Was ist schon eine Forderung von acht Prozent mehr gegen eine Erhöhung von über 20 Prozent? Zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022

In den vergangenen Wochen wurde im Kontext der stark gestiegenen Inflation immer wieder das Noch-Gespenst einer „Lohn-Preis-Spirale“ an die Wand gemalt. In der bisherigen Entwicklung der Löhne kann man einen Inflationsturbo nicht wirklich erkennen, ganz im Gegenteil sehen wir flächendeckend Reallohnverluste bei den Beschäftigten. Abgelenkt wird zudem von der Tatsache, dass wir es wenn, dann mit einer „Preis-Lohn“-Spirale zu tun bekommen könnten. Das ist nicht nur ein semantischer Unterschied. Dennoch ist es gelungen, durch das mediale Dauerfeuer eine Sensibilisierung für die angeblich drohende Gefahr von „zu großen“ Lohnsteigerungen herzustellen – und alle scheinbaren Belege für diese These werden aufgegriffen und verbreitet. So beispielsweise das hier: Tarifverhandlungen mit Volkswagen: IG Metall fordert acht Prozent höhere Löhne: »Die IG Metall will in den anstehenden Tarifverhandlungen für die rund 125.000 Beschäftigten bei Volkswagen in Westdeutschland acht Prozent höhere Löhne durchsetzen. Die große Tarifkommission der bei dem Autobauer besonders stark vertretenen Industriegewerkschaft begründete die Forderung am Mittwoch mit der gestiegenen Inflation und hohen Gewinnen von Volkswagen. Der neue Tarifvertrag soll zwölf Monate laufen.« Die Forderung für den Haustarifvertrag mit VW entspricht von der Größenordnung acht Prozent der Zielvorgabe der IG Metall für die bundesweit 3,9 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustriefür. Aber da ist schon der wichtige und einschränkende Hinweis: Es handelt sich um die Forderung der Gewerkschaft. Und eine Forderung ist noch lange kein Abschluss und man kann gesichert davon ausgehen, dass wie immer der tatsächliche Lohnabschluss geringer, möglicherweise sogar deutlich niedriger ausfallen wird.

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Long Covid und die dadurch verursachten Personalausfälle. Befunde aus dem Gesundheitsreport 2022 der Techniker Krankenkasse

»Beim Blick auf die derzeitigen Coronazahlen drängt sich schnell eine Frage auf: Was ist eigentlich aus der sommerlichen Entspannung geworden, die es 2020 und 2021 noch gegeben hatte? In diesem Jahr ist plötzlich von einer „Sommerwelle“ die Rede und wer sich mal im Familien- und Freundeskreis umhört, stößt vermutlich ganz schnell auf den ein oder anderen Fall«, so dieser Bericht. Und man muss anfügen: Dass derzeit zahlreiche Firmen mit erheblichen coronabedingten Ausfällen an Personal konfrontiert sind, sollte sich herumgesprochen haben. Das ist natürlich gerade in den Branchen hart, wo es einen hohen oder gar ausschließlichen Bedarf an Präsenz-Arbeitskräften gibt, deren Ausfall dann unmittelbare und nur schwer bis gar nicht kompensierbare Folgen hat.

Zu der Sommerwelle 2022 nur zwei Beispiele aus dem Verkehrsbereich: »Die Kölner Verkehrsbetriebe kämpfen gerade mit „ungewöhnlich vielen kurzfristigen Personalausfällen“. Ein Grund für die erhöhte Krankenquote sei eine „erneute Zunahme der Coronafälle“. Hinzu kämen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Quarantäne. Die Konsequenz: Ab kommender Woche werden vier Buslinien vorübergehend eingestellt. Das Ziel sei aber, ein „Grundangebot“ in allen Bereichen der Stadt aufrechtzuerhalten.« Und bei einem anderen Unternehmen, dem Verkehrsunternehmen Eurobahn, sieht das so aus: »“Wir haben wirklich über alle Abteilungen hinweg Kollegen, die an Corona erkrankt sind.“ Und anders als noch vor ein paar Monaten seien die Betroffenen nicht mehr nur ein paar Tage, sondern oftmals zwei Wochen krank. Derzeit fielen fünf Prozent der Züge aus. Denn auch in den Werkstätten sei das Personal krank und wenn ein Zug nicht gewartet werde, könne er nicht auf die Schiene.«

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Solche und andere Lehrer: Sommerferien mit vollen Bezügen bei den einen, die anderen werden an die Arbeitslosenversicherung (bzw. Grundsicherung) übergeben

Es gibt Meldungen, die viele Menschen irritieren und nicht wenige empören. Beispielsweise so eine aus Baden-Württemberg: »In den Sommerferien müssen rund 4.000 befristet angestellte Lehrer in BW Arbeitslosengeld beantragen – die Zahl ist gestiegen. Mit diesem Vorgehen spart das Land 15 Millionen Euro«, berichtet der SWR: Bezahlte Sommerferien für befristet angestellte Lehrer in BW würde 15 Millionen Euro kosten. Wobei das mit dem „Sparen“ immer so eine Sache ist, denn die Rechnung muss von dritter Seite bezahlt werden, je nach der (Nicht-)Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen von der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung oder von der steuerfinanzierten Grundsicherung über die Jobcenter. Und natürlich zuallererst von den Betroffenen, denn die bekommen ja nur noch einen weitaus geringeren Teil dessen, was sie in ihrem befristeten Job bislang verdient haben.

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