemeine Dienstpflicht, so ist der Artikel vom 8. August 2018 überschrieben. Auch damals war Annegret Kramp-Karrenbauer Auslöser der kurzen, heftigen medialen Aufregung, zu der Zeit noch Generalsekretärin der CDU, mittlerweile zur Bundesverteidigungsministerin und CDU-Vorsitzenden befördert.

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EU-Entsenderichtlinie: Etwas weniger Lohndumping – und die weiterhin offene Flanke Sozialdumping im Baubereich. Da setzt ein slowenisches Geschäftsmodell an, das über Brüssel gestoppt werden soll

„Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Auf diese einprägsame und für alle verständliche Formel versucht die EU-Kommission die nach langem Ringen reformierte EU-Entsenderichtlinie zu verkaufen. Die wurde im vergangenen Jahr verabschiedet (vgl. dazu beispielsweise EU-Parlament verabschiedet neue Vorschriften gegen Lohndumping) und muss nun in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Dafür haben die bis spätestens Mitte 2020 Zeit. Und das betrifft bekanntlich nicht nur einige wenige Arbeitnehmer. Mehr als 2,3 Millionen entsandte Kräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, über 440.000 in Deutschland. Viele werkeln auf dem Bau, bei Speditionen, in Gaststätten oder in der Pflege.

»Auf deutschen Baustellen geht es mittlerweile international zu. Bauunternehmer engagieren jeden zehnten Arbeiter im Ausland, meist stammen sie aus Osteuropa. Es sind größtenteils Unternehmen aus Österreich, Polen und Rumänien, die die Arbeiter in Deutschland anbieten – ein lukratives Geschäft, denn hierzulande ist in den vergangenen Jahren die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften kräftig gestiegen. Zum einen, weil die Auftragsbücher gut gefüllt sind, es vielen Betrieben aber an den nötigen Fachkräften fehlt. Zum anderen sind die ausländischen Firmen günstig. Nicht selten geht das zulasten der Arbeiter, die oft niedrigere Löhne erhalten als ihre heimischen Kollegen. Und auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen versuchen jene Unternehmen immer wieder, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.« So beginnt der Beitrag Tricks auf dem Bau von Simon Groß. Und der berichtet von einem ganz besonderen Geschäftsmodell aus Slowenien, um den angesprochenen Wettbewerbsvorteil bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu vergrößern.

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Wenn die Neue wahrscheinlich zu klein ist, die Alte wahrscheinlich auch, aber die ist schon da und hat viele andere Mitglieder: Die Nicht-Anerkennung der „Neue Assekuranz Gewerkschaft“, der „Gemischtwarenladen“ Verdi und die Frage der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ (Art 9 Abs. 3 Grundgesetz)

Im Art. 9 Abs. 3 GG, nicht umsonst ganz vorne in unserer Verfassung platziert, findet man die Verankerung der sogenannten Koalitionsfreiheit, mit der im Grunde das Existenzrecht von Gewerkschaften verfassungsrechtlich abgesichert wird. Dabei ist zwischen einer individuellen und einer kollektiven Koalitionsfreiheit zu unterscheiden: »Die individuelle Koalitionsfreiheit garantiert das Recht des Einzelnen, Koalitionen zu gründen. Daher können Arbeitnehmer durch freiwilligen Zusammenschluss Gewerkschaften und Arbeitgeber Arbeitgeberverbände gründen. Arbeitnehmer haben ferner das Recht, sowohl einer bestehenden Koalition beizutreten und sich in ihr zu betätigen (positive Koalitionsfreiheit) als auch das Recht, sich keiner Koalition anzuschließen oder aus einer Koalition auszutreten (negative Koalitionsfreiheit). Durch das Koalitionsrecht ist die gewerkschaftliche Betätigung von Arbeitnehmern geschützt. Sie dürfen wegen ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit nicht benachteiligt werden. Daher ist die an Stellenbewerber oder Arbeitnehmer gerichtete Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit grundsätzlich unzulässig.«

