Solche und andere Lehrer: Sommerferien mit vollen Bezügen bei den einen, die anderen werden an die Arbeitslosenversicherung (bzw. Grundsicherung) übergeben

Es gibt Meldungen, die viele Menschen irritieren und nicht wenige empören. Beispielsweise so eine aus Baden-Württemberg: »In den Sommerferien müssen rund 4.000 befristet angestellte Lehrer in BW Arbeitslosengeld beantragen – die Zahl ist gestiegen. Mit diesem Vorgehen spart das Land 15 Millionen Euro«, berichtet der SWR: Bezahlte Sommerferien für befristet angestellte Lehrer in BW würde 15 Millionen Euro kosten. Wobei das mit dem „Sparen“ immer so eine Sache ist, denn die Rechnung muss von dritter Seite bezahlt werden, je nach der (Nicht-)Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen von der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung oder von der steuerfinanzierten Grundsicherung über die Jobcenter. Und natürlich zuallererst von den Betroffenen, denn die bekommen ja nur noch einen weitaus geringeren Teil dessen, was sie in ihrem befristeten Job bislang verdient haben.

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Immer mehr Arbeitslose rutschen in die Langzeitarbeitslosigkeit – und das gibt Anlass zur Sorge

Das sind Meldungen, die man nur politisch verstehen kann: Der Bundesarbeitsminister wird mit den Worten zitiert, „die Pandemie hat den deutschen Arbeitsmarkt erschüttert. Aber das große Beben ist ausgeblieben.“ Und dann geht es weiter auf der positiven Rutschbahn: »Ein Jahr lang bestimmt die Corona-Krise nun schon, was in Deutschland geht und was nicht. Auch auf dem Arbeitsmarkt hinterlässt das Spuren. Arbeitsminister Heil und Arbeitsagentur-Chef Scheele zeigen sich trotzdem zufrieden.« Dabei stellen sie vor allem ab auf den massiven Einsatz des Instrumentariums der Kurzarbeit, mit der ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit habe verhindert werden können: „Wir sehen, dass sich Kurzarbeit nicht in Arbeitslosigkeit niederschlägt, wenn sie ausläuft. Sondern wir sehen, dass die Unternehmen die Arbeitszeit wieder hochfahren“, so der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele. Der zeichnet sich immer wieder aus durch positive Beschreibungen des Arbeitsmarktes, die in Berlin sicher gerne vernommen werden. Aber auch Scheele kann eine offene Wunde nicht unter den Teppich kehren, so offensichtlich ist die: Die Langzeitarbeitslosen. „Das sind wirklich die Verlierer und Opfer und Leidtragenden dieser Krise“, so wird der Mann aus Nürnberg zitiert. Da lohnt ein Blick auf die nackten Zahlen:

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Sanktionen gegen Arbeitslose sind nicht nur in Deutschland ein Thema. Ein Blick nach Frankreich, wo gerade die Sanktionen verschärft werden. Und nach Österreich

Die Sanktionen gegen erwerbsarbeitslose Menschen werden in diesen Tagen in Deutschland vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungskürzungen im Grundsicherungssystem (Hartz IV) mal wieder diskutiert. Wobei es dabei um Sanktionen in der bedürftigkeitsabhängigen Sozialhilfe geht. Es gibt neben dem SGB II aber auch die im SGB III geregelte Arbeitslosenversicherung und auch dort wird sanktioniert, sogar mehr als bei den Hartz-Empfängern (ein Aspekt, der nicht nur in diesen Tagen so gut wie nie erwähnt wird, vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung: Wenn die Folgen angeblich „versicherungswidrigen Verhaltens“ vor dem Bundessozialgericht landen vom 3. Mai 2018 – übrigens mit einer interessanten Parallele zu dem neuen Urteil des BVerfG, denn das Bundessozialgericht – darum geht es in dem Beitrag – hatte der ausgreifenden Sanktionspraxis der Arbeitsagenturen im Versicherungsbereich Grenzen gesetzt).

Aber nicht nur in Deutschland ist das ein Thema. Beispielsweise auch bei unseren Nachbarn in Frankreich. Bereits in dem Beitrag Eine Wahl zwischen Pest und Cholera oder doch eine notwendige „Modernisierung“? Der „halbierte“ Wahlsieg von Emmanuel Macron in Frankreich und die Sozialpolitik vom 7. Mai 2017 konnte man hier lesen: »Explizit wollte Macron auf die arbeitsmarktpolitischen Rezepte von Nicolas Sarkozy zurückgreifen. Dieser hatte Anfang 2008 eine Änderung der Arbeitslosenversicherung durchsetzen können, welche stärkere Aktivierungsmechanismen beinhaltete. Aufgrund des Personalmangels in den Arbeitsämtern konnte diese jedoch nie wirklich im geplanten Umfang umgesetzt werden. Macron schließt nun daran an. «Aktivierungs- und Sanktionselemente» in der Arbeitslosenversicherung sollen verstärkt und ausgebaut werden. Jedem, der zwei Arbeitsangebote ablehnt oder dessen «Intensität der Jobsuche» den Arbeitsämtern nicht ausreichend erscheint, soll die Arbeitslosenunterstützung vollständig gestrichen werden können.«

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