Die Politik wird sie nicht los, die zahlreichen frustrierten Betriebsrentner, die vor vielen Jahren Opfer einer der in der Sozialpolitik so bekannten und beliebten Verschiebebahnhof-Operationen geworden sind. Blicken wir zurück in die Zeiten der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, konkret in das Jahr 2004. Zu Beginn dieses Jahres trat das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ in Kraft. Seinerzeit waren die Sozialkassen klamm und die rot-grüne Bundesregierung suchte fieberhaft nach neuen Einnahmequellen. Unter der damals zuständigen Ministerin Ulla Schmidt (SPD) wurde auf der Suche nach zusätzlichen Geldern für die Gesetzliche Krankenversicherung die volle Beitragspflicht für Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt – und das auch rückwirkend für alle Altverträge. Dass das als ein massiver Vertrauensbruch von den dadurch Betroffenen wahrgenommen wurde und wird, überrascht jetzt nicht wirklich. Die von den Betroffenen als kalte Enteignung wahrgenommene Doppelverbeitragung wird von ihnen – und beispielsweise vom Verein Direktversicherungsgeschädigte – seit Jahren immer wieder kritisiert und eine Korrektur eingefordert.
Stiefkind Altenpflege: Noch eine Studie belegt die unterdurchschnittliche Entlohnung und fordert eine „umfassende Aufwertung“
In diesem Blog wurde und wird seit langem auf das Problem hingewiesen, dass die Altenpflegekräfte deutlich besser vergütet werden müssen – das ist ein wichtiger Baustein, um den absehbaren Kollaps des Systems zu vermeiden. Vgl. dazu nur als ein Beispiel den Beitrag Zwischen Gottes Lohn und „marktgerechter“ Vergütung: Was Hilfs- und Fachkräfte in der Pflege verdienen und warum die Altenpflege (auch) entgeltmäßig eine Großbaustelle werden muss vom 22. August 2018. Und nein, man muss an dieser Stelle nicht mit dem Argument kommen, dass den Pflegekräften mehr Geld „gar nicht so wichtig sei“, sondern vielmehr Wertschätzung und mehr von ihnen. Dass die personelle Unterausstattung der meisten Pflegedienste und Pflegeheime offensichtlich ist und dringend einer Verbesserung bedürfen (beispielsweise über verbindliche Personalschlüssel, die mittel- und langfristig sukzessive angehoben werde), ist dermaßen zwingend, dass man schon gar nicht mehr darüber berichten möchte.
Und zum Thema Vergütung der Altenpflegekräfte wurde nun eine neue Studie veröffentlicht: Michaela Evans und Christine Ludwig haben die repräsentative Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2017 und 2012 ausgewertet. Da sind auch die Verdienste der Pflegekräfte verzeichnet.
Die Rechnung bitte. Was eine bessere Bezahlung von Pflegekräften kosten würde
In den vergangenen Monaten durfte diese Forderung bei keiner Sonntagsrede fehlen. „Die“ Pflegekräfte müssen besser bezahlt werden. Für diese wichtige Arbeit muss man in der Pflege mehr verdienen. Nun sind solche Forderungen immer erst einmal wohlfeil und viele können dem zustimmen – wenn und solange das allgemein und abstrakt bleibt. Richtig interessant wird es dann, wenn man das Mehr beziffert und die notwendigen Kosten zu benennen versucht. Denn die müssen – von wem und wie? – finanziert werden. Dann heißt es: Farbe bekennen.
Nun ist das mit „der“ Pflege und „den“ Pflegekräften immer so eine Sache, bei der es oftmals durcheinander geht. Von welcher Pflege reden wir? Von der Krankenhauspflege? Der Altenpflege und hier den Pflegeheimen oder den ambulanten Pflegediensten? Und wer ist mit Pflegekräfte gemeint – die Pflegehelfer oder die Pflegefachkräfte oder beide gleichzeitig?