Bekanntlich sind Prognosen vor allem dann besonders schwierig, wenn sie die Zukunft betreffen – mit diesem immer wieder gerne zitierten Bonmot ist eigentlich schon alles zu dem grundsätzlich unmöglich daherkommenden Unterfangen gesagt, die Zukunft derart komplexer Systeme wie der Konjunktur und der Arbeitsmarktentwicklung auch nur mit Blick auf das laufende oder gar das kommende Jahr vorherzusagen. In „Normalzeiten“ mag das mit dem elaborierten Instrumentarium vielleicht noch ganz gut näherungsweise leistbar, aber die Zeiten sind bekanntlich seit langem alles andere als „normal“.
Arbeitslosigkeit
Ein Blick auf die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsbarometer: Der Stellenabbau geht weiter und die kurzfristigen Perspektiven für den Arbeitsmarkt sind eher negativ
Immerhin „behauptet“ sich die Gesamtbeschäftigung, aber die Entwicklung wird „durch die Industriekrise belastet: Das Verarbeitende Gewerbe verliert derzeit 15.000 sozialversicherungspflichtige Jobs im Monat“.1 Mit diesen Worten wird Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zitiert. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer sinkt im Februar das erste Mal seit einem halben Jahr wieder in den negativen Bereich. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sinkt im Vergleich zum Vormonat um 0,5 Punkte auf nun 99,5 Punkte und unterschreitet damit erstmals seit Juli 2025 wieder die neutrale Marke von 100 Punkten.
Die Kosten der Arbeitslosigkeit sind 2024 deutlich gestiegen
Die Arbeitslosigkeit ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 6,8 Prozent auf 2.787.000 Personen gestiegen und hat damit den Höchstwert im ersten Corona-Jahr 2020 von 2.695.000 übertroffen.
Für das gerade abgeschlossene Jahr 2025 wird die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen von der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Jahresrückblick 2025 mit 2.948.000 angegeben, das waren 161.000 mehr als 2024 (+5,8 Prozent). Damit werden auch 2025 die Kosten der Arbeitslosigkeit entsprechend angestiegen sein (lediglich die Nullrunde beim Regelsatz des Bürgergeldes wird dämpfend gewirkt haben).