Großbritannien: Mit der Axt an Leistungen für Behinderte und Arbeitsunfähige? Oder läuft ein System mit „perversen Anreizen“ aus dem Ruder?

»Da sind sie wieder. Protestierende im Londoner Regierungsviertel halten Schilder hoch, auf denen sie ein Ende der Sparpolitik fordern, eine Besteuerung der Reichen, mehr Geld für Bedürftige. Man könnte denken, es sei das Jahr 2011, als sich in Großbritannien eine breite Basisbewegung gegen die Austeritätspolitik der damaligen Tory-Regierung formierte. Aber es sind Szenen von heute, und die Demonstrationen richten sich gegen die Labour-Regierung von Keir Starmer.« So beginnt der Beitrag Labour: Zurück zum Kahlschlag von Peter Stäuber. Dabei hat doch die neue Labour-Regierung seit dem Wahltriumph im Juli 2024 sozialpolitische Maßnahmen auf den weg gebracht, die ganz anders klingen: Sie hat beispielsweise den Mindestlohn erhöht und die Rechte am Arbeitsplatz gestärkt.

De andere Seite der Medaille liest sich so: »Aber gleichzeitig hat Finanzministerin Rachel Reeves zu einer dicken Axt gegriffen, um den Sozialstaat zu stutzen. Unter anderem hat sie Millionen von Rentnerinnen und Rentnern den Heizzuschuss entzogen, was laut einer Regierungsanalyse bis zu 100.000 Menschen in die Energiearmut stürzen könnte. Eine von den Torys eingeführte Beschränkung des Kindergeldes für arme Haushalte hat Labour beibehalten.«

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Der Europarat hat Deutschland einen Besuch abgestattet und beklagt ein hohes Maß an Armut und sozialer Benachteiligung

Der Europarat wurde 1949 zum Schutz von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaat in Europa gegründet. Er ist von der Europäischen Union unabhängig. Ihm gehören 46 europäische Staaten an.

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, hat vom 27. November bis zum 1. Dezember 2023 Deutschland besucht und darüber einen Bericht verfasst. Die Mitteilung des Europarates zu diesem Report ist so überschrieben: Deutschland: Menschenrechtsversprechen einlösen und den Zugang zu sozialen Rechten verbessern. »Die Regierung hat begrüßenswerte Schritte unternommen, um das Sozialsystem zugänglicher zu machen und soziale Sicherungsleistungen anzuheben. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um gegen die wachsende Ungleichheit in Deutschland anzugehen, bestehende Hürden beim Zugang zu sozialen Rechten zu beseitigen und die negativen Langzeitfolgen von Armut auf die individuelle Gesundheit, Bildung und Beschäftigungsaussichten zu minimieren.« Vor allem in drei Bereichen müsse mehr getan werden.

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Wenn ein an sich berechtigtes Verbot der Altersdiskriminierung mit einem ebenfalls berechtigten Anliegen eines selbstbestimmten Lebens in Konflikt gerät

»An Beispielen für Altersdiskriminierung mangelt es nicht – auf dem Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz, im Versicherungsbereich und im Gesundheitssektor, im Produktdesign und vielen Dingen des Alltags. Das belegen zahlreiche und vielfältige Fälle, über die beispielsweise die Deutschen Seniorenliga oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichten. So ist es trotz Fachkräftemangel für Menschen ab 55, teilweise sogar schon ab 50, schwieriger als für Junge einen Job zu finden. Versicherungen erhöhen die Beiträge für Versicherte im Seniorenalter oder verweigern ihnen gar bestimmte Behandlungen. Banken gewähren älteren Menschen selten Kredite. Ganz zu schweigen von Behinderungen im Straßenverkehr und fehlendem barrierefreien Zugang zu öffentlichen Orten«, so das Deutsche Institut für Menschenrechte unter der Überschrift Alt und ausgegrenzt? Altersdiskriminierung entgegenwirken. In Deutschland verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) jeder Art von Altersdiskriminierung, aber nicht für alle Lebensbereiche. Schaut man in den § 1 AGG, dann taucht dort explizit die Kategorie „Alter“ auf: »Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.« Al­ter im Sin­ne des AGG ist das Lebensal­ter, nicht et­wa die Dau­er ei­ner Beschäfti­gung.

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