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Die Grenzen der Gemeinnützigkeit werden enger gezogen und einige werden ausgeschlossen. Das trifft nicht nur politische Akteure, sondern auch die „Zweckbetriebe“ gemeinnütziger Organisationen

Da hat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) aber so einigen Teilnehmern am immer noch bunten Vereinsleben in Deutschland einen gehörigen Schrecken eingejagt: »Ist ein Mann gemeinnützig, wenn er unter seinesgleichen bleibt – oder bloß in gemischtgeschlechtlicher Gesellschaft? Der Vorschlag von Finanzminister Scholz bringt traditionelle Männervereine in Bedrängnis.« In dem Artikel Das Problem der traditionellen Herrenklubs wird dann weiter ausgeführt: Scholz verkündete, man ändere derzeit das Gemeinnützigkeitsrecht. „Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen“. Das würde mehrere Tausend Vereine treffen – und eine Folge des Wegfalls der Gemeinnützigkeit wäre dann u.a., dass man keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen darf.

Und ein derart begründeter Entzug der Gemeinnützigkeit könnte auch eine deutsche Institution von internationalem Ruf treffen: den Kölner Karneval. In den Traditionskorps, dessen wichtigsten Vereinen, dürfen Frauen bislang keine aktiven Mitglieder werden.

Dass das auch für die katholische Kirche relevant werden könnte, davon war aber nichts zu hören, obgleich man ja durchaus inhaltliche Bezüge herstellen könnte. Mit dieser Institution wird man sich auch kaum anlegen. Dafür gibt es andere Spielwiesen, wo es dann um Organisationen geht, denen man den durchaus vorteilhaften Status der Gemeinnützigkeit absprechen kann. Diese Erfahrung musste Anfang des Jahres der globalisierungskritische Verein Attac machen.

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Überschuldung: Etwas Licht von oben betrachtet, zugleich ganz viel Schatten bei den Älteren. Auch hier zeigen sich die Auswirkungen von Altersarmut

»Die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland ist erstmals seit 2013 leicht zurückgegangen. Auch die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinkt geringfügig.« Das meldet wir Wirtschaftsauskunftei Creditreform unter der Überschrift SchuldnerAtlas Deutschland 2019. Wenn man das in konkreteren Zahlen braucht: »Zum Stichtag 1. Oktober 2019 betrug die Überschuldungsquote bundesweit exakt 10 Prozent. Damit sind weiterhin über 6,9 Millionen Bürger überschuldet und weisen „nachhaltige Zahlungsstörungen“ auf. Das sind rund 10.000 Personen weniger als im vergangenen Jahr (minus 0,1 Prozent).«

Der Blick auf einen längeren Zeitraum verdeutlicht: »Deutschlandweit bleiben rund vier Millionen Menschen in einer harten und damit tieferen Überschuldungsspirale gefangen. Von 2006 bis 2019 stieg die Zahl der Überschuldungsfälle insgesamt um 611.000 (plus 18 Prozent).«

In Summe schieben die Betroffenen einen Schuldenberg von 202 Milliarden Euro vor sich her. Mit Blick auf die Ursachen: Über 80 Prozent der Überschuldungsfälle entfallen auf die „Big Six“: Arbeitslosigkeit, Erkrankung/Sucht/Unfall, unwirtschaftliche Haushaltsführung, Trennung/Scheidung/Tod, eine gescheiterte Selbstständigkeit und ein längerfristiges Niedrigeinkommen.

Zugleich zeigen die Daten erneut, warum sich die Sorgenfalten vertiefen, wenn man auf die älteren Menschen schaut. Bereits im vergangenen Jahr musste man zur Kenntnis nehmen: »Während die Zahl der jüngeren Verschuldeten erfreulicherweise zurückging, ist die Zahl der verschuldeten über Siebzigjährigen rasant gestiegen. Das sei gefährlich, denn allein mit ihrer Rente hätten die meisten kaum eine Chance, ihre Schulden wieder loszuwerden. Nicht nur wegen der steigenden Mieten.«

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