Rainer Schlegel ist im Februar 2024 als Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) in Pension gegangen. »Sein Gericht hinterlässt er gut aufgestellt, doch für das Sozialrecht insgesamt sehe es bitter aus«, so die Einleitung eines Interviews, das von Legal Tribune Online, das unter der durchaus ambivalent zu lesenden Überschrift „Mit Sozialrecht kann man nicht reich werden“ veröffentlicht wurde. Der damals scheidende BSG-Präsident wurde mit Blick auf das Sozialrecht gefragt: Interessiert sich genug Nachwuchs für dieses Rechtsgebiet? Seine Antwort: »Leider überhaupt nicht. Um das Sozialrecht reißt sich niemand.« Die oft vorgesehenen Pauschalgebühren seien für Anwälte nicht attraktiv, so Schlegel. »Man kann mit dem Sozialrecht nicht reich werden. Daher gibt es nur ganz wenige spezialisierte Kanzleien für bestimmte Themen wie beispielsweise für Teile des Gesundheitsrechts.«
Auch sein Blick auf die Hochschulen ist getrübt: »In den Universitäten sieht es ganz bitter aus. Die Anzahl der Lehrstühle, an denen zumindest auch Sozialrecht gelehrt wird, hat drastisch abgenommen, Stellen werden oft nicht mit einer Venia für das Sozialrecht nachbesetzt.« Viele Richter und Richterinnen am BSG übernehmen eine Honorarprofessur, weil es keine hauptamtlichen Professoren für Sozialrecht mehr gibt. In der Literatur ist das genauso: Die wird in weiten Teilen durch Richter aus der Sozialgerichtsbarkeit geschrieben. »Wir entscheiden also über die Fälle, schreiben die Kommentare und Aufsätze und sind in der Lehre tätig.«