Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei

Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten.

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Vom „Florida“- zum „Totalverweigerer-Rolf“ und dem Einfluss von Einzel- und Kunstfiguren auf die sozialpolitische Gesetzgebung

Am Anfang des Jahres 2026 arbeiten sich die parlamentarischen Mühlen ab an dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025), mit dem das erst 2023 eingeführte „Bürgergeld“ durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzt werden soll.

Dem vorangegangen waren Monate einer teilweisen hysterisch daherkommenden Debatte über „die“ Bürgergeldempfänger. Viele Menschen wurden bei der damit einhergehenden hochgradig emotionalisierten Diskussion im wahrsten Sinne des Wortes auf die Bäume getrieben angesichts der immer wieder behaupteten und oftmals mit Hilfe anekdotischer Evidenz scheinbar belegter Fälle des krassen und flächendeckenden Missbrauchs sozialstaatlicher Leistungen.

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„Die“ Jobcenter und „die“ Bürgergeldempfänger – eine Studie soll ergeben haben, dass die einen zu wenig Stellen anbieten und von den anderen die Hälfte gar keinen Job sucht

Wir werden das in den kommenden Monaten, wenn die „Abschaffung“ des Bürgergelds und die Einführung der (gar nicht so) „Neuen Grundsicherung“ seinen parlamentarischen Gang geht und dann wahrscheinlich zum Sommer 2026 vollends umgesetzt sein wird,1 immer öfter erleben: Die Jobcenter arbeiten nicht so, wie sie sollten und deshalb werden die großspurigen Versprechen der Bundesregierung, was angebliche Einsparungen im SGB II und ein sanktionierenden „Aussiebens“ der Leistungsempfänger angeht, auch leider nicht erreichbar sein. Wenn die doch nur besser arbeiten würden.

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