Anfang Juni 2020 wurde als Ergebnis zweitägiger Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien ein großes Konjunkturprogramm mit einem Volumen von 130 Mrd. Euro verabschiedet – zusätzlich zu den bis dato bereits beschlossenen Rettungsprogrammen und im Zusammenhang mit dem seitens der EZB am Anfang der Corona-Krise aufgestockten Anleihekaufprogramm von 750 auf 1.350 Milliarden Euro. Der mittlerweile zum Kanzlerkandidaten der SPD bestellte Bundesfinanzminister Olaf Scholz nutzte die Gelegenheit der von Medien gerne aufgegriffenen semantischen Zuspitzung und sprach davon, man wolle mit „Wumms aus der Krise kommen“.
57 Maßnahmen enthält das Paket: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken. Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020. Und bereits auf der zweiten Seite des Eckpunktepapiers konnte man dieses Versprechen der Bundesregierung lesen:
»Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine dadurch bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, werden wir im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisieren, indem wir darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 decken. Das schützt die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und bringt Verlässlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit für die Arbeitgeber. {Finanzbedarf: 5,3 Mrd. Euro 2020, Bedarf 2021 kann erst im Rahmen der HH-Aufstellung 2021 ermittelt werden}.«