Impfstoffe als ein globales öffentliches Gut in einer globalen Pandemie? Ein Blick über den nationalen Tellerrand auf die Ökonomie der Rechte und auf eine Systemfrage

Wenn man in diesen Tagen die Berichterstattung in Deutschland verfolgt, dann muss man zu dem eindeutigen Befund kommen, dass hier das totale staatliche Impfversagen seine nervtötenden Schneisen schlägt. Ob es nun die Probleme der EU mit den Impfstoffherstellern sind, die am Beispiel von AstraZeneca fast schon karikaturale Ausmaße angenommen haben, oder die Tatsache, dass Heerscharen von über 80 Jahre alten Menschen selbst unter totaler Mobilmachung sämtlicher Kinder und Kindeskinder im wahrsten Sinne des Wortes mit einem Glücksspiel konfrontiert werden, wenn sie versuchen, einen dieser Impftermine in einem der mehreren hundert Impfzentren des Landes zu ergattern. Und dann werden einem noch die Zahlen bereits durchgeführter Impfungen aus anderen Ländern um die Ohren gehauen, so dass man schnell in den nationalen Schützengraben getrieben wird, wobei in Deutschland bei nicht wenigen eine ganz eigene und moderne Fassung der Dolchstoßlegende kultiviert wird, dass „uns“ „die anderen“ abzocken bei dem überaus knappen Gut Impfstoffe gegen Covid-19.

Und zwischenzeitlich bringen sich immer mehr ganz unterschiedliche Personengruppen in Stellung, wer warum aber nun ganz bald an die Nadel kommen sollte. Dabei sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt und man kann sich ja durchaus bei vielen Berufsgruppen zahlreiche Argumente vorstellen, warum die alsbald geimpft werden sollten. Aber während für den Großteil der Bundesbürger eine Impfung realistischerweise noch ganz weit weg ist, was hier viele Monate meint, fühlen sich manche Politiker bereits jetzt bemüßigt, über Erleichterungen für die Geimpften im Sinne einer Aufhebung der Einschränkungen, denen wir derzeit noch alle ausgeliefert sind, lauthals zu debattieren. Für die Gastronomen könnte der Zyniker unter den Beobachtern zu der naheliegenden Empfehlung kommen, dass die unmittelbare Zukunft auf dem Seniorenteller in der Ü-80-Variante liegen wird.

mehr

Statistisches Bundesamt: 3,1 Millionen Erwerbstätige waren 2019 in Deutschland von Armut bedroht

»Viele Erwerbstätige müssen wegen der Corona-Pandemie, etwa durch Kurzarbeit, empfindliche Einbußen bei ihrem Einkommen hinnehmen. Doch schon vor der Krise schützte die Erwerbsarbeit nicht alle Beschäftigten vor Armutsgefährdung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren 8,0 % der Erwerbstätigen ab 18 Jahren im Jahr 2019 in Deutschland armutsgefährdet. Rund 3,1 Millionen Menschen mussten also trotz Arbeit mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen«, berichtet das Statistische Bundesamt.

Armutsgefährdet ist, wer in einem Haushalt mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens lebt. 2019 lag diese Armutsgefährdungsgrenze in Deutschland für eine alleinlebende Person bei 1.176 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.469 Euro im Monat.

mehr

Bundessozialgericht: Auch ein Minijob kann möglicherweise einen Hartz IV-Anspruch für nach Deutschland eingereiste EU-Bürger begründen

Der Leistungsausschluss von EU-BürgerInnen aus dem SGB II/SGB XII beschäftigt seit Jahren die Sozialgerichtsbarkeit. In kaum einer anderen Rechtsfrage gehen die Entscheidungen der Sozialgerichte so weit auseinander wie in den Entscheidungen zum Leistungsausschluss von EU-Bürgern. »Der Ausschluss bestimmter EU-BürgerInnen von Leistungen des SGB II/SGB XII wurde zuletzt mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch am 29.12.2016 geändert. Motiv der Änderung war, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2015 (BSG, B 4 AS 44/15 R) zu korrigieren«, so Bernd Eckhardt in seinem im Oktober 2019 veröffentlichten Beitrag Disparate Rechtsprechung bei den Leistungsausschlüssen von EU-BürgerInnen im SGB II/SGB XII. Das höchst umstrittene und politisch mehr als brisante Thema (dahinter steht letztendlich auch die Debatte über eine – angeblich – „Einwanderung in das deutsche Sozialsystem“) wurde auch hier schon behandelt, vgl. beispielsweise den Beitrag Arbeitnehmerfreizügigkeit, aber: Der EuGH gegen Sozialleistungen für EU-Bürger in anderen EU-Staaten, das BSG teilweise dafür, andere Sozialgerichte gegen das BSG vom 25. Februar 2016. Nun kann von zwei neuen Entscheidungen des Bundessozialgerichts berichtet werden, die es durchaus in sich haben. Zur Einordnung muss man wissen, dass seit Januar dieses Jahres der gesetzliche Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger mit in Deutschland zur Schule gehenden Kindern weggefallen ist.

mehr