Förderung beruflicher Weiterbildung in der Grundsicherung: Jobcenter beklagen unterschiedliche Hindernisse. Und selbst hier wieder: das sozialpolitische Krankheitsbild der Verschiebebahnhöfe

Häufig passen die Qualifikationen und beruflichen Fähigkeiten von Arbeitslosen nicht zu den Anforderungen ausgeschriebener Stellen. Das gilt besonders in der Grundsicherung (SGB II). Dann bietet es sich bei einem Teil der Betroffenen an, mit Hilfe einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme (wieder) den Anschluss herzustellen.

»Jobcenter können die Weiterbildung von Leistungsberechtigten durch entsprechende Maßnahmen fördern und so deren langfristige Integrationschancen verbessern. Darunter fallen sowohl kürzere Qualifizierungen wie ein Lkw-Führerschein oder ein Computerkurs als auch solche, die zu einem Berufsabschluss führen.«

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Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei

Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten.

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„Die“ Jobcenter und „die“ Bürgergeldempfänger – eine Studie soll ergeben haben, dass die einen zu wenig Stellen anbieten und von den anderen die Hälfte gar keinen Job sucht

Wir werden das in den kommenden Monaten, wenn die „Abschaffung“ des Bürgergelds und die Einführung der (gar nicht so) „Neuen Grundsicherung“ seinen parlamentarischen Gang geht und dann wahrscheinlich zum Sommer 2026 vollends umgesetzt sein wird,1 immer öfter erleben: Die Jobcenter arbeiten nicht so, wie sie sollten und deshalb werden die großspurigen Versprechen der Bundesregierung, was angebliche Einsparungen im SGB II und ein sanktionierenden „Aussiebens“ der Leistungsempfänger angeht, auch leider nicht erreichbar sein. Wenn die doch nur besser arbeiten würden.

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