Ernährungsarmut? Die könnte in Deutschland unter Haushalten mit Kindern weit verbreitet sein, so ein Bericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)

Wir laufen auf die Adventszeit und die Weihnachtsfeiertage zu. Da wird von vielen auf den Tischen aufgetragen, bis sich die Platten biegen. Einkommensarme Menschen spielen in dieser Zeit – wenn überhaupt – in Berichten eine Rolle, wo sie beklagen müssen, dass sie ihren Kindern keine auch nur annähernd vergleichbaren Geschenke machen können wie das in „normalen“ Familien passiert. Aber Mangel an Essen? Wohl kaum in unserem Land. Immer wieder trifft man in der Armutsdiskussion auf die Aussage: Hungern muss in unserem Land keiner. Punkt.

Wie kann man dann über „Ernährungsarmut“ schreiben und gar behaupten, dass eine solche gerade in Haushalten mit Kindern „weit verbreitet“ sei?

»Insgesamt 22,4 Prozent der bei einer neuen Studie befragten Haushalte waren demnach 2022 und 2023 von moderater oder starker Ernährungsunsicherheit betroffen«, kann man diesem Beitrag entnehmen: Wenn gesundes Essen zu teuer ist. Und mit der neuen Studie gemeint ist der neue Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).

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Ein Lehrstück medialer Skandalisierung: Von einem „Erwerbszuschuss“ zu einer „Anschubfinanzierung“ und runter zu einer „Arsch-hoch“-Prämie

Wir haben in den vergangenen Monaten an vielen Stellen im medialen (und parteipolitischen) Raum wuchtige Kampagnen gegen das „Bürgergeld“ erleben müssen. Unabhängig von der Tatsache, dass es nun wirklich gute Gründe für Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung des Grundsicherungssystems gibt, muss man feststellen, dass ein Teil der Kampagnen das unterste Niveau erreicht hat. Zugleich sind die Kampagne aber aufgrund der reißerischen Aufmachung und der gezielten Adressierung von mehr oder weniger reflektierten Gerechtigkeitsvorstellungen bei vielen Menschen in der Lage, hochgradig emotionalisierte Abwehrreaktionen und Aggressionen auszulösen, bei denen mehrere Millionen Menschen, die in äußerst heterogenen Lebenslagen und für einige Zeit bis hin zu vielen Jahren auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind, in Kollektivhaft genommen werden.

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Karlsruhe statt Bierzelt. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) irrlichtert in der eskalierenden Debatte über das Bürgergeld. Verfassungsrechtliche Nachhilfe wäre angezeigt

Wir haben in den vergangenen Monaten eine teilweise abgründige Debatte über das „Bürgergeld“ – eine vor allem semantisch wohlklingende Umetikettierung dessen, was man früher „Hartz IV“ nannte – erleben müssen. Mit teilweise abstrusen Modellberechnungen, was die einen angeblich kriegen und die anderen angeblich nicht. Mit der unter die Leute gebrachten Botschaft, dass alle Bürgergeld-Empfänger arbeitslos sind und es sich mit einem Netflix-Abo und einem Flachbildfernseher ausgestattet auf der heimischen Couch in den voll von den Jobcentern bezahlten Mietwohnungen bequem machen und den vielen Menschen, die von ihrer Hände Arbeit mit überschaubaren Arbeitseinkommen über die Runden kommen müssen, den Mittelfinger zeigen. Schnell hat man mit der entsprechenden medialen Unterstützung gemerkt, dass man damit ganz viele Menschen so richtig in Wallung bringen kann und in diesem Kontext folgerichtig war dann auch eine Eskalation mit immer radikaleren Forderungen bis hin zu einer grundlegenden Infragestellung des Bürgergeldes und damit der Grundsicherung, also dem letzten Auffangnetz der sozialen Sicherung in unserem Land.

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