Von untergebrachten wohnungslosen Menschen und einem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 439.500 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber den Vorjahren weiter erhöht.

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Der Europarat hat Deutschland einen Besuch abgestattet und beklagt ein hohes Maß an Armut und sozialer Benachteiligung

Der Europarat wurde 1949 zum Schutz von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaat in Europa gegründet. Er ist von der Europäischen Union unabhängig. Ihm gehören 46 europäische Staaten an.

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, hat vom 27. November bis zum 1. Dezember 2023 Deutschland besucht und darüber einen Bericht verfasst. Die Mitteilung des Europarates zu diesem Report ist so überschrieben: Deutschland: Menschenrechtsversprechen einlösen und den Zugang zu sozialen Rechten verbessern. »Die Regierung hat begrüßenswerte Schritte unternommen, um das Sozialsystem zugänglicher zu machen und soziale Sicherungsleistungen anzuheben. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um gegen die wachsende Ungleichheit in Deutschland anzugehen, bestehende Hürden beim Zugang zu sozialen Rechten zu beseitigen und die negativen Langzeitfolgen von Armut auf die individuelle Gesundheit, Bildung und Beschäftigungsaussichten zu minimieren.« Vor allem in drei Bereichen müsse mehr getan werden.

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Erzwingungshaft gegen einen wohnungslosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen? Nein, sagt das Amtsgericht in Dortmund

Dortmund ist eine große und bunte Stadt mit vielen tollen Menschen und interessanten Entwicklungen gerade vor dem Hintergrund des montanindustriellen Erbes, mit dem sich diese Stadt des Ruhrgebiets auch in den 2020er Jahren noch herumschlagen muss. Und so, wie man diese Stadt keinesfalls auf den Bundesligisten Borussia Dortmund reduzieren darf, sollte man nicht von dem eigenartigen Verhalten eines Teils der Dortmunder Bürokratie auf alle schließen. Soweit die einschränkende Vorbemerkung, wenn es im Folgenden um ein neues Urteil des Amtsgerichts Dortmund geht.

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2021 hat der Dortmunder Richter am Amtsgericht Dröge unmissverständlich festgestellt: »Der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft wird zurückgewiesen, weil der Betroffene zahlungsunfähig ist.«

Um wen und was geht es hier? »Der betroffene ist drogenabhängiger und obdachloser Rollstuhlfahrer. Die Stadt Dortmund hat in verschiedenen Verfahren gegen den Betroffenen Bußgelder in Höhe von insgesamt 7.325,00 Euro zzgl. Verfahrenskosten festgesetzt.«

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