Die Tarifverdienste haben schon im vergangenen Jahr der Inflationsentwicklung hinterhergeschaut. Und 2022 gibt es eine ganz schwierige Tarifrunde für die Gewerkschaften

Nicht nur der Blick auf die (weiter steigenden) Sprit- oder Gaspreise lässt viele derzeit Schlimmes befürchten. Auf breiter Front steigen die Preise und wenn man sich anschaut, mit welchen Preissprüngen die dem Endverbrauch vorgelagerten Produktionsstufen konfrontiert sind, dann kann man sich ausrechnen, was und in welcher Größenordnung in den kommenden Monaten an die Verbraucher weitergegeben wird. Dabei hatte ein Teil der Ökonomen durchaus Entspannung in den prognostischen Raum gestellt: »Nach einer jährlichen Teuerungsrate von 5,3 Prozent im Dezember und 4,9 Prozent im Januar hatten Ökonomen gehofft, die Inflation könnte weiter sinken.« Aber: Das Gegenteil ist nun der Fall. Die Verbraucherpreise stiegen im Februar um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt mitteilt (Inflationsrate im Februar 2022 voraussichtlich +5,1 %). Wie kann das sein? Dazu die Bundesstatistiker: »Obwohl die Basiseffekte infolge der temporären Mehrwertsteuersenkung und dem Preisverfall der Mineralölprodukte im Jahr 2020 seit Januar 2022 entfallen, bleibt die Inflationsrate hoch. Einen Einfluss haben hier weiterhin coronabedingte Effekte, wie Lieferengpässe und deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen sowie bei den Energieprodukten. Diese Effekte werden überlagert durch die Unsicherheiten infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine.« Die Begrifflichkeit „Unsicherheiten“ ist angesichts der dramatischen Ereignisse in der Ukraine und den massiven Sanktionen seitens der westlichen Welt gegen Russland weit mehr als nur „unterkühlt“.

Die wahrscheinlichen Folgen für das laufende Jahr werden heftig sein: „Damit ist eine Inflationsrate von unter vier Prozent für das Gesamtjahr 2022 eigentlich unrealistisch geworden.“ Mit diesen Worten wird Achim Truger, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zitiert. „Je nach dem, wie die Gaspreise an die Verbraucher durchgereicht werden und der Gaspreis sich krisenbedingt entwickelt, können es auch über fünf oder sogar über sechs Prozent werden.“

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Wenn ein an sich berechtigtes Verbot der Altersdiskriminierung mit einem ebenfalls berechtigten Anliegen eines selbstbestimmten Lebens in Konflikt gerät

»An Beispielen für Altersdiskriminierung mangelt es nicht – auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz, im Versicherungsbereich und im Gesundheitssektor, im Produktdesign und vielen Dingen des Alltags. Das belegen zahlreiche und vielfältige Fälle, über die beispielsweise die Deutschen Seniorenliga oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichten. So ist es trotz Fachkräftemangel für Menschen ab 55, teilweise sogar schon ab 50, schwieriger als für Junge einen Job zu finden. Versicherungen erhöhen die Beiträge für Versicherte im Seniorenalter oder verweigern ihnen gar bestimmte Behandlungen. Banken gewähren älteren Menschen selten Kredite. Ganz zu schweigen von Behinderungen im Straßenverkehr und fehlendem barrierefreien Zugang zu öffentlichen Orten«, so das Deutsche Institut für Menschenrechte unter der Überschrift Alt und ausgegrenzt? Altersdiskriminierung entgegenwirken. In Deutschland verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) jeder Art von Altersdiskriminierung, aber nicht für alle Lebensbereiche. Schaut man in den § 1 AGG, dann taucht dort explizit die Kategorie „Alter“ auf: »Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.« Al­ter im Sin­ne des AGG ist das Lebensal­ter, nicht et­wa die Dau­er ei­ner Beschäfti­gung.

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Pralinen und (angeblich) die weltbesten Fritten. Nun liefert Belgien auch noch (scheinbar) die Blaupause für eine Vier-Tage-Woche, die viele auf den ersten Blick gerne hätten

»In Belgien können Arbeitnehmer künftig zwischen Vier- und Fünf-Tage-Woche wählen. Ihre Arbeitszeit bleibt bei beiden Optionen gleich. Auch in Deutschland spricht sich eine Mehrheit dafür aus. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag von RTL und ntv würden es 71 Prozent der Befragten begrüßen, wenn Deutschland dieses Modell übernehmen würde«, kann man beispielsweise dieser Meldung entnehmen: Mehrheit der Deutschen für Einführung der Vier-Tage-Woche. Interessant auch dieser differenzierender Hinweis: »Auf Zustimmung stoße das „Belgische Modell“ vor allem bei den 30- bis 44-Jährigen (81 Prozent) und den Befragten mit höherem Bildungsabschluss (Abitur, Studium: 75 Prozent).«

Was ist der Hintergrund für solche Begeisterungsstürme? Um was geht es überhaupt bei diesem „belgischen Modell“?

