Jetzt wird das Thema durch die Talkshows getrieben – oftmals ein guter Indikator, dass der Höhepunkt einer den Gesetzen der Erregungs- und Aufmerksamkeitsökonomie folgenden öffentlichen Debatte überschritten wurde und dass das Thema demnächst im medialen Mülleimer landet, weil bereits die nächste Sau darauf wartet, durch das Dorf hecheln zu müssen.
Dabei gäbe es wahrlich viele Gründe, über das Thema Hartz IV zu streiten und ernsthaft über Alternativen oder wenigstens doch substanzielle Korrekturen zu streiten. Wir reden hier nicht über irgendeinen Orchideen-Bereich, sondern um den letzten Außenposten unseres Sozialstaats, von dem allerdings eine Menge Menschen betroffen und abhängig sind. Um es genau zu beziffern: 5.950.000. So viele Menschen haben im März 2018 Leistungen aus dem Grundsicherungssystem bezogen. Und schon der etwas genauere Blick auf die Zahlen wird den einen oder anderen irritieren. Von den gut sechs Millionen „Hartz IV-Beziehern“ – im Technokraten-Deutsch werden die „Regelleistungsberechtigte“ genannt – waren 4,3 Mio. (71,6 Prozent) erwerbsfähig, davon sind 1,6 Mio. (37,5 Prozent) als arbeitslos bei einem Jobcenter gemeldet.
Irritieren wird das den einen oder anderen, weil in der öffentlichen Debatte – ob bewusst oder unbewusst – in der Regel diese Gleichung aufgemacht wird: Hartz IV-Bezieher = Arbeitslose = Langzeitarbeitslose. Die gehören auch dazu, sie sind aber noch nicht einmal die Mehrheit derjenigen, die sich unter dem weiten Dach des Grundsicherungssystems versammelt haben bzw. dort Unterschlupf suchen müssen.
Man sollte unbedingt zur Kenntnis nehmen, dass das Grundsicherungssystem eben nicht ausschließlich aus langzeitarbeitslosen Menschen besteht, von denen viele seit Anbeginn dieses höchst umstrittenen Systems eingemauert sind in der Abhängigkeit von den Wohlfahrtsleistungen des Staates. Noch nicht einmal überwiegend. Die BA selbst erläutert mit Blick auf die weitaus größere Zahl an „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ (ELB) als die Zahl der als arbeitslos ausgewiesenen Hartz IV-Empfänger:
»Über 50% der ELB haben den Status „nicht arbeitslos“ … Im SGB II ist insbesondere der § 10 SGB II relevant, der bestimmt, unter welchen Bedingungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht jede Arbeit zumutbar ist; darunter fallen insbesondere Erziehung von Kindern, Pflege von Angehörigen und Schulbesuch.«
Man wird in diesem System mit einer Vielzahl ganz unterschiedlicher Biografien und Lebensphasen konfrontiert, in denen eine kurze oder auch längere Angewiesenheit auf Hartz IV-Leistungen festzustellen ist. Das kann von der alleinerziehenden Mutter über den in der Minijob-Falle hängenden Aufstocker bis hin zu dem selbständigen Künstler mit sporadischen und sehr niedrigen Einkommen reichen. Darunter sind Menschen, die parallel eine Ausbildung absolvieren oder die als Flüchtlinge nach einiger Zeit im Hartz IV-System „angekommen“ sind. Und gerade aus der Gruppe der nach Deutschland geflüchteten Menschen kommen derzeit immer mehr neue „Kunden“, wie die Menschen im Jobcenter-Deutsch genannt werden. Außerdem wäre zu berücksichtigen, dass in der Zahl von sechs Millionen Leistungsempfängern auch eine große Gruppe an „nicht-erwerbsfähigen“ Leistungsempfängern sind, vor allem Kinder.
Alle halbwegs ernsthaften Diskussionen über Hartz IV sollten diese enorme Heterogenität zur Kenntnis nehmen, die das Hartz IV-System „auszeichnen“. Daraus resultiert natürlich das Problem, dass es eben gerade nicht den einen Passepartout-Ansatz zur Lösung der mit Hartz IV verbundenen oder behaupteten Probleme geben kann.
Genau das wurde und wird uns aber seit einigen Wochen in der öffentlichen Diskussion vermittelt. Oder es soll uns so verkauft werden – was einer famosen Rosstäuscherei gleichkommt, so die zwangsläufige Bewertung, wenn man nur etwas über die Funktionsweise des Grundsicherungssystems informiert ist und die angesprochene Heterogenität der „Kunden“ reflektiert. Und man sollte nicht unterschätzen, welche Wirkungen solche Schlagzeilen auf Menschen haben, die nicht über das System-Wissen verfügen (können), sehr wohl aber die Folgen des Systems selbst zu spüren bekommen (haben) oder das in ihrem Umfeld wahrnehmen: SPD-Vize Dreyer: Abschaffung von Hartz IV ist möglich, um eines der vielen Beispiele aus der Presse zu nennen:
»In der SPD wächst die Unterstützung für die Initiative von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller, Hartz IV abzuschaffen und ein solidarisches Grundeinkommen einzuführen. „Ich finde, dass diese Debatte lohnt – wir sollten diesen Gedanken des Regierenden Bürgermeisters aufnehmen, ernst nehmen und ihn weiterdenken“, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer … „Am Ende eines solchen Prozesses könnte das Ende von Hartz IV stehen.“«
Selbst der neue Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) – der gemeinhin als „Schröderianer“ eingeordnet wird – taucht in den Medien so auf: Heil schließt Abschaffung von Hartz IV nicht aus: »Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich offen für Gespräche über eine Abschaffung von Hartz IV und die Einführung eines solidarischen Grundeinkommens geäußert. „Das ist eine notwendige Debatte, die wir führen werden“, sagte der SPD-Politiker der Bild-Zeitung.«
Allerdings sollte alle, die aufgrund solcher Meldungen Hoffnungen haben, dass sich wirklich was tun könnte, auch solche Statements zur Kenntnis nehmen: Scholz will Hartz IV behalten – und mit Scholz ist hier immerhin der neue Vizekanzler und Bundesfinanzminister gemeint: Das „Kernprinzip der Arbeitsmarktreform“ stehe für die SPD nicht infrage, so wird der Mann zitiert.
