Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man die Arbeitszeitfrage als eine der wichtigsten und naturgemäß umstrittensten Fragen bei der Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hervorhebt. Das entspringt dem niemals auflösbaren, sondern nur auf dem Wege des Kompromisses modellierbaren Dilemmas, dass die einen möglichst ungehindert und unbegrenzt auf die Arbeitskraft zugreifen und diese nach den jeweiligen betrieblichen Anforderungen nutzen möchten, während die anderen ein großes Interesse daran haben, dass sich die Erwerbsarbeit in einem geregelten Rahmen bewegt und dass dieser Planbarkeit sowie eine Synchronisierung mit dem privaten Leben (das aber auch die notwendigen Zeiten der Regeneration und Erhaltung der Arbeitskraft, die man auf dem Erwerbsarbeitsmarkt verkaufen muss, beinhaltet) ermöglicht. Und eine gleichsam dritte Seite in diesem Geflecht hat das berechtigte Schutzinteresse der Arbeitnehmer angesichts der auf vielen Teilarbeitsmärkten gegebenen Asymmetrie der Machtverhältnisse vor Augen, um die Arbeitnehmer mit Schutzregelungen vor einer Überausbeutung durch die Arbeitgeber, aber angesichts der zuweilen anzutreffenden Nicht-Wahrnehmung der eigenen Verletzbarkeit auch vor Selbstausbeutung zu bewahren, wozu dann beispielsweise Arbeitszeitgesetze und damit zusammenhängende Regelungen dienen (sollen).
In den Kindertageseinrichtungen fängt es an und bei den Urgroßeltern hört es noch nicht auf. Neue Befunde zur Entstehung und Verfestigung sozialer Ungleichheit
Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man schreibt, dass das Versprechen eines sozialen Aufstiegs neben der D-Mark, an deren Einführung mit einer Währungsreform vor 70 Jahren in diesen Tagen in vielen Artikeln erinnert wird, gleichsam zur DNA der Bundesrepublik Deutschland gehört (zur D-Mark-Einführung 1948 vgl. beispielsweise den Beitrag Haste mal die Mark? von Nikolaus Piper, der auf die Bedeutung für das bundesdeutsche „Wirtschaftswunder“ hinweist). Und so war es denn ja auch in den Jahrzehnten nach 1948 – viele Menschen hatten den Eindruck bzw. erlebten es tatsächlich, dass es nicht nur ihnen Jahr für Jahr besser ging, sondern dass davon auch die Kinder profitieren konnten. Das Bild eines Fahrstuhls bzw. einer Rolltreppe nach oben trifft die Wahrnehmung und das Selbstverständnis vieler sicher sehr gut.
Nun wird aber schon seit vielen Jahren über eine zunehmende soziale Ungleichheit in Deutschland diskutiert. Diese These ist wahrlich nicht unumstritten, aber in den vergangenen Jahren häufen sich doch die Befunde, dass es erhebliche Störungen beim Aufstieg(sversprechen) in unserem Land gibt. Und manche Wissenschaftler haben ihre Karriere darauf aufbauen können, beispielsweise der Soziologe Oliver Nachtwey mit seinem Buch Die Abstiegsgesellschaft – Über das Aufbegehren in der regressiven Moderne, das auf große Resonanz gestoßen ist und das nicht ohne Hintergrund zu erinnern versucht an das Buch eines anderen Soziologen, Ulrich Beck, der damit in den 1980er Jahren die Debatten beeinflusst hat (und in dem es übrigens in weiten Teilen neben der ökologischen Dimension auch schon um die Verwerfungsfolgen zunehmender sozialer Ungleichheit ging: Risikogesellschaft – Auf dem Weg in eine andere Moderne, so hatte Beck seine gesellschaftliche Bestandsaufnahme und Analyse betitelt und 1986 publiziert.
Bayern erodiert. Bei der Tarifbindung. Und neue Zahlen zur „Rufarbeit“
Bayern wird ja gerne von der CSU, die sich in dem Freistaat als Staatspartei mit Dauerabo versteht, als leuchtendes Vorbild für den Rest der Bundesrepublik Deutschland dargestellt, weil dort alles besser sei. Und es gibt ohne Zweifel auch zahlreiche Bereiche, wo man den Bayern Respekt zollen muss. Aber für Arbeitnehmer stellt sich die Sache weitaus differenzierter dar als man glauben möchte. Eigentlich müssten dort goldene Zeiten für die Beschäftigten angebrochen sein, angesichts der wirtschaftlichen Situation, der niedrigen offiziellen Arbeitslosigkeit, des in vielen Teilen des Landes beklagten massiven Mangels sogar an irgendwelchen Arbeitskräften.
Und dann das: »In Bayern werden nur noch 53 Prozent aller Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt. Damit ist der Freistaat das Schlusslicht unter den westdeutschen Bundesländern, die im Durchschnitt nach wie vor eine Tarifbindung von 59 Prozent aufweisen. Lediglich in Ostdeutschland liegt die Tarifbindung zumeist noch niedriger.« Das kann man einem Bericht über eine neue Studie aus dem gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung entnehmen.