Für die einen zu wenig, für die anderen zu viel: Die neuen und erweiterten Untergrenzen für das Pflegepersonal in den Krankenhäusern im Jahr 2021

„Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich.“ Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf einer Seite, die den Titel Pflegepersonaluntergrenzen trägt. Der Aussage werden erst einmal alle sicher zustimmen können, wobei wie immer der Teufel im Detail sein Unwesen treibt. Wann ist denn die Personalausstattung in der Pflege eine „gute“? Wenn die Pflegekräfte entspannt arbeiten können? Oder wenn sie im Durchschnitt eine gute Arbeit abliefern könnten? Oder wenn es mindestens eine Mindestbesetzung gibt? Auf den letzteren Ansatz deutet die Überschrift mit den Untergrenzen hin, denn das ist offensichtlich etwas anderes als eine Pflegepersonaloptimalgrenze oder gar eine ideale Ausstattung mit Personal. Nicht ohne Grund erinnert eine Pflegepersonaluntergrenze an den Mindestlohn als Lohnuntergrenze oder an das Existenzminimum, dessen Sicherstellung durch eine Grundsicherung garantiert werden soll.

Eine Unterbesetzung von pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patientinnen und Patienten haben. Darum wurden bestimmte Krankenhausbereiche als „pflegesensitive Bereiche“ festgelegt, in denen Pflegepersonaluntergrenzen gelten, erläutert uns das Ministerium. Um welche Bereiche handelt es sich und wie sehen diese Untergrenzen konkret aus?

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Im Januar 2021 soll es fast 20 Prozent mehr Kurzarbeiter gegeben haben. Vor allem in Branchen, in denen ein Mindestkurzarbeitergeld sinnvoll (gewesen) wäre

Im Frühjahr 2020 haben wir eine bis dato nie gekannte Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes zur Kenntnis nehmen müssen – so waren im April 6 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Durch die Öffnung und das Wiederhochfahren der Wirtschaft, vor allem der Industrie, ist dann die Zahl der Betriebe mit Kurzarbeit und die der Kurzarbeiter kontinuierlich zurückgegangen:

Die Daten über die tatsächliche Inanspruchnahme dieses so bedeutsamen arbeitsmarktpolitischen Instruments liegen erst mit mehrmonatiger Verspätung vor, so dass man am aktuellen Rand der Zeitreihe nur auf die Anzeigen von Unternehmen die Kurzarbeit und die davon voraussichtlich betroffenen Arbeitnehmer und/oder Schätzungen wie die vom ifo Institut zurückgreifen kann.

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„Raise the Wage Act of 2021“: Und am Ende gibt es 15 Dollar Mindestlohn für alle in den USA. Wenn das Gesetz endlich verabschiedet wird

Möglicherweise kann demnächst eine im wahrsten Sinne des Wortes Bewegung von unten in den USA einen großen Erfolg feiern – die von ihr geforderte Zahl, die sie in ihrem Namen trägt, soll per Gesetz Wirklichkeit werden, nicht nur für einige und an einigen Orten, sondern für alle Arbeitnehmer im US-amerikanischen Niedriglohnsektor: Einen Mindestlohn von 15 US-Dollar pro Stunde soll es nach einer mehrstufigen Anhebung ab dem Jahr 2025 für jeden Arbeitnehmer mindestens geben. Davon wären Millionen Beschäftigte betroffen. Aber der Reihe nach:

»Als im November 2012 rund hundert Beschäftigte von McDonald’s, KFC und Burger King in New York eine Schicht lang streikten, stieß ihre Forderung auf ungläubiges Staunen: ein Mindestlohn von 15 Dollar pro Stunde? Keine Chance, erklärten selbst wohlmeinende Beobachter. Schließlich war der gesetzliche Niedrigstlohn in der Stadt, die nie schläft, damals mit 7,25 Dollar nicht einmal halb so hoch«, so Ines Zöttl in ihrem am 5. Januar 2019 erschienenen Artikel Warum McDonald’s und Amazon plötzlich 15 Dollar pro Stunde zahlen. Sechs Jahre nach dem Streik der Burger-Brater »hat die Bewegung „Fight for $15“ ihr Ziel erreicht: Seit 1. Januar müssen die Fast-Food-Ketten der Stadt ihren Mitarbeitern mindestens 15 Dollar pro Stunde zahlen, und auch die rund 25.000 Flughafenarbeiter profitieren von der Regelung.« Und New York blieb keine Insel – in 19 Bundesstaaten und 21 Städten wurden zum Jahresanfang 2019 die Mindestverdienstgrenzen erhöht.

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