Ganz offensichtlich ist man sich innerhalb der SPD wahrlich nicht annähernd einig in dieser Frage – aber allein schon die Inaussichtstellung einer „Abschaffung“ des bei vielen Menschen mit Skepsis bis hasserfüllter Ablehnung verbundenen Hartz IV-Systems ist bei nüchterner Betrachtung (also – und das soll hier ausdrücklich für die folgenden Ausführungen gelten – unter Berücksichtigung der derzeit realistisch erscheinenden (Nicht-)Veränderungsoptionen, ob einem das nun gefällt oder nicht) ist gelinde gesagt naiv, bösartig formuliert ein mieser Versuch, den Menschen eine Karotte für die Augen zu halten, die sie auf absehbare Zeit niemals werden erreichen können.
Bevor wir mit den Bewertungen weiter fortfahren, sollte man einen Blick in das Original werfen, aus dem diese Debatte entstanden ist: Hartz IV bleibt ein Makel – das Grundeinkommen ist möglich, so ist ein Gastbeitrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller (SPD), im „Tagesspiegel“ überschrieben.
Man sollte aber anmerken, dass der erste und damals noch relativ folgenlose Aufschlag des Grundgedankens bereits in diesem Beitrag von Müller Ende Oktober 2017 vorgetragen wurde: Wandel und Umbruch – mit Sicherheit. Und man sollte seine damalige Argumentation hier nochmal aufrufen:
»Ich halte in diesem Zusammenhang nichts von einem bedingungslosen Grundeinkommen. Zumal Diskussionen um soziale Hängematten, Hartz-IV-Adel und die Vorstellung, dass sich Arbeiten nicht lohnt, wenn man es doch gut mit Stütze aushalten könne, den gesellschaftlichen und politischen Diskurs noch viel zu sehr in diesem Kontext prägen. Es ist zudem meine feste sozialdemokratische Überzeugung, dass Arbeit der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe ist.
Sehr wohl kann ich mir aber ein solidarisches Grundeinkommen vorstellen. Damit komme ich wieder auf meinen Gedanken zurück, dass es genug zu tun gibt. Ich bin sicher, jedem von uns fällt einiges ein, was wegen klammer staatlicher Kassen heute nicht möglich ist: Sperrmüllbeseitigung, Säubern von Parks, Bepflanzen von Grünstreifen, Begleit- und Einkaufsdienste für Menschen mit Behinderung, Babysitting für Alleinerziehende, deren Arbeitszeiten nicht durch Kita- Öffnungszeiten abgedeckt werden, vielfältige ehrenamtliche Tätigkeiten wie in der Flüchtlingshilfe, als Lesepatin oder im Sportverein als Übungsleiter und und und.«
So der regierende Bürgermeister von Berlin im vergangenen Jahr. Und er hat sich diese Grundgedanken wissenschaftlich begleiten lassen durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die daran anknüpfend vor kurzem diese Ergebnisse vorgelegt haben: Stefan Bach und Jürgen Krupp (2018): Solidarisches Grundeinkommen: alternatives Instrument für mehr Teilhabe, DIW aktuell Nr. 8/2018, Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, 2018. Die haben sich vor allem beschäftigt mit der Abschätzung der unmittelbaren Einkommenswirkungen und fiskalischen Kosten. Die DIW-Berechnungen haben ergeben, »dass jede geschaffene „solidarische“ Stelle Nettozusatzkosten (also abzüglich der eingesparten Leistungen) von 5.000 bis 7.500 Euro pro Jahr bedeuten würde. Geht man von 100.000 Menschen aus, die in den Genuss der Maßnahme kommen … kommt man auf eine Summe von bis zu 750 Millionen Euro.« So Jürgen Schupp in seinem Beitrag „Solidarisches Grundeinkommen“: Gute Idee mit falschem Namen. Was hier allerdings ausgeklammert wird – man muss sich die „eingesparten Leistungen“ natürlich wieder dazu denken, denn offensichtlich werden die bislang gezahlten Hartz IV-Beträge „nur“ umgewandelt, hier in einen Teil des Lohnkostenzuschusses, um den es letztendlich geht. Man kennt den Ansatz aus der Diskussion über den „Passiv-Aktiv-Transfer“ (vgl. dazu bereits den Beitrag Ein „neuer“ sozialer Arbeitsmarkt? Auf alle Fälle ein weiterer Vorstoß hin zu einer auf Dauer angelegten öffentlich geförderten Beschäftigung für einen Teil der Erwerbslosen vom 25. September 2016.
An seinen Idee aus dem vergangenen Jahr knüpft Müller auch in seinem neuen Beitrag an:
»Schon jetzt wird die Arbeitslosigkeit vielfach in Hartz IV verwaltet … Ich bin überzeugt, dass es keinen Sinn macht, weiter auf Hartz-IV-Reformen zu setzen … Nur durch eine neue soziale Agenda wird es uns gelingen, auf die Herausforderung der Digitalisierung der Arbeitswelt zu reagieren. Herzstück müsste dabei die Ergänzung, im besten Fall die Abschaffung, von Hartz IV zugunsten eines neuen Systems sein, um Langzeitarbeitslosen wieder eine Chance zu geben. Wir brauchen jetzt ein neues Recht auf Arbeit.«
Und wie stellt er sich das nun vor?
Nach Müllers Ansatz »können wir die für die Verwaltung von Arbeitslosigkeit eingesetzten Finanzmittel als Grundstock nutzen und so neue, fair bezahlte Arbeit für das Individuum und für die Gemeinschaft schaffen. Arbeit mit Solidarischem Grundeinkommen ist wie jedes normale Arbeitsverhältnis freiwillig, sozialversicherungspflichtig und nicht befristet. Wer keine Tätigkeit wahrnehmen kann oder will, kann im bisherigen Arbeitslosenhilfe-System bleiben. Zudem muss es sich um „gesellschaftliche“ Tätigkeiten handeln, die vorher für die Kommunen nicht finanzierbar waren … Zusätzlich zu den anfallenden Hartz-IV-Kosten sowie fehlenden Sozialabgaben wären bei 100 000 Fällen Kosten in Höhe von 500 Millionen Euro im Jahr aufzuwenden. Im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und CDU ist ein soziales Arbeitsmarktprogramm für 150 000 Langzeitarbeitslose in Höhe von vier Milliarden Euro vorgesehen. Eine Chance für den neuen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die SPD, hier die Idee des Solidarischen Grundeinkommens aufzugreifen und zu zeigen, dass es eine Alternative zu Hartz IV geben kann.«
Der Kern des Vorschlags von Müller ist also eine spezifische Form der öffentlich geförderten Beschäftigung für einen Teil der langzeitarbeitslosen Menschen – spezifisch, weil die Tätigkeiten beschränkt sein sollen auf bestimmte „Zulieferer“-Arbeiten im kommunalen Bereich, die vor allem aus finanziellen Gründen derzeit nicht erledigt werden (können) und das dann begrenzt auf Menschen unter den Langzeitarbeitslosen, die derart viele und/oder schwerwiegende „Vermittlungshemmnisse“ haben, dass sie kaum oder absehbar keine Chancen mehr haben werden, auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt landen zu können. Die Teilnehmer »sollen etwa als Hausmeister in kommunalen Einrichtungen arbeiten, als Babysitter oder als Betreuer von Älteren und Behinderten. Müller beteuert, es ginge hierbei nur um zusätzliche, bisher nicht geleistete Arbeit«, so Kolja Rudzio in seinem Artikel Das solidarische … was? über den Müller-Vorschlag.
Positiv kann man hervorheben, dass hier zum einen die Existenz von solchen Arbeitslosen eingestanden wird, dass ihnen dennoch eine Angebot zur Teilhabe über Erwerbsarbeit gemacht und dass die Teilnahme an den Beschäftigungsangeboten daran freiwillig, also nicht sanktionsbelastet ausgestaltet werden soll. Hinzu kommt im Vergleich zu bestehenden Beschäftigungsangebote wie den Arbeitsgelegenheiten (umgangssprachlich als „Ein-Euro-Jobs“ bezeichnet), dass sie nicht derart rigide befristet werden sollen wie das heute der Fall ist (mit vielen Frustrationsprozessen bei den Betroffenen) und ganz wichtig: die geförderte – sozialversicherungspflichtige – Arbeit soll nach dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden.
Man muss sich klar machen, was hier passieren soll – ein Beschäftigungsprogramm für eine begrenzte Zahl an Betroffenen unter den Hartz IV-Empfängern, über das man sicher streiten kann (was auch zwischenzeitlich in vielen Artikeln gemacht wurde). Aber aus der Gesamtperspektive von Hartz IV wäre das nur ein weitere Baustein in der langen und wechselvollen Geschichte der öffentlich geförderten Beschäftigung. Dafür nun aber die Begrifflichkeit „solidarisches Grundeinkommen“ zu verwenden ist offensichtlich politisch motiviert und eine veritable Rosstäuscherei für die Hartz IV-Empfänger, vor allem, wenn das dann auch noch den Menschen als Möglichkeit verkauft wird, Hartz IV insgesamt „abzuschaffen“ oder „zu überwinden“. Durchaus plausibel ist die Annahme, dass seitens einiger SPD-Vertreter der nicht nur für sie traumatische Begriff „Hartz IV“ beseitigt werden soll und die Wortschöpfung „solidarisches Grundeinkommen“ kapert gleichsam den bei vielen Menschen erst einmal positiv besetzten Begriff „Grundeinkommen“ – positiv für sie, weil der normalerweise mit dem Zusatz „bedingungslos“ verknüpft ist und da kann man solidarisch schon mal schnell verwechseln. Unabhängig von der Frage, ob und wie ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ überhaupt realisierbar wäre – das hier diskutierte Modell von Müller ist ja nun gerade nicht bedingungslos, denn es ist explizit und unauflösbar an die Aufnahme einer bestimmten Erwerbsarbeit gebunden. Wobei die Instrumentalisierung der Begrifflichkeit durch einige Sozialdemokraten – das muss man fairerweise anmerken – nicht auf Michael Müller selbst zurückgeht, er hatte sich in seinem Artikel aus dem letzten Jahr ausdrücklich von einem bedingungslosen Grundeinkommen distanziert. Aber dennoch leistet er einen aktiven Beitrag dazu, bei den Menschen, die nur die Schlagzeilen lesen, Hoffnungen zu generieren, die mit Sicherheit nicht in Erfüllung geben im Kontext der gegebenen politischen Rahmenbedingungen: „Viele können nicht nachvollziehen, warum man die rote Karte bekommt“, so ist ein Artikel überschrieben: Darin wird ausgeführt, dass er das Sanktionssystem infrage gestellt hat. »Die Sanktionen sind nach Einschätzung des SPD-Politikers einer der Gründe des Misstrauens gegenüber dem Hartz-System.« Ein wichtiger Punkt, aber in seinem Modell beschränkt sich die Sanktionslosigkeit nur auf das begrenzte Beschäftigungsprogramm – von den anderen mehreren Millionen Hartz IV-Empfängern war bislang kein Wort zu hören, die würden weiter unter die bestehenden Regelungen des SGB II fallen.
Faktisch würde bei der Realisierung dieses Ansatzes für eine -Teil-Gruppe unter den (mindestens, weil statistisch kleingerechneten) in Wirklichkeit also weit mehr als den genannten 800.000 langzeitarbeitslosen Menschen eine Art Sonderform von Hartz IV entstehen, denn man nimmt das, was sie sowieso an Grundsicherungsleistungen bekommen hätten und kapitalisiert das in Form einer Finanzierung einer sozialversicherungspflichtig ausgestalteten Stelle im kommunalen Bereich und die Teilnehmer bekommen dann wenigstens Lohn in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (wie so viele andere „normale“ Arbeitnehmer auch). Das hat aber mit einem „Abschaffung“ von Hartz IV nichts zu tun, es würde die Formenwelt dieser höchst komplexen (und eben gerade nicht auf die derzeit immer wieder gerne zitierten 416 Euro pro Monat zu reduzierenden) Grundsicherungssystems erweitern (und damit – man ahnt es schon) noch komplizierter machen. Dazu auch Florian Diekmann in seinem Artikel Kann ein Grundeinkommen Hartz IV ersetzen? »Erstens ist das Konzept kein Ersatz für Hartz IV, sondern eine Ergänzung. Das wird bereits an der Zahl von 150.000 Arbeitsplätzen deutlich, die bundesweit entstehen sollen … Zudem sollen die Jobs ja freiwillig sein – wer das Angebot ablehnt, verbleibt in Hartz IV.«
Dazu drei vertiefende Einwürfe, auch wenn es leider frustrierende Anmerkungen sind für diejenigen, die eine Sehnsucht nach einfachen Lösungen haben:
(1) Begrenzt man den Blick auf die Vorschläge von Müller, dann sollte man diese kritische Anmerkung von Florian Diekmann berücksichtigen, der neben der begrenzten Zahl an Geförderten hervorhebt: »Zweitens passen Zielgruppe und die geplanten Arbeitsplätze oft nicht zusammen. Die gemeinnützigen Jobs sollen ja Menschen angeboten werden, die laut Müller „aus den verschiedensten Gründen nicht fit sind für den Arbeitsmarkt“. Viele haben gleich mehrere schwerwiegende Probleme wie Überschuldung, Sucht, psychische Erkrankungen oder eine fehlende Berufsausbildung. Tätigkeiten wie Ernährungsberatung, Betreuung von Flüchtlingen, Trainer im Sportverein oder auch das Babysitting für Alleinerziehende erfordern aber oft nicht nur eine relativ hohe Qualifikation, sondern auch soziale Kompetenz, Verlässlichkeit und Belastbarkeit – also gerade jene Kompetenzen, die durch einen sozialen Arbeitsmarkt erst aufgebaut werden sollen. Sie sind also Ziel und nicht Voraussetzung.«
(2) Ein weiterer Aspekt: Immer wieder wurde hervorgehoben, dass die Bezahlung der neuen Stellen in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns die Menschen aus dem bisherigen Hartz IV-Bezug befreit. Und dann so eine Meldung: Solidarisches Grundeinkommen führt nicht aus Hartz IV heraus: » Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Markus Kurth hervor. Bei einem Bruttoeinkommen von 1500 Euro im Monat hätte ein Alleinstehender in Berlin laut Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums noch Anspruch auf ergänzende Hartz–IV-Leistungen von bis zu 84 Euro.«
(3) Und ein dritter Aspekt, der denjenigen, die vertraut sind mit den Untiefen der bürokratischen Umsetzung solcher Programme, sofort einleuchtet, bislang aber in der öffentlichen Diskussion überhaupt nicht aufgetaucht ist: Egon W. Kreutzer hatte bereits am 24. März 2018 unter der eindeutigen Überschrift Die neue Sau im Armutsland: Solidarisches Grundeinkommen ausgeführt: »Die Bürokratie wird noch verheerender als bisher. Wie ist das denn, wenn eine junge alleinerziehende Mutter auf Hartz-IV sich künftig wöchentlich zwei Stunden mit gemeinnützigem Babysitten (Geht das? Gemeinnütziges Babysitten? Ist ein Beispiel, das neben dem Reinigen von Parks genannt wurde.) beschäftigt. Bekommt die das volle Solidarische Grundeinkommen, wenn der junge arbeitslose Syrer mit Bleibe- und Arbeitsrecht wöchentlich 40 Stunden mit der Reinigung des Stadtparks beschäftigt wird und ebenfalls nur das solidarische Grundeinkommen erhält? Wird es einen „Arbeitswert“ geben, mit Stundenlohn-Äquivalenten von 4,00, 6,00 oder 8,00 Euro, was der Babysitterin ein Solidarisches Grundeinkommen von 32 Euro zubilligt und dem Parkreiniger ein Grundeinkommen von 960 Euro? Und sind beide dann berechtigt, zur Sicherung des Lebensunterhalts aufstockende Leistungen zu beantragen?«
Diskussionen über den Müller-Vorschlag sind wichtig, aber ob sie Realität werden bleibt eine andere Frage. Zumindest, darauf kann auch Müller verweisen, gibt es im Koalitionsvertrag der GroKo eine Absichtserklärung, an die man sein Modell andocken könnte – obgleich das, was dort vereinbart wurde, weit über die konzeptionelle Verengung auf kommunale Jobs hinausgeht. Das wird von den neu-alten GroKo-Vertretern unter dem Terminus „Sozialer Arbeitsmarkt“ kommuniziert. Schauen wir in den Koalitionsvertrag:
„Die Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt dabei sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt z. B. durch Lohnkostenzuschüsse. Das schließt Arbeitgeber der freien Wirtschaft, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen ein. Bei den sozialversicherungspflichtig bezuschussten Arbeitsverhältnissen im sozialen Arbeitsmarkt orientiert sich der Zuschuss am Mindestlohn. Dazu schaffen wir u. a. ein neues unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“. Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150.000 Menschen vor. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, den wir hierfür um vier Milliarden Euro im Zeitraum 2018 bis 2021 aufstocken werden. Wir ermöglichen außerdem den Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern. Der Bund stellt dazu die eingesparten Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung.“
Wer sich ein wenig in den jahrelangen Diskussionen über eine Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung in Deutschland auskennt (vgl. hierzu die entsprechenden Artikel in diesem Blog), der weiß, dass das im Vergleich zur bestehenden Rechtslage ein Schritt nach vorne wäre. Vor allem hinsichtlich der bislang von der GroKo vehement abgelehnten Finanzierung über einen Passiv-Aktiv-Transfer sowie die Inaussichtstellung eines Regelinstruments.
Aber völlig an den Realitäten vorbei geht die Vorstellung, dass das ein neuer Sprung wäre hinsichtlich der genannten Zahlen – und in der öffentlichen Debatte wird das alles verkürzt auf 4 Milliarden Euro und 150.000 Langzeitarbeitslose, die dadurch einen neuen Job bekommen sollen.
Mal angenommen, dass das wirklich und dann auch noch zeitnah umgesetzt wird – es wäre mit Blick auf die rein zahlenmäßige Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Hartz IV-Bereich, die in den vergangenen Jahren gesehen haben, nicht einmal eine Kompensation des Abbaus. Und man muss wissen: der leichte Anstieg der Teilnehmerzahlen am aktuellen Rand der Zeitreihe geht ausschließlich zurück auf zwei Bundesprogramme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die von der ehemaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ins Leben gerufen worden sind – und die ausgelaufen sind bzw. in diesem Jahr auslaufen. Insofern könnte man ernüchternd anmerken, dass das neue Instrument wenn überhaupt als eine Fortsetzung und eine gewisse Verstetigung der bisherigen Modellprogramme zu verstehen ist. Und auch die immer wieder (übrigens für vier Jahre gemeinten) vier Mrd. Euro müssen relativiert werden, wenn man sich etwas auskennt:
So hat beispielsweise Andreas Hammer bereits am 15.01.2018 … angemerkt: Konkret sei lediglich die Formulierung, dass die Förderung von 150.000 Langzeitarbeitslosen mit einem um 1 Mrd. Euro pro Jahr erhöhten Eingliederungstitel der Jobcenter (Zeitraum unklar) stattfinden soll. Was heißt das heruntergebrochen? »Legt man die zusätzliche Fördersumme von 1 Mrd. EUR auf die 150.000 Förderfälle um, so geht es um einen Monatsbetrag von rund 556 EUR pro Person. Dies gilt dann, wenn die Summe komplett den Langzeitarbeitslosen direkt zu Gute kommt. Werden davon noch Kosten für die Administration, Coaches, Maßnahmeträger usw. abgezogen, dann ist es entsprechend weniger. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Förderaufwand für eine Arbeitsgelegenheit (AGH) betrug deutschlandweit in 2016 im Monat 402 EUR. Hamburg und Bremen gaben bereits 2016 für eine AGH mehr als 600 EUR monatlich aus … Fazit: Mit dem … vorgesehenen Budget läßt sich möglicherweise eine bessere AGH finanzieren. Für einen ganzheitlichen Ansatz mit Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt ist mehr Geld nötig, wenn die Regierung in spe es ernst meint.«
Unter denen, die genauer hingeschaut haben, ist auch der wie immer besonders akribisch rechnende Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ). In einer ersten Anmerkung verweist Schröder auf das enorme Volumen der Umschichtungen von den Soll-Haushaltsmitteln für Eingliederungsleistungen hin zu den (unterfinanzierten) Verwaltungsausgaben der Jobcenter: »Im vom GroKo-Kabinett am 28. Juni 2017 verabschiedeten Bundeshaushalt 2018 (Entwurf) sind 4,185 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ veranschlagt (2,415 Milliarden Euro weniger als im „Agenda-Jahr 2010“) und 4,555 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ … Bei (bisher) veranschlagten 4,555 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsu-chende“ und in 2018 zu erwarteten Ausgaben in Höhe von nahezu 5,6 Milliarden Euro sind Umschichtungen … in Höhe von über einer Milliarde Euro zu erwarten. Dieser Betrag deckt sich exakt mit der in den Sondierungsergebnissen angekündigten Aufstockung um eine Milliarde Euro, allerdings nicht mit der Zweckbestimmung „Eingliederungsbudget“.« Mit Blick auf das angekündigte Förderprogramm kommt auch Schröder zu gleichen Ergebnissen wie Hammer: »Bei einer Teilhabe von 150.000 Menschen (hier unterstellt: jahresdurchschnittlich) und einer Milliarde Euro ergibt sich eine Förderung pro Kopf und Monat von 556 Euro pro Monat.“ An diesen Zahlen wird deutlich – eine Förderung über die umgangssprachlich als „Ein-Euro-Jobs“ bezeichneten Arbeitsgelegenheiten als billigste Variante öffentlich geförderter Beschäftigung hinaus kann es bei den genannten Relationen nicht geben. Und das soll ein Durchbruch sein?
Das ist auch von einem Teil der Beobachter in den Medien erkannt worden. Solidarisches Grundeinkommen ist eine Trickserei zur Image-Pflege, so die Kommentierung von Arno Widmann. Ähnlich der Kommentar Hartz IV abschaffen? Das wird doch sowieso nichts! von Andreas Hoffmann. Und noch eine vernichtende Anmerkung: »Die Große Koalition steigert sich bei den Themen Hartz IV und Pflege von einer Empörungswelle in die nächste. Den Betroffenen hilft das nicht«, so Barbara Dribbusch in ihrem Kommentar Viel heiße Luft. »Man erzeugt viel „Traffic“, also Klicks, und Kommentare in den Medien. Jemand gibt den „Bad Guy“, Schlagworte werden immer neu gemixt.« Nicht nur bei den Wählern »schafft das ein Reaktionsmuster aus Personalisieren, Moralisieren, Empören, Abregen, Vertagen.« Und nicht nur mit Blick auf Hartz IV, auch auf die Pflege-Debatte der vergangenen Monate schreibt sie:»Es gibt viel Lärm, doch die rituelle Empörung blockiert ernsthafte Debatten über diese komplexen Themen, weil sie nur auf der Gefühlsebene spielt. Diese Blockade ist nicht sichtbar, im Gegenteil: Die mediale Aufregung simuliert Bewegung, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Der tatsächliche Stillstand ist darauf zurückzuführen, dass es politisch riskant ist, Verteilungsfragen in der Sozialpolitik anzugehen, denn die Mittelschicht ist hier wechselhaft, gespalten – und anfällig für Hetze … Man kann sich sicher sein, dass die Empörung nicht von langer Dauer ist, weil die nächste Empörung schon erwartet wird, ja geradezu notwendig ist, um den Betrieb am Laufen zu halten. So funktioniert Als-ob-Politik.«
Und sie weist auch darauf hin: »In den Medien werden Umfrageergebnisse nachgeliefert, laut denen eine Mehrheit der Bevölkerung Hartz IV „grundsätzlich ändern“ möchte.« Vgl. dazu beispielsweise diese Meldung: Große Mehrheit will Hartz IV grundlegend ändern: »Sechs von zehn Menschen in Deutschland wollen das Ende von Hartz IV.« Was ist das für eine Umfrage? Wurden die Menschen auch gefragt, was anstelle von „Hartz IV“ kommen soll? Ist den Menschen klar gemacht worden, dass derzeit sechs Millionen Menschen auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, dass für die Regelleistungen und die Kosten der angemessen Unterkunft jährlich mehr als 43 Mrd. Euro ausgegeben werden? Dazu Dribbusch: »So bindet man politische Energie: personalisieren, Begriffe verunklaren, von grundsätzlichen Reformen reden, von denen kein Mensch weiß, woher sie kommen sollen.«
Aber sowohl Dribbusch wie auch Hoffmann haben in ihren Kommentaren den Finger auf eine wirklich offene Wunde gelegt, unabhängig bzw. diesseits aller Utopien wie den übrigens zahlreichen Konzepten eines bedingungslosen Grundeinkommens, über die man sicher streiten kann und muss, die aber derzeit nicht wirklich nur ansatzweise zur Realisierung taugen.
So schreibt Dribbusch: »Stattdessen wäre den Millionen von Hartz-IV-Empfängern mit kleinen Änderungen sehr geholfen. Zum Beispiel, indem man „einmalige Leistungen“ für Hausgerätereparaturen wieder einführt., indem man ein Nahverkehrsmonatsticket finanziert, Brillen problemlos bezahlt. Aber über solche schon früher geforderten Änderungen gäbe es Verteilungsdiskussionen. Diese werden nicht einfacher dadurch, dass immer mehr Flüchtlinge unter den Hartz-IV-Beziehern sind. Da ist es leichter, um die sozialen Fragen ein bisschen Kunstnebel zu erzeugen.«
Die naheliegenden praktischen Herausforderungen, deren Bearbeitung und Lösung Millionen Menschen das Leben erleichtern könnten, werden von Andreas Hoffman auf den Punkt gebracht:
»Das System hat viele Macken. Die Hilfssätze werden nicht ordentlich berechnet, weil der Staat sparen will. Familien, Alleinerziehende und Rentner werden benachteiligt, denn wenn das Kindergeld oder die Mütterrente steigt, haben sie nichts davon. Wird alles mit Hartz IV verrechnet. Über die Mietgrenzen für Hartz-IV-Empfänger, die oft viel zu niedrig sind, will ich gar nicht reden, oder die immense Bürokratie, wo sich Brigaden von Behörden damit beschäftigen, welche Heizkosten sie nun bezahlen und welche nicht. Wer Hartz IV ändern will, hätte also viel zu besprechen. Nur darüber redet kaum jemand.«
Und auch das Sanktionsregime im Hartz IV-System wäre hier zu nennen – vgl. dazu die zahlreichen Beiträge in diesem Blog. Wir warten und warten auf eine ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der höchst relevanten Frage, ob das Kürzen des Existenzminimums verfassungswidrig ist oder nicht. Und selbst die Verfassungsrichter gehen hier erkennbar auf Tauchstation und hätten liebend gerne eine Befassung mit diesem Thema vermieden, wenn sie nicht durch eine Richtervorlage vom Sozialgericht Gotha dazu gezwungen worden wären.
Aber selbst wenn man mit wirklich guten Gründen die Sanktionen – im vergangenen Jahr gab es über 900.000 Sanktionsfälle – in Frage stellen und ihre Abschaffung bzw. ihre extreme Begrenzung fordern kann: es würde eine ganz massive öffentliche Debatte geben (müssen), denn natürlich würden viele einen solchen Schritt kritisch bis ablehnend bewerten. Der neue Bundesarbeitsminister Heil hat lediglich versprochen, er wolle sich die Sanktionen „genauer anschauen“, ob man hier und da – beispielsweise bei den wesentlichen härteren Sanktionsregeln für die unter 25 Jahre alten Leistungsberechtigten – was machen müsse. Selbst wenn er diese Erkenntnis haben sollte, bedeutet das nicht, dass es auch Änderungen geben wird, denn er regiert mit der Union und in der letzten Legislaturperiode hat es aus diesem Lager, vor allem aus der CSU, massive Widerstände gegen nur kleinste Korrekturen, die selbst aus den Jobcentern vehement gefordert werden, gegeben. In der wissenschaftlichen Diskussion wird seit langem und immer wieder auf die fatalen Konsequenzen aus dem bestehenden Sanktionsregime in Hartz IV hingewiesen, vgl. nur als Beispiel die These von einer „institutionelle Angstmobilisierung“ in der Arbeit von Sigrid Betzelt und Ingo Bode (2017): Angst im Sozialstaat – Hintergründe und Konsequenzen, Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2017.
Es geht hier um Kontexte, unabhängig, ob die einem gefallen oder nicht. So ist es auch mit der Höhe der Regelleistungen. Aus einer rein fachlichen Sicht gibt es unabweisbare Argumente, dass die derzeitige Höhe der Regelleistungen zu niedrig bemessen ist, genauer: sie wurden bewusst zu niedrig bemessen. Vgl. dazu aus der Vielzahl der Literatur nur die Stellungnahmen von Sachverständigen anlässlich einer Anhörung im Deutschen Bundestag vom 25. November 2016 (Ausschussdrucksache 18(11)849), wo es um den damaligen Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drucksache 18/9984) ging, darunter vor allem die Stellungnahme von Irene Becker (S. 55-64). Oder man kann sich in diese Expertise vertiefen: Rudolf Martens et al. (2016): Regelsätze 2017. Kritische Anmerkungen zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Bundesministerium Arbeit und Soziales und Alternativberechnungen der Paritätischen Forschungsstelle, Berlin, September 2016.
Die Caritas fordert nun eine Erhöhung der Regelleistungen um mindestens 60 Euro im Monat, der Paritätische Wohlfahrtsverband geht sogar noch deutlich darüber hinaus. Auch wenn es wirklich viele fachliche Gründe dafür gibt, die Leistungen im Hartz IV-System entsprechend zu verbessern, um wirklich ein sozio-kulturelles Existenzminimum abbilden zu können – die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommen wird, tendiert gegen Null. Dies auch aus politökonomischen Gründen. Neben der notwendigerweise zu führenden und hoch kontroversen Debatte über das, was Transferleistungsbezieher bekommen und das, was die Millionen Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor mit Erwerbsarbeit verdienen können, würde eine Anhebung der Hartz IV-Sätze unter den bestehenden Bedingungen aufgrund der Koppelung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums für alle Steuerzahler zu ganz erheblichen Ausfällen bei der Einkommenssteuer führen. Außerdem – darüber muss man sich klar sein – würde ceteris paribus die Anhebung der Leistungen im Hartz IV-System auf einen Schlag eine Menge neuer Leistungsempfänger „produzieren“, also alle die, die bislang knapp oberhalb der Regelbedarfe des Grundsicherungssystems liegen und die nach einer Erhöhung Anspruch auf aufstockende Leistungen hätten.
An dieser Stelle sei auch auf die derzeit immer wieder kritisierte und zu reformierende „Transferentzugsrate“ hingewiesen. Also die Tatsache, dass den Hartz IV-Empfängern nach einem überschaubaren Freibetrag von jedem durch Erwerbsarbeit verdienten Euro 80 bzw. 90 Prozent angerechnet werden, so dass sich für die meisten eine Ausweitung der Erwerbsarbeit aufgrund dieser konfiskatorischen Besteuerung (angeblich) nicht lohnen würde. Für sich betrachtet eine gewichtige Kritik. Aber der Lösungsvorschlag, die Entzugsrate beispielsweise auf nur noch 50 Prozent abzusenken, ist nur auf den ersten Blick einfach und zu empfehlen. Denn es würde im bestehenden System ebenfalls zahlreiche neue Anspruchsberechtigte „produzieren“ im Bereich der Aufstocker. Außerdem wäre das eigentlich nur mit einem „Koppelgeschäft“ zu empfehlen: Eine Absenkung der Entzugsrate nur, wenn gleichzeitig der gesetzliche Mindestlohn spürbar erhöht werden würde oder noch besser, wenn flächendeckend und verbindlich Tariflöhne zu zahlen sind, denn ansonsten besteht natürlich die Gefahr, dass der bestehende Niedriglohnsektor durch die vielen Aufstocker stabilisiert wird durch eine dauerhafte staatliche Subventionierung. Und eigentlich müssten dringend die Minijobs abgeschafft werden – man erkennt schon, warum die herrschende Politik hier nicht wirklich heiß darauf ist, sich mit solchen Fragen auch nur auseinanderzusetzen.
Und last but not least, um in einem letzten Beispiel die unendliche Komplexität des bestehenden Systems anzuleuchten – die Kosten der Unterkunft und der Heizung (KdU), die für eine „angemessene“ Unterkunft gewährt werden. Vgl. dazu ausführlich den Beitrag Die angemessenen „Kosten der Unterkunft und Heizung“ im Hartz IV-System: Wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff mit elementaren Folgen von der einen Seite bestimmt werden soll vom 16. Februar 2018.
Für die Wohnkosten der Hartz IV-Empfänger wurden 2016 mehr als 14 Mrd. Euro ausgegeben, eine gewaltige Summe für die Sicherung eines existenziellen Gutes. Aber die Betroffenen mussten fast 600 Mio. Euro aus ihren Leistungen für den Lebensunterhalt, also Essen usw., zuzahlen, weil ihre Wohnkosten nicht in vollständiger Höhe übernommen worden sind. Sozialpolitisch und für die Betroffenen ein Skandal und unerträglich. Aber selbst, wenn wir uns an dieser Stelle vorstellen, man würde das dahingehend verändern, dass die gesamten Kosten der Unterkunft getragen werden von den Jobcentern – sofort hätte man es mit ungewollten, aber nicht zu vermeidenden Folgeproblemen zu tun, beispielsweise der Reaktion von Vermietern, die Mieten nach oben zu drücken, weil sie davon ausgehen können, dass eine vollständige Refinanzierung erfolgen wird.
Diese Anmerkungen mögen genügen, um aufzuzeigen, warum es innerhalb des bestehenden Systems derart viele Reibungspunkte und Widersprüchlichkeiten gibt (was spiegelbildlich ja auch den Reiz eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ für viele ausmacht, denn dort wird das (scheinbar) vermieden, weil es eben keine Bedingungen gibt, aus deren Operationalisierung dann die beschriebenen Widersprüche resultieren), so dass die Politik institutionenegoistisch gut beraten ist, bei den praktischen Fragen des Hartz IV-Systems toten Mann bzw. Frau zu spielen und lieber mit wolkiger Begriffshuberei jonglieren geht, die aber nach kurzer Erregungswelle wieder in der Sackgasse enden wird.
Für die Menschen wäre viel gewonnen, wenn a) die Frage einer korrekten Bemessung der Regelleistungen angegangen wird (und damit klar wird, dass der Geldbetrag, der letztendlich gewährt wird, eine politische Entscheidung darstellt, die man dann auch gefälligst zu vertreten hat), wenn b) die Sanktionsfrage offensiv angegangen wird und die c) Frage der Unterkunftskosten im Sinne der Betroffenen besser geregelt wird. Und d) sollte das Förderrecht im SGB II zugunsten der enormen Heterogenität der Betroffenen in einem positiven Sinne dereguliert werden. Das wären praktische Ansätze, um den Menschen zu helfen, würde am Gesamtsystem aber nichts fundamental ändern.
Aber auf der anderen Seite sollte man bei aller notwendigen Kritik an dem System auch den grundsätzlichen Wert an sich erwähnen, dass es eine Grundsicherung gibt, mit der ein Existenzminimum gewährleistet wird bzw. werden kann, das den betroffenen Menschen eine Unterkunft finanziert und beispielsweise auch eine Krankenversicherung.