»An Beispielen für Altersdiskriminierung mangelt es nicht – auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz, im Versicherungsbereich und im Gesundheitssektor, im Produktdesign und vielen Dingen des Alltags. Das belegen zahlreiche und vielfältige Fälle, über die beispielsweise die Deutschen Seniorenliga oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichten. So ist es trotz Fachkräftemangel für Menschen ab 55, teilweise sogar schon ab 50, schwieriger als für Junge einen Job zu finden. Versicherungen erhöhen die Beiträge für Versicherte im Seniorenalter oder verweigern ihnen gar bestimmte Behandlungen. Banken gewähren älteren Menschen selten Kredite. Ganz zu schweigen von Behinderungen im Straßenverkehr und fehlendem barrierefreien Zugang zu öffentlichen Orten«, so das Deutsche Institut für Menschenrechte unter der Überschrift Alt und ausgegrenzt? Altersdiskriminierung entgegenwirken. In Deutschland verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) jeder Art von Altersdiskriminierung, aber nicht für alle Lebensbereiche. Schaut man in den § 1 AGG, dann taucht dort explizit die Kategorie „Alter“ auf: »Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.« Alter im Sinne des AGG ist das Lebensalter, nicht etwa die Dauer einer Beschäftigung.
Behindertenhilfe
Die höchst umstrittene „Reform“ der außerklinischen Intensivpflege wurde vom Bundestag nach Änderungen beschlossen. Ist jetzt alles gut geworden?
Seit Monaten erleben wir massive Proteste von außerklinischer Intensivpflege betroffener Menschen und ihren Angehörigen sowie von Aktivisten aus der Behindertenbewegung. Es geht um das mittlerweile als Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG, Bundestags-Drucksache 19/19368 vom 20.05.2020) bezeichnete und nunmehr nach einigen Änderungen auch vom Bundestag verabschiedete Gesetz, mit dem angeblich nur Gutes getan werden soll: „Intensivpflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein“, so der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Daher würden nun verbindliche Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause festgeschrieben. Außerdem werde Intensivpflege in stationären Einrichtungen „endlich bezahlbar“. Das kann man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Bundestag beschließt umstrittene Reform der Intensivpflege. Das hört sich doch erst einmal gut an und dieser Eindruck wird dann auch durch solche Ausführungen bestärkt: »Die Reformpläne waren nach Protesten von Ärzten, Patientenvertretern und Sozialverbänden noch geändert worden. Die Kritik entzündete sich vor allem daran, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung ursprünglich nur noch eine Ausnahme sein sollte. Vielfach wurden Zwangseinweisungen in Heime befürchtet. Stattdessen ist nun vorgesehen, dass außerklinische Intensivpflege grundsätzlich in Pflege- und Behindertenheimen, Wohneinheiten und auch „in der eigenen Häuslichkeit“ erbracht werden kann. „Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen“, heißt es im Gesetz. SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas betonte: „Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann wird das auch in Zukunft möglich sein.“«
Sollten die zahlreichen und beeindruckenden Proteste der Betroffenen und der sie unterstützenden Organisationen wie auch der Druck seitens der Oppositionsparteien im Bundestag am Ende ihre Wirkung entfaltet haben? Erst vor wenigen Tagen wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Kann eine ungewöhnliche Allianz von Grünen, FDP und Linken das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (IPReG) auf den letzten Metern noch aufhalten? Was ist wirklich herausgekommen?
Kann eine ungewöhnliche Allianz von Grünen, FDP und Linken das „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (IPReG) auf den letzten Metern noch aufhalten?
Der Deutsche Bundestag hat es auf seiner Seite bereits angekündigt: »Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 2. Juli 2020, nach 30-minütiger Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz …) ab.« Das hört sich nach einer reinen Formsache an. Die Überschrift der Meldung des Parlaments klingt nach einer frohen Botschaft: Intensiv-Pflegebedürftige sollen künftig besser versorgt werden – und steht doch in einem ziemlichen Kontrast zu der seit Monaten immer wieder vorgetragenen massiven Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Haus des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU), vgl. dazu Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung
(Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG), Bundestags-Drucksache 19/19368 vom 20.05.2020.
Warum die Kritik an dem Gesetzentwurf durchaus berechtigt ist, wurde hier in dem Beitrag Vom RISG zum GKV-IPReG: Außerklinische Intensivpflege und die Angst vor einer fremdbestimmten Abschiebung aus dem eigenen Haushalt vom 21. Juni 2020 ausführlich begründet. Es geht darum, dass die außerklinische Intensivpflege, fokussiert auf Beatmungspatienten, im Regelfall in „Beatmungs-WGs“ oder in Pflegeheimen stattfinden und die bislang oft gewählte Wunsch-Variante einer solchen Pflege im Haushalt des Pflegebedürftigen erheblich beeinträchtigt werden soll.