»Arbeitnehmer in Belgien sollen ihre Arbeit künftig flexibel an vier statt fünf Tagen verrichten können. Die belgische Regierung einigte sich auf eine entsprechende Arbeitsmarktreform, wie Premierminister Alexander De Croo … mitteilte. „Der erste Pfeiler ist, den Arbeitern mehr Flexibilität, mehr Freiheit zu geben“, sagte De Croo. Vollzeit-Arbeitnehmer sollen am Tag länger arbeiten dürfen, damit alle erforderlichen Stunden in vier Tagen geleistet werden können. Das solle etwa der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zugutekommen, so De Croo. Zu der Arbeitsmarktreform gehöre auch ein gesetzlich geregelter Zugang zu Weiterbildungen für Arbeitnehmer, sagte De Croo. Außerdem werde es mehr Flexibilität bei den Nachtdienstregeln geben, um vor allem den Onlinehandel anzukurbeln«, so dieser Beitrag: Belgien will Viertagewoche bei gleicher Arbeitszeit einführen.

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Der „Grundrente“ sei Dank? Zur Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung

Wenn wir über die Rentenversicherung in Deutschland sprechen, dann geht es an den Geldbeträgen gemessen um eine ganz große Hausnummer: Im vergangenen Jahr hat die gesetzliche Rentenversicherung mehr als 340 Milliarden Euro ausgegeben. Nur zur vergleichenden Einordnung: Nach der Haushaltsplanung wurden für das Jahr 2021 für die gesamten Ausgaben des Bundes etwas mehr als 498 Milliarden Euro eingestellt.

Auch die Finanzentwicklung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung ist einem Auf und Ab der Überschüsse und Defizite mit Blick auf die jährlichen Salden von Einnahmen und Ausgaben ausgesetzt. Die Abbildung zeigt die Entwicklung von 2000 bis einschließlich des ersten Corona-Jahres 2020:

Und wie war die Entwicklung im zweiten Corona-Jahr 2021? „Die Rentenversicherung ist bisher gut durch Pandemie gekommen.“ Obwohl sich die COVID-19-Pandemie in Rekordzahlen bei der Kurzarbeit, sinkender Beschäftigung und steigender Arbeitslosigkeit niedergeschlagen habe, würden voraussichtlich auch in diesem Jahr die Beiträge aus beitragspflichtiger Beschäftigung steigen. Mit diesen Worten wurde Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, Anfang Dezember 2021 auf der virtuell tagenden Bundesvertreterversammlung zitiert.

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Überall Milliarden-Löcher. Nicht nur bei den Krankenkassen. Auch die Pflegeversicherung hängt schwer angeschlagen in den Seilen

»In den Kranken- und Pflegekassen klaffen gewaltige Lücken, die nur mit viel Mühe gestopft werden können: mit erhöhten Beiträgen, dem Rückgriff auf Reserven, vor allem aber aus Steuermitteln. Der ohnehin hohe Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verdoppelt sich 2022 auf 28,5 Milliarden Euro.« Das findet man in dem Beitrag AOK reißt Krankenkassenfinanzen tief ins Minus von Christian Geinitz. »Doch die Hiobsbotschaften reißen nicht ab. Allein der Platzhirsch am Markt, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), melden für das zurückliegende Jahr ein nie dagewesenes Defizit. Es ist sogar höher als die Rekordunterdeckung aller Kassen zusammen zu Beginn der Zweitausenderjahre. 2002 und 2003 überstiegen in sämtliche Versicherungen zusammengenommen die Ausgaben die Einnahmen um rund 3,4 Milliarden Euro. Dann folgten fünfzehn Jahre, in denen es vorwiegend Überschüsse gab, bis 2019 die Rechnung wieder ins Minus drehte. 2020 sah es mit minus 2,7 Milliarden Euro besonders übel aus. Doch das ist nichts gegen die Horrorzahlen der AOK für 2021.« Nach vorläufigen Daten »betrug die Finanzierungslücke im vergangenen Jahr sage und schreibe 4,1 Milliarden Euro.«

Aus Krankenkassenkreisen wird berichtet, dass die Belastungen nicht an der Corona-Pandemie lagen. Es habe, im Gegenteil, eine „pandemiebedingte Zurückhaltung der Versicherten bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen“ gegeben. »Vielmehr habe der Fehlbetrag mit der Vermögensabgabe zu tun, also dem Rückgriff in die Reserven. Diesen hatte die zurückliegende Bundesregierung mit Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Kassen auferlegt, um die GKV-Finanzen zu stabilisieren. Der Grund dafür war, dass die Kassenrücklagen ein Mehrfaches der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve betrugen«, so Christian Geinitz